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Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet

• 25.03.22 Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von 10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s seit dem letzten Mittwoch. Dabei gibt es auch eine Signallaufzeit von maximal 150 ms, der Breko Verband fordert höherer Signallaufzeiten und damit schlechtere Signale zum Nachtteil der Kunden.

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Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet

Die Signallaufzeit beim Breitband-Internet ist immer ein Merkmal der Leistungsfähigkeit und der Qualität, je niedriger, desto besser, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin. Bei Signallaufzeiten von mehr als 10 ms am Monitor, verlieren Computerspieler schon öfters die Spiele, weil man dann schlechter reagieren kann. Bei dem derzeitigen Vorschlag der Latenz beim Breitband von bis zu 150 ms sind schnelle Reaktionsspiele erst gar nicht mehr spielbar. Hier würde in der Summe eine Verzögerung bei Computerspielen schon 160 ms betragen, also nicht mehr benutzbar.

Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach
schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
-Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com

Aber dann ist wohl noch Homeoffice mit Video-Chats und Streamung möglich. Bei mehr als der Verdoppelung auf 350 ms ist sicherlich auch hier keine Benutzung mehr möglich, da viele Streaming Portale und wohl auch Videochat-Dienste hier einfach die Verbindung aufgrund der langen Signallaufzeit kappen, also "Ade Homeoffice" bei einer Latenz von bis 350 ms, so der Informatiker und IT-Experte Dipl. Inform. Martin Kopka.

Immerhin fordert Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation diese 350 ms an Signallaufzeit ein. Dazu schreibt der Verband: " Bei der weiteren parlamentarischen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sollte deshalb die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350ms angehoben werden, um Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und Richtfunk bei der Umsetzung des RaVT von vornherein mit einzubeziehen und Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Auf diesem Weg ist es möglich, schnell, unkompliziert und ohne negative Effekte auf den Glasfaserausbau digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen.".

Und das weiter "Ansonsten droht die Gefahr, dass das vom Ministerium kürzlich im Rahmen der Vorstellung der Eckpunkte der Gigabitstrategie skizzierte Ziel, den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser bis in die Gebäude bis 2030 zu realisieren, nicht erreicht werden kann.".

Als Hintergrund sollte mal anmerken, dass beim neuen Mobilfunknetz 5G-Netz Signallaufzeit von 1 ms möglich sein sollten, bei Signallaufzeiten im LTE Mobilfunk-Netz kann man aufgrund von Messungen Werte von rund 30ms bis 70ms messen. Das alte 3G-Netz ist bei allen Mobilfunkprovidern abgeschaltet.

Bei Satellitenverbindung kann auch immer eine Knappheit der Bandbreite von unter 10 Mbit/s entstehen, wenn zuviele Nutzer gleichzeitig Daten saugen. Der Upload Link bei den Satellitenbetreiber ist in der Regel begrenzt, und kann nicht durch weitere Upload-Datenleitungen erweitert werden. Beim Festnetz werden einfach zuätzliche Glasfaserkabel dazu geschaltet oder neu verlegt, wenn Kunden in einer Region Datenhungrig geworden sind.

Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest

10 Mbit/s im Download und 1,3 Mbit/s im Upload Auf diese Zahl haben sich nach Rückfragen der Bundesnetzagentur mit Verbänden und grosse Provider geeinigt, welche nicht unterschritten werden darf. Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12) gilt, aber bislang nie umgesetzt wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU. Der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seit einem Jahrzehnt, wohl mehrere Billionen Euro. Bei den Informatikern gilt der Wirtschaftsstandort Deutschland seit vielen Jahren nur noch als Entwicklungsland.

Diesen Entwurf sollten alle Internet-Kunden ausdrucken und Einrahmen, welche seit rund 20 Jahren von der Politik, den Providern und den Millionen von Hotlines belogen und betrogen worden sind mit dem Satz "Uns ist keine Störung bei Ihnen bekannt"!.

Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest
Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindest-Speed beim Internet fest
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So ist in dem seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Regelungen des TKG unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben ein Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten normiert. Dieses Recht umfasst neben Sprachkommunikationsdiensten auch einen Internetzugangsdienst. Dazu braucht es natürlich einen Mindesdaten-Speed, um von "Nutzbar" zu reden.

So muss der Internetzugangsdienst auf Grundlage des RaVT hat verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Dazu ist sicherzustellen, dass Dienste wie E-Mail, soziale Medien, Suchmaschinen, Online-Banking, elektronische Behördendienste, Online-Arbeitssuche, Online-Einkauf oder Videoanrufe in Standardqualität genutzt werden können.

Auch soll Teleheimarbeit, einschließlich Verschlüsselungsverfahren, in üblichem Umfang sowie die für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten mit Videostreaming zu ermöglichen.

Ferner führt die Bundesnetzagentur an: "Weitere nationale Gegebenheiten, wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Ausbau und zu Breitbandfördermaßnahmen, stellen ebenfalls wichtige Kriterien dar. Uploadrate und Latenz können niedriger bzw. höher als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die sicherzustellenden Dienste auch bei qualitativ geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren.".

So wird die Rechtsverordnung bis zum 1. Juni 2022, zu erlassen. Dabei muss die Bundesnetzagentur die festgelegten Anforderungen jährlich überprüfen. Das Ergebnis muss dem zuständigen Bundestagsausschuss mitgeteilt werden. So sollen ein Bandbreitenbedarf der Nutzer zeitnah abgebildet werden.

Preiswucher beim Internet wird untersagt

Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur " Zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".

So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön Zweckverband Plön von bis zu 199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.

Auch Sprachdienste sind betroffen

Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweise ausschliesslich digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in beiden Richtungen garantt werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.

Satellitenverbindung auch betroffen?

Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.

Verbände und Politiker positiv

Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".

So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".

Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013

Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013 gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).

Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt

Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmässigen Abständen den 5G Mobilfunknetzausbau. Dazu gibt es auch eine interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur, welche die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive zeigt. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die drei Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. So kommt als Ergebnis heraus, dass mit 5G derzeit 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgt sind.

Dazu überprüft die Bundesnetzagentur die Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. Zusätzlich werden sie anhand von eigenen Messungen durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur stichprobenartig überprüft. Am Ende ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt
Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens
einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt
-Screenshot: Bundesnetzagentur

In der Mobilfunkkarte wird seit dem Dezember 2021 die Versorgung mit dem neusten Mobilfunkstandard 5G ausgewiesen. Bei der Versorgung mit 5G unterscheidet die Bundesnetzagentur, ob Dynamic Spectrum Sharing (DSS) zum Einsatz kommt. DSS erlaubt die gleichzeitige Nutzung von 4G und 5G im gleichen Frequenzbereich.

Mit 5G sind derzeit insgesamt 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgt. Hierbei kommt überwiegend DSS zum Einsatz. Bei 4G (LTE) liegt dieser Wert bei ca. 96 Prozent. (Stand: Januar 2022).

Zum Jahresende 2021 haben alle Netzbetreiber ihr 3G-Netz (UMTS) vollständig abgeschaltet. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden vor allem zur Kapazitätssteigerung des bestehenden 4G-Netzes sowie zum Aufbau des 5G-Netzes eingesetzt.

In Zukunft will man bei der Bundesnetzagentur auch Daten zu Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie veröffentlichen.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G im Oktober veröffentlicht

Nach den Daten der Bundesnetzagentur wird Ende Oktober 2021 bereits über 53 Prozent der Fläche von mindestens einen Anbieter mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G versorgt.

Dabei werden die seit dem Jahr 2019 versteigerten und exklusiv für 5G genutzten Funkfrequenzen bei 3,6 GHz von allen Netzbetreibern zuerst in städtischen Gebieten eingesetzt. Besonders hohe Datenraten werden daher zunächst lediglich in Ballungszentren erreicht.

Um trotzdem eine hohe Flächenversorgung mit 5G zu erreichen, setzen vor allem die Netzbetreiber Telekom und Vodafone parallel das sogenannte Dynamic Spectrum Sharing ein. Dabei wird die bestehende 4G-Infrastruktur auch für 5G mitgenutzt und das Mobilfunkspektrum zwischen den beiden Technologien bedarfsorientiert aufgeteilt. Dabei wird der Speed in der Regel aber nicht erhöht, so die Messungen der Verbraucher

4G- Versorgung derzeit hoch

Mit dem aktuell dominierenden Mobilfunkstandard 4G (LTE) sind gegenwärtig ca. 96 Prozent der Fläche von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber versorgt, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

Zum Erhebungsstand Ende Oktober 2021 sind noch ca. 13,3 Prozent der Fläche mit 3G versorgt. Dabei wollten die Telekom und Vodafone ihre 3G-Netze bereits im Sommer vollständig abgeschaltet. Telefónica wird diesen Schritt voraussichtlich Ende des Jahres vollzogen haben. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden für die leistungsfähigeren 4G- und 5G-Netze eingesetzt.

Die Abschaltung des 3G-Netzes hat sich nicht negativ auf die Versorgungssituation ausgewirkt. Der Flächenanteil der weißen und grauen Flecken ist jeweils rückläufig und beträgt ca. 3,9 Prozent für weiße und ca. 6,8 Prozent für graue Flecken. Weiße Flecken sind Gebiete, in denen kein mobiles Breitband zur Verfügung steht. In grauen Flecken bietet nur ein Netzbetreiber mobiles Breitband an. Der Flächenanteil von Funklöchern ohne jede Mobilfunkversorgung ist ebenfalls leicht zurückgegangen und beträgt 0,36 Prozent.

Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen

So hat nun die Bundesnetzagentur die Überprüfung der Versorgungsauflagen der aus dem Jahr 2015 versteigerten Frequenzen abgeschlossen. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Auflagen erfüllt.

Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen
Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung
auf Hauptverkehrswegen
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Der Netzausbau wird aktiv von allen drei Mobilfunknetzbetreibern weiter vorangetrieben. Die 3G-Netze wurden bereits zum Teil für eine bessere 4G- und 5G-Abdeckung umgerüstet. Die 2019 ersteigerten Frequenzen werden sukzessive aufgeschaltet, um der steigenden Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten nachzukommen.

Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und ICE-Strecken) vollständig zu versorgen.

Die Versorgungsauflagen waren zunächst zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht vollständig erfüllt worden. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin unter Androhung von Sanktionen den Mobilfunknetzbetreibern eine Nachfrist gewährt. Nunmehr sind die Auflagen jedoch vollständig erfüllt, so dass es keiner Sanktionsmaßnahmen bedarf.

Auflagen aus dem Jahr 2019 nun zu erfüllen

Nun haben die Mobilfunkprovider die Auflagen aus dem Jahr 2019 umzusetzen. Dabei ist nun 1&1 Drillisch als Provider neu hinzugekommen. Die in der Frequenzauktion 2019 erfolgreichen Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Bundesnetzagentur: Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember

So hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.

Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnächlässen beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss
Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnachlässen beim schlechten
Internet- und Telefon-Anschluss -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.

"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des Entwurfs.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie

Beim neuesten Jahresbericht sind die Anzahl der Telefonminuten seit der Corona Pandemie gestiegen. Damit wird erstmal ein Rückwärtstrend gestoppt. Bislang war die abgewickelten Gesprächsvolumen bis zum Jahr 2019 rückläufig. Im Pandemie-Jahr 2020 wurde mit insgesamt etwa 104 Mrd. Gesprächsminuten wieder ein höheres Gesprächsvolumen über Festnetze geführt. Über die Mobilfunknetze im Inland wurden rund 155 Mrd. abgehende Gesprächsminuten geführt.

Die Wachstumsrate der Mobiltelefonie beträgt im Jahr 2020 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aber auch bei der Internet-Nutzung gab es die zu erwartende Steigerung.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie
Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Durch das Corona-Pandemie veränderte Nutzungsverhalten der Verbraucher sorgte dafür, dass das festnetzbasierte Datenvolumen im Jahr 2020 deutlich auf etwa 76 Mrd. GB stieg. Im Jahr 2019 waren 60 Mrd. GB an Datenvolumen. Das entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Datenverbrauch von etwa 175 GB pro Nutzer.

3,1 GB Datenvolumen bei der mobilen Nutzung

Ein Jahr zuvor waren es noch 142 GB pro Nutzer. Das mobile Datenvolumen steigt weiter steil an. Es lag Ende 2020 bei knapp 4 Mrd. GB, im Jahr 2019 waren 2,8 Mrd GB. Das entspricht einem monatlich genutzten Datenvolumen von knapp 3,1 GB je aktiv genutzter SIM-Karte.

Auf dem Breitbandmarkt wurden im Jahr 2020 weiter verstärkt Anschlüsse mit hohen nominellen Bandbreiten nachgefragt. Bei rund 11,6 Mio. von 36,1 Mio. Anschlüssen lag Ende 2020 die vermarktete Bandbreite bei mindestens 100 Mbit/s. Davon lag bei 1 Mio. Anschlüssen die vermarktete Bandbreite bei 1 Gbit/s und mehr, zuvor waren es 0,2 Mio Anschlüsse.

Noch 2,3 Mio. Breitbandkunden nutzten Ende 2020 Anschlüsse mit einer nominellen Datenrate von weniger als 10 Mbit/s. Im Jahr 2019 waren 2,9 Mio.

Die Investitionen in Sachanlagen auf dem Telekommunikationsmarkt steigen seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2020 übertrafen Sie mit 10,5 Mrd. Euro den Wert des Vorjahres um 0,7 Mrd. Euro. Dieses ist eine Steigerung von sieben Prozent.

Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur geht weiter voran. Die Zahl der mit FTTB/FTTH versorgten bzw. unmittelbar erreichbaren Kunden ist 2020 auf 6,6 Mio. gestiegen (2019: 5,3 Mio.). Zum Jahresende 2020 waren rund 1,9 Mio. aktive FTTB/FTTH-Anschlüsse geschaltet (2019: 1,5 Mio.).

Auch der Ausbau der Mobilfunknetze macht Fortschritte. Die Anzahl der Funk-Basisstationen ist zum Jahresende 2020 um 18 Prozent auf 224.554 Anschlüsse gestiegen. Die Zahl der in Betrieb befindlichen LTE-Basisstationen betrug 75.901. Auf UMTS entfielen 56.934 und auf GSM 72.209 Stationen. Die Zahl der 5G-Basisstationen betrug 19.510 (2019: 139).

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed

Der neue Jahresbericht der Bundesnetzagentur umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 und für mobile Breitbandanschlüsse 448.058 valide Messungen berücksichtigt.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed
Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed -Bild: Vodafone

Nur bei 24,0 Prozent der Nutzer wurde der volle vertragliche Speed erreicht. Ein Jahr zuvor, im vierten Jahresbericht 2018/2019 waren dieses 16,4 Prozent.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 Prozent der Nutzer bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Also liegen bei fast drei viertel aller Verträge vertragswidrige Konditionen zu Lasten der Verbraucher vor.

"Gegenüber den Vorjahren ist die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden. Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 Prozent weiterhin leicht rückläufig, ein Jahr zuvor waren es 61,4 Prozent.

Ergebnisse im Mobilfunk 2019/2020

Im aktuellen Berichtszeitraum lag das Niveau bei mobilen Breitbandanschlüssen deutlich unter dem von stationären Anschlüssen. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 17,4 Prozent der Nutzer (2018/2019: 14,9 mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Nur bei 2,1 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

In höheren Bandbreiteklassen wurden niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im stationären Bereich hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter überwiegend mit Noten von 1 bis 3 Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil nahezu unverändert.

Da der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert immer noch auf einem geringen Niveau lag, liegt weiterhin der Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Mehr Festnetz-, weniger Mobilfunk-Messungen in diesem Jahresbericht

Parallel zum ersten Corona-Lockdown lässt sich ein deutlicher Anstieg der Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse feststellen. Im Mobilfunk fällt auf, dass die Zahl der mobilen Messungen in den drei von der Corona-Pandemie betroffenen Quartalen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen ist. Eine durch die Pandemie bedingte Veränderung der Datenübertragungsraten im Download und Upload sowie für die gemessene Laufzeit konnte in der Quartalsdarstellung sowohl mit Blick auf stationäre als auch mobile Breitbandanschlüsse nicht beobachtet werden.

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Bundesnetzagentur: App für Funklöcher verfügbar

Wie gut es um die Netze im eigenen Land bestellt ist, kann man mittlerweile durch eine App von der Bundesnetzagentur herausfinden. So hat das Ministerium die Bundesnetzagentur beauftragt, ihre bestehende App zur Breitbandmessung so zu erweitern, dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können. Dieses erfolgt dann ganz einfach und unbürokratisch. Das Update steht ab sofort für Android und iOS im Google Play Store und Apple App Store zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sicherlich wird es dann sehr spannend bei der ersten Datenauswertung werden. Immerhin konnten wir im O2-Netz hier oben im Norden in Schleswig Holstein im LTE Netz einen gravierenden Mangel feststellen.

Die App "Breitbandmessung" ermöglicht mit einem Klick auf die Schaltfläche "Netzverfügbarkeit erfassen" die Abfrage. Ab diesem Zeitpunkt erfasst die App in regelmäßigen Abständen von maximal 50 Metern, ob eine Netzabdeckung vorhanden ist, und ob sie durch 2G-, 3G- oder 4G-Technologie gegeben ist. Die erfasste Wegstrecke wird dem Nutzer auf einer Karte dargestellt.

Wenn der Nutzer die Erfassung stoppt, werden die Daten unter Angabe von Ort, Zeit und Mobilfunkanbieter an einen zentralen Server übermittelt. Sollte es ein Funkloch geben, erfolgt die Übertragung, nachdem wieder eine Verbindung zum Internet besteht.

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