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Anbieterwechsel beim Handyvertrag - was ist zu bedenken?

• 17.09.15 Smartphones sind in den letzten Jahren immer häufiger in der Öffentlichkeit anzutreffen gewesen. Kaum ein Jugendlicher, den man an der Haltestelle oder in der Stadt gesehen hat, der kein Mobiltelefon besessen hat. Und inzwischen verschließt sich auch die ältere Generation nicht mehr der mobilen Telefonie. Wie groß allein der Markt in Deutschland ist, zeigen europäische
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Statistiken auf ec.europa.eu.

Demnach haben Mobilfunkdienste bereits im Jahr 2009 für einen Umsatz von mehr als 21 Milliarden Euro gesorgt. Eine Größenordnung, die kaum ein anderes Land in Europa erreicht. Selbst die beiden anderen Top-3 (Frankreich und Spanien) liegen weit zurück. Und regelmäßig werben die Mobilfunkunternehmen um die Gunst der Verbraucher - mit neuen Tarif- und Vertragsmodellen. Ist es für Viel- und Wenig-Telefonierer aber überhaupt möglich, diese neuen Optionen zu nutzen? Was müssen Tarifkunden beim Wechsel ihres Handyvertrags beachten?

Handy filmt Sonnenuntergang - was sollte ein guter Handyvertrag
heute können und was ist beim Wechsel zu beachten?
Bild: @ Unsplash (Pixabay License)/ pixabay.com

Alten Handyvertrag kündigen - Regelungen und Fristen

Grundsätzlich ist es jedem Verbraucher freigestellt, ob er einen oder zehn Handytarife abschließt. Allerdings wird man kaum wirklich alle zehn Tarife nutzen. Und die Kosten - sofern es sich an dieser Stelle um Post-Paidvarianten handelt - sind für dieses "Verbrauchsmodell" durchaus erheblich. Letztlich besitzen - sofern man den Angaben des Statistischen Bundesamtes auf destatis.de Glauben schenkt - deutsche Verbraucher rund 1,5 Handyverträge pro Person.

Eine durchaus realistische Annahme, wenn man bedenkt, dass beispielsweise durch Geschäftskunden mehrere Verträge unterhalten werden können - oder Fehler bei der Kündigung des alten Vertrags zu dessen Fortsetzung führen. Was müssen Verbraucher hier generell beachten?.


Einer der wesentlichen Stolpersteine beim Handyvertrag kündigen ist ein Versäumnis bei den Kündigungsfristen. Diese sind allgemein in den Vertragsbedingungen eingehend geregelt. Häufig ist für die Kündigung eine Drei-Monatsfrist vorgeschrieben. Vor Ablauf dieser Frist muss die Kündigung ausgesprochen werden. Beispiel:

    • Beginn neuer Vertrag - 01. Juni • Geplantes Ende Altvertrag - 31. Mai • Versand Kündigung - bis Ende Februar.
Verpaßt der Verbraucher diese Frist, setzt sich der Vertrag fort - um eine weitere Vertragslaufzeit. Es ist daher anzuraten, den Vertrag früh zu kündigen.

Wichtig: Viele Verträge erstrecken sich über 24 Monate. Eine Kündigung innerhalb dieser Frist ist nur in seltenen Fällen als außerordentliche Kündigung möglich.

Können das alte Handy sowie die Nummer mitgenommen werden?

Prinzipiell besteht durchaus die Möglichkeit, eine bestehende Rufnummer sowie das Handy zum neuen Anbieter mitzunehmen. Der Ablauf sollte allerdings im Vorfeld durchgespielt werden, um auf das Prozedere vorbereitet zu sein. Die Rufnummernmitnahme - also deren Portierung - ist heute relativ unkompliziert. Allerdings muss der Anschlussinhaber diese erklären bzw. in der Kündigung des Altvertrag vermerken.

Wichtig:Für eine Rufnummernmitnahme kann seitens der Mobilfunkanbieter eine Gebühr erhoben werden. Bei der Nutzung des Telefons kommt es auf die Frage an, ob es sich hier um ein:

    • Simlock-Gerät oder • Unlock-Gerät
handelt. Das Simlock ist eine Sperre, welche die Nutzung des Handys mit den SIM-Karten anderer Anbieter verhindert. Gerade im Post-Paidsegment ist diese Sperre verbreitet. Aber: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit lässt sich das Gerät in aller Regel ohne Zusatzkosten entsperren. Das Vorgehen variiert hier je nach Anbieter.

Hinweis:Wer Handy und Tarif aus einer Hand erwirbt, ist bezüglich der SIM-Sperre in der Regel auf der sicheren Seite. Schwieriger kann die Situation bei Gebrauchtgeräten werden. Hier ist ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit beim Thema Simlock gefragt.

Die eigene Rufnummer lässt sich normalerweise mitnehmen
Abbildung: @ kaboompics (Pixabay License)/ pixabay.com

Was sollte beim Tarifwechsel sonst noch bedacht werden?

Der Tarifwechsel ist heute für Verbraucher längst kein Problem mehr. Im Gegenteil: Viele Haushalte werden mit dieser Frage regelmäßig konfrontiert. Sofern der alte Handyvertrag ausläuft, ist es in jedem Fall ratsam, den Markt sehr genau zu beobachten - und die Rechnungen der letzten Monate noch einmal genau zu prüfen.

Hintergrund: Die Entscheidung für einen neuen Mobilfunkvertrag sollte sich nicht in erster Linie an den "Give-Aways" der Hersteller orientieren, sondern dem Nutzungsverhalten. Nur wo klar ist:

    • wie viel man telefoniert • ob vermehrt das mobile Internet genutzt wird oder • wie häufig SMS verschickt werden
kann eine verbrauchsgerechte Entscheidung getroffen werden. Anhand dieser Daten findet anschließend ein Vergleich zwischen den Tarifen der verschiedenen Provider statt, in dessen Anschluss die Entscheidung fällt. Auf handytarifvergleich.de lassen sich beispielsweise vorher folgende Einstellungen ausführen:
    • Tarif mit oder ohne Smartphone? • Volumen mobiler Internetnutzung • Monatliche Telefonie-Minuten • Monatliche Anzahl an SMS
Auf Basis dieser Informationen lässt sich dann automatisch ein Tarif finden, der optimal zum eigenen Nutzerverhalten paßt.

Anbieterwechsel leicht gemacht

Nähert sich das Vertragsende beim Mobilfunkvertrag, hat man verschiedene Optionen. Wer mit den Leistungen des Providers zufrieden ist, für den gibt es keinen Grund zu Veränderungen. Oft fast man als Verbraucher aber einen Wechsel ins Auge. Hier kommt es nicht nur darauf an, sich an alle Fristen und Termine für die Kündigung zu halten. Gerade die Frage nach dem Simlock oder der Rufnummernmitnahme stellt sich regelmäßig. Und der beste Weg zum neuen Wunschtarif führt immer noch über den Vergleich verschiedener Optionen.
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