AKTION 736x414
Anzeige

BGH: eBay Auktionen dürfen nicht abgebrochen werden, sonst droht Schadensersatz

• 12.11.14 Der Bundesgerichtshof hat nun ein aktuelles Urteil bzgl. einer Auktion von einem Auto getroffen. Dieses ist sicherlich für alle eBay Nutzer und Auktionsteilnehmer interessant.

Dabei hatte der Bundesgerichtshof sich in einer Entscheidung mit der Frage der

Dr.Sim
Anzeige
Wirksamkeit eines im Wege einer Internet-Auktion abgeschlossenen Kaufvertrags befaßt, bei dem ein grobes Mißverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht.

Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 Euro fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 Euro für den PKW und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 Euro. Einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion dann allerdings ab.

Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 Euro zu zahlen. Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 Euro geschlossenen Kaufvertrags und macht geltend, der PKW habe einen Wert von 5.250 Euro. Das Landgericht hat der auf Schadensersatz in Höhe von 5.249 Euro gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben. Die Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Klageabweisungsbegehren weiter.

Auch diese Revision hatte keinen Erfolg. Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Mißverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB. Es macht gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen.

Daher ist es ratsam, eine Auktion nicht vorzeitig abzubrechen. Gegebenenfalls kann man sich vielleicht mit dem Höchstbietenden einigen, wenn ein Käufer außerhalb der eBay Plattform bereitsteht. Ansonsten kann man für den Schaden als Verkäufer haften. Daher ist es auch ratsam, wenn man bei eBay eine Versteigerung am laufen hat, nicht noch zusätzliche Kleinanzeigen aufzugeben. Wie man sieht, kann der Höchstbietende nun auf Schadensersatz erfolgreich klagen.

VIII ZR 42/14 - Urteil vom 12. November 2014
LG Mühlhausen - Urteil vom 9. April 2013 - 3 O 527/12
OLG Jena - Urteil vom 15. Januar 2014 - 7 U 399/13


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 7,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen