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Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht Rückschlag

• 18.08.22 Die neue Gigabit Strategie der Bundesregierung droht nun zum Rohrkrepierer zu werden, da die Bundesnetzagentur erschwingliche Preise für die Telekommunikationsbranche fordert. Damit ist es absehbar, dass immer hohe Kosten vorgegaukelt werden, wenn man als verpflichtender Telekommunikationsanbieter kein Glasfaser legen will. So fordert die
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Bundesnetzagentur: "Mit den Grundsätzen zur Ermittlung erschwinglicher Preise soll sichergestellt werden, dass Verbrauchern ein Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis angeboten wird". Allerdings ist Transparenz und eine genannte Preisspanne hier Fehlanzeige.

Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht droht Rückschlag

Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten an einem festen Standort geschaffen. Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Grundsätze gelten für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz.

Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht Rückschlag
Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise
--Gigabitstrategie droht Rückschlag
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei führt die Bundesnetzagentur nach rund 10 Monaten neue Regeln ein und spricht von "erschwinglichen Preisen", nennt dabei aber keine Preisspanne. Für die Ermittlung erschwinglicher Preise wird als Referenzpunkt der bundesweite Durchschnitt von Preisen für Produkte herangezogen, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind. Der Breko-Verband und VATM konnten hier bislang auf Medienanfrage auch keine Beispiele nennen.

"Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss soll der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können", so die Forderung der Bundesnetzagentur.

Und weiter: "Dabei sollen die Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten.".

Dabei ist alles sehr schwammig gehalten. Sogar der Verband für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) konnte eine entsprechenden Medien-Anfrage nicht beantworten. So verwies der Verband auf die Bundesnetzagentur.

Auch beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) gab es keine genauen Angaben zu den Preisspannen. Eine Sprecherin kritisierte aber gegenüber heise online: "Eine technologieneutrale Betrachtung der Durchschnittspreise sowohl für die Telekommunikationsdienste als auch den dafür notwendigen Anschluss greift zu kurz und berücksichtigt nicht die bestehenden technologischen Unterschiede.". Dies führe zur Benachteiligung von Unternehmen, die zur Umsetzung des Anspruchs Glasfaseranschlüsse bauten.

Nach Breitband-Speed für alle: Bundesregierung stellt Gigabitstrategie vor

Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von 10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s seit dem März. Noch immer ist in Teilen Deutschlands kein Internet verfügbar, und das trotz Versprechen aus dem Jahr 2012 unter einer CDU geführten Regierung von Angela Merkel. Daher klingt der neuerliche Beschluß vom Digitalminister Wissing zu einer Gigabitstrategie nicht wirklich neu.

Am letzten März 2022 wurde erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt, aber bislang nie umgesetzt wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU. Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU.

Nun prescht der Digitalminister Wissing vor und sagt: "Homeoffice, Streaming im ICE und Empfang auf der Berghütte müssen endlich problemlos möglich sein". Die Bundesregierung beschließt daher eine Gigabitstrategie, mit der vor allem Bürokratie abgebaut werden soll.

Allerdings hat der Bürokratieabbau nichts mit den Internetanschluss bei den Verbrauchern gemeinsam. Aber so ist halt die Politik, sie redet gerne. Einhergehend soll der Glasfaser-Internetausbau beschleunigt werden. Auch diese Forderungen sind nicht wirklich neu. Zuletzt sah der Lobbyverband VATM den Glasfaserausbau sogar in Gefahr. Dabei wird auch der Gigabit-Ausbau in Deutschland bis zum Jahr 2030 in Frage gestellt.

Immerhin sollen nun Genehmigungsverfahren für Mobilfunk-Masten, die nur für eine begrenzte Zeit an einem Ort sind, gar nicht mehr nötig sein. An anderen Standorten soll das Behördenprozedere beschleunigt werden. Zur Erinnerung, Vodafone und die Telekom feierten in letzten Monat das 30 jährige Mobilfunkjubiläum.

Spülbohrung beim Glasfaserausbau sorgt für zerstörte Gasleitungen

Nun legt man sich auf simplere Verlegetechniken fest. Damit soll es schneller gehen, und mancherorts soll Glasfaser überirdisch an Holzmasten aufgehängt werden, dadurch entfällt zeitraubende Buddelei. Zudem soll ein "Gigabit-Grundbuch" eine bessere Übersicht über die aktuelle Versorgung und künftige Vorhaben bieten. Die Strategie hat teilweise eher den Charakter eines Appells, da Kompetenzen bei den Ländern und Kommunen liegen.

Auch gab es im Kreis Plön beim Einsatz der Spülbohrung beim Glasfaserausbau immer wieder Kritik an zerstörte Telefon- und Stromleitungen und auch Gasleitungen, wie zuletzt beim Glasfaserausbau im Kreis Plön mit bis zu 76 zerstörten Gasleitungen in nur zwei Jahren, wie beim Zweckverband Plön. Hier liegen reichliche Amtspflichtverletzungen vor, insbesonder weil hier grob fahrlässig, serienmäßig Rechtsbruch begangen wurde, so die Kritik. Auch liegt der Verdacht nahe, dass die Kieler Staatsanwalt sich wohl eher in Rechtsbeugung durch sachfremde Entscheidungen übt, so die Kritik von Juristen.

Das eingeforderte Dokument, hier die Ausgrabegenehmigung vom Amt Selent, wurde dem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner erst nach mehr als einem Jahr mit Hilfe der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, zur Verfügung gestellt. Das Dokument beruft sich auf TKG §68. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Dabei sind bis zu 46 Bürgermeister und mindestens 2 Amtsvorsteher involviert, welche privat auf dem Lande einen Glasfaseranschluss erhalten haben. Das Gewerbegebiet Selent wurde zum Beispiel nicht angeschlossen. Die Kosten des Ausbaus tragen die Bürger, da keine Förderung beantragt wurde. Dabei hatte die Bundesnetzagentur schon zuvor die Rechtswidrigkeit der Grundstücksverträge nach dem TKG $45a zum Haus als rechtswidrig eingestuft.

Digitalen Aufbruch für Deutschland?

"Mit unserer Gigabitstrategie wollen wir den digitalen Aufbruch für Deutschland erreichen", erklärte Bundesdigitalminister Volker Wissing nach dem Kabinettsbeschluss. Dafür würden überall leistungsfähige digitale Infrastrukturen gebraucht. So will man nun Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard haben, sagte der FDP-Politiker. Nun schaffe man die Bedingungen, um den Ausbau schneller und effizienter zu machen.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Glasfaser-Ausbauförderung. Ende 2022 entfällt eine Schwelle von 100 Megabit pro Sekunde. Nur in Gegenden mit schlechteren Werten dürfen bisher mit staatlichem Geld neue Kabel verlegt werden. Künftig sind Fördervorhaben in viel größeren Gebieten möglich.

Zuletzt hatte man sich in der Telekommunikationsbranchen über einen Überbau beim Glasfaserausbau beschwert. Sie warnte davor, dass dann viel zu viele Förderprojekte gestartet würden. Baufirmen wären völlig überlastet und der Ausbau fände auch dort statt, wo nur wenige Haushalte sind. Dabei redet VATM zuletzt auch gerne vom Betrug beim Glasfaserausbau. So würde der Ausbau ausgebremst, auch weil geförderter Ausbau zwei bis drei Mal so lange dauere wie eigenwirtschaftlicher Ausbau, warnte zum Beispiel Stephan Albers vom Glasfaser-Verband Breko.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet

Die Ampelkoalition hat nun mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Bundesminister Dr. Volker Wissing dazu: "Mit unserer Gigabitstrategie beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.".

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Hier geht es ferner um ein "Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe", die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.

Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte (Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst.

Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des Bundestages sowie der Zustimmung des Bunderates. Allerdings wird die Verordnung voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten können.

Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet

Dabei hatte Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation schlechtere Signallaufzeiten zu Lasten der Internet-Nutzer gefordert.

Die Signallaufzeit beim Breitband-Internet ist immer ein Merkmal der Leistungsfähigkeit und der Qualität, je niedriger, desto besser, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin. Bei Signallaufzeiten von mehr als 10 ms am Monitor, verlieren Computerspieler schon öfters die Spiele, weil man dann schlechter reagieren kann. Bei dem derzeitigen Vorschlag der Latenz beim Breitband von bis zu 150 ms sind schnelle Reaktionsspiele erst gar nicht mehr spielbar. Hier würde in der Summe eine Verzögerung bei Computerspielen schon 160 ms betragen, also nicht mehr benutzbar.

Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach
schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
-Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com

Aber dann ist wohl noch Homeoffice mit Video-Chats und Streaming möglich. Bei mehr als der Verdoppelung auf 350 ms ist sicherlich auch hier keine Benutzung mehr möglich, da viele Streaming Portale und wohl auch Videochat-Dienste hier einfach die Verbindung aufgrund der langen Signallaufzeit kappen, also "Ade Homeoffice" bei einer Latenz von bis 350 ms, so der Informatiker und IT-Experte Dipl. Inform. Martin Kopka.

Immerhin fordert Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation diese 350 ms an Signallaufzeit ein. Dazu schreibt der Verband: " Bei der weiteren parlamentarischen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sollte deshalb die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350ms angehoben werden, um Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und Richtfunk bei der Umsetzung des RaVT von vornherein mit einzubeziehen und Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Auf diesem Weg ist es möglich, schnell, unkompliziert und ohne negative Effekte auf den Glasfaserausbau digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen.".

Und das weiter "Ansonsten droht die Gefahr, dass das vom Ministerium kürzlich im Rahmen der Vorstellung der Eckpunkte der Gigabitstrategie skizzierte Ziel, den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser bis in die Gebäude bis 2030 zu realisieren, nicht erreicht werden kann.".

Als Hintergrund sollte mal anmerken, dass beim neuen Mobilfunknetz 5G-Netz Signallaufzeit von 1 ms möglich sein sollten, bei Signallaufzeiten im LTE Mobilfunk-Netz kann man aufgrund von Messungen Werte von rund 30ms bis 70ms messen. Das alte 3G-Netz ist bei allen Mobilfunkprovidern abgeschaltet.

Bei Satellitenverbindung kann auch immer eine Knappheit der Bandbreite von unter 10 Mbit/s entstehen, wenn zuviele Nutzer gleichzeitig Daten saugen. Der Upload Link bei den Satellitenbetreiber ist in der Regel begrenzt, und kann nicht durch weitere Upload-Datenleitungen erweitert werden. Beim Festnetz werden einfach zusätzliche Glasfaserkabel dazu geschaltet oder neu verlegt, wenn Kunden in einer Region Datenhungrig geworden sind.

Preiswucher beim Internet wird untersagt

Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur " Zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".

So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön Zweckverband Plön von bis zu 199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.

Auch Sprachdienste sind betroffen

Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweile ausschließlich digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in beiden Richtungen Garant werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.

Satellitenverbindung auch betroffen?

Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.

Verbände und Politiker positiv

Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".

So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".

Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013

Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013 gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).

Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt

Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmässigen Abständen den 5G Mobilfunknetzausbau. Dazu gibt es auch eine interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur, welche die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive zeigt. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die drei Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. So kommt als Ergebnis heraus, dass mit 5G derzeit 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgt sind.

Dazu überprüft die Bundesnetzagentur die Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. Zusätzlich werden sie anhand von eigenen Messungen durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur stichprobenartig überprüft. Am Ende ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt
Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens
einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt
-Screenshot: Bundesnetzagentur

In der Mobilfunkkarte wird seit dem Dezember 2021 die Versorgung mit dem neusten Mobilfunkstandard 5G ausgewiesen. Bei der Versorgung mit 5G unterscheidet die Bundesnetzagentur, ob Dynamic Spectrum Sharing (DSS) zum Einsatz kommt. DSS erlaubt die gleichzeitige Nutzung von 4G und 5G im gleichen Frequenzbereich.

Mit 5G sind derzeit insgesamt 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgt. Hierbei kommt überwiegend DSS zum Einsatz. Bei 4G (LTE) liegt dieser Wert bei ca. 96 Prozent. (Stand: Januar 2022).

Zum Jahresende 2021 haben alle Netzbetreiber ihr 3G-Netz (UMTS) vollständig abgeschaltet. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden vor allem zur Kapazitätssteigerung des bestehenden 4G-Netzes sowie zum Aufbau des 5G-Netzes eingesetzt.

In Zukunft will man bei der Bundesnetzagentur auch Daten zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie veröffentlichen.

Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen

So hat nun die Bundesnetzagentur die Überprüfung der Versorgungsauflagen der aus dem Jahr 2015 versteigerten Frequenzen abgeschlossen. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Auflagen erfüllt.

Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen
Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung
auf Hauptverkehrswegen
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Der Netzausbau wird aktiv von allen drei Mobilfunknetzbetreibern weiter vorangetrieben. Die 3G-Netze wurden bereits zum Teil für eine bessere 4G- und 5G-Abdeckung umgerüstet. Die 2019 ersteigerten Frequenzen werden sukzessive aufgeschaltet, um der steigenden Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten nachzukommen.

Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und ICE-Strecken) vollständig zu versorgen.

Die Versorgungsauflagen waren zunächst zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht vollständig erfüllt worden. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin unter Androhung von Sanktionen den Mobilfunknetzbetreibern eine Nachfrist gewährt. Nunmehr sind die Auflagen jedoch vollständig erfüllt, so dass es keiner Sanktionsmaßnahmen bedarf.

Bundesnetzagentur: Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember 2021

So hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.

Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnächlässen beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss
Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnachlässen beim schlechten
Internet- und Telefon-Anschluss -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.

"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des Entwurfs.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.

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