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5G-Frequenzauktion: Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen aus Versteigerung zu

• 07.09.19 Mit der 5G-Versteigerung teilt die Bundesnetzagentur nun dem Mobilfunkprovider Telekom seine ersteigerte im Bereich bei 3,6 GHz zu. Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden.

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5G-Frequenzauktion: Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen aus Versteigerung zu

Gegenstand der Frequenzauktion in Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Zum Großteil wurden die Blöcke bezüglich ihrer Lage im Spektrum abstrakt versteigert. Lediglich im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block in konkreter Bandlage versteigert.

Bundesnetzagentur teilt 5G-Frequenzen zu -Bild: Bundesnetzagentur

Im Anschluss an das Ende der Auktion folgte mit dem Zuordnungsverfahren daher die konkrete Zuordnung der abstrakt ersteigerten Blöcke entsprechend dem in den Auktionsregeln vorgesehenen Verfahren.

"Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gelegenheit, sich über die Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.

Auf Antrag der Unternehmen können die Frequenzen nun jeweils zugeteilt werden. Die Bundesnetzagentur kann die Frequenzen zügig zuteilen. Damit können die Frequenzen für die jeweiligen Geschäftsmodelle genutzt werden.

Dieses sind nun die Vergabebindungen:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

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