Mit der Platzierung an der Börse teilte O2 aber auch mit, die Bewegungsdaten
der Mobilfunknutzer verkaufen zu wollen. Damit können die Käufer dann sehen,
in welchen Läden die Kunden verkehren, wie lange die Verweildauer ist und so
weiter. Besonders ärgerlich ist, dass hier ein Verstoss gegen das bestehende Datenschutzgesetz vorliegt.
Die Pressesprecherin von O2 räumte daher gegenüber den Medien ein, dass die
Daten anonymisiert weiter gegeben werden, und das deutsche Nutzer davon nicht
betroffen sind. Allerdings haben in der Regel die deutschen Kunden noch nicht mal der
Speicherung von Bewegungsprofilen schriftlich zugestimmt.
Da wir in unsere Tarifrechner.de Redaktion auch mindesten einen O2 Vertrag
haben, gilt nätürlich hier, dass wir hier unerlaubt ausspioniert werden. Das
gleiche gilt dann für weitere Journalisten und auch Anwälte mit einem O2 Vertrag.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat vor
einer Verletzung der Privatsphäre durch Mobilfunkanbieter gegenüber der
"Berliner Zeitung" gewarnt. "Die Bildung von Bewegungsprofilen dürfte in der
Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen", so Schaar weiter. Deshalb ist die
Vermarktung der O2-Muttergesellschaft Telefonica von Bewegungsdaten von
Handykunden ein gefährlichen Trend.
Immerhin hat der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, schnell reagiert und beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig Holstein (www.datenschutzzentrum.de) ein
Musterformular
für den Widerspruch gegen die Speicherung von Bewegungsprofilen von O2
hinterlegt. O2 hat dann 3 Wochen Zeit die Forderung zu erfüllen und
schriftlich zu bestätigen. Bei einer Weigerung darf der Kunde dann auch
mitunter per einstweilige Verfügung auf Unterlassung Klagen. Hier werden wir
sicherlich noch weiter berichten, wie O2 den Ansturm an Unterlassungsforderungen nach kommt.
Der Chefredakteur vom Tarifrechner.de Netzwerk, Dipl. Inform. Martin Kopka,
hält es auch für denkbar, dass die Bundesnetzagentur hier das O2
Mobilfunknetz aufgrund von gravierenden Verstössen gegen bestehende Gesetze
abschalten kann, wenn der Verstoss nicht beseitigt wird und ein öffentliches
Interesse vorhanden ist. Auch kann das Bundeskartellamt eine erhebliche
Millionenstrafe gegenüber O2 aussprechen. Damit würde sicherlich der Börsengang von O2 zu einem Flop ausfallen.
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