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Billiger Telefonieren: Ferngespräche ab 0,96 Ct/Min --Handytarife ab 2,88 Cent

• 01.08.11 Die Call-by-Call Anbieter bieten zum Wochenstart auch wieder verbilligte Telefontarife zu gunsten des Call-by-Call Nutzers an. So kann man nun in der Zeit von 9 bis 18 Uhr Inlandsgespräche für 0,96 Ct/Min über die Einwahlnummer 01069 von Ventelo führen. Erfreulicherweise hat der Anbieter dabei eine kostenlose Tarifansage. Mit Tarifansage geht es dann erst bei 01020
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mit 1,77 Ct/Min. in der genannten Zeitzone weiter.

Bei den billigen Handygesprächen liegt aktuell 010029 mit Tarifansage bei 2,88 Ct/Min. vorne. Der Anbieter hat dabei eine kostenlose Tarifansage. Weiter geht es dann mit 010091 für 3 Ct/Min. Auch hier gibt es eine kostenlose Tarifansage.

Einen kostenlosen, aktuellen 24 Stunden Tarifvergleich für Fern- Handy- und Auslandsgespräche können Sie wie immer über unseren Online-Dienst für Call by Call Telefontarife bei Telefontarifrechner.de machen.


Surfen am Arbeitsplatz beliebt --Tipps für sicheren Umgang beim Surfen im Büro

• 01.08.11 Das Surfen am Arbeitsplatz ist mittlerweile sehr beliebt. Besonders die Frauen surfen dabei öfters im Internet als die Männer. Mittlerweile surft jeder zweite Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz für seine privaten Zwecke, teilt der Branchenverband Bitkom mit.

Bei den weiblichen Mitarbeitern nutzen 55 Prozent das Internet für private Zwecke vom Arbeitsplatz aus, bei den Männern sind es 48 Prozent. Jede dritte Frau nutzt den Internet-Zugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern ist es lediglich jeder vierte. Am häufigsten werden dabei private E-Mails überprüft.

Jeder vierte sucht Informationen für private Zwecke. Jeweils ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder achte besucht Online-Communitys, acht Prozent spielen Online-Spiele.

Ob dabei die die private Internet-Nutzung im Beruf erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab. Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen.

Ohne konkrete Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internet-Nutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt. Allerdings sollten Arbeitnehmer in der Regel bei der Personalabteilung nach geltenden Regelungen nachfragen. Arbeitgebern rät der Branchenverband, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen.

Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren, so der Branchenverband weiter. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.


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