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Bundesnetzagentur Telefonwerbung: 260.000 Euro Bussgeld gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung

• 18.02.21 Die Telefonkunden wurden auch im letzten Jahr immer wieder mit unerlaubten Werbeanrufen und auch Ping-Anrufen, auch Lockanrufe genannt, bombardiert. Dabei gingen im letzten Jahr reichlich Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein. Nun gibt es dabei auch wieder ein Bußgeld gegen ein Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung. Nun gibt es ein Bußgeld von 260.000 Euro gegen das Call-Center KiKxxl GmbH.

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Bundesnetzagentur Telefonwerbung: 260.000 Euro Bussgeld gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat gegen das Call-Center KiKxxl GmbH eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt. Die KiKxxl GmbH hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag verschiedener marktstarker Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt.

Bundesnetzagentur Telefonwerbung: 260.000 Euro Bussgeld gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung
260.000 Euro Bussgeld gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Call-Center sind bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber".

Gravierende Mängel bei der Prüfung von Werbeeinwilligungen

Das Call-Center führte all diese Anrufe durch, obwohl in den im Bußgeldbescheid berücksichtigten Fällen keine oder keine wirksamen Werbeeinwilligungen der angerufenen Verbraucher vorlagen. Im Rahmen des Verfahrens hatte sich unter anderem herausgestellt, dass die KiKxxl GmbH das Vorliegen solcher Werbeeinwilligungen unzureichend und zum Teil gar nicht geprüft hatte.

Dies führte dazu, dass sie viele Einwilligungsdaten verwendete, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentisch waren. Obwohl sich zahlreiche Verbraucher bei dem Unternehmen über erhaltene Werbeanrufe beschwerten und auf die Probleme hinwiesen, setzte es seine Praxis fort.

Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.

Gegen die beauftragenden Unternehmen hatte die Bundesnetzagentur wegen des Vorwurfs rechtswidriger Werbeanrufe ebenfalls bereits in einem Fall ein hohes Bußgeld verhängt.

Die Geldbuße gegen die KiKxxl GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat Einspruch gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur eingelegt. Für die gerichtliche Entscheidung hierüber ist das Amtsgericht Bonn zuständig.

Bundesnetzagentur Telefonwerbung: Bußgeld gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung

So hatte nun die Bundesnetzagentur gegen das Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro verhängt. "Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Call-Center sind bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber."

Die Cell it! hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel an dessen Kunden insbesondere Drittanbieterabonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. Dabei kam es immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten.

Daneben hatte Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukundenakquise übernommen. Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag.

Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.

Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe ebenfalls bereits hohe Bußgelder verhängt.

Bundesnetzagentur schreitet gegen Sky Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Unseriöser Datenhandel für Sky Deutschland Fernsehen

Bei der telefonischen Neukundenakquise für Sky Deutschland Fernsehen hatte die Cell it! Adresskontingente bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH, Flow Factory Solutions GmbH und ARU Media GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben.

Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbeeinwilligung erteilt. Weder die Cell it! noch ihre Auftraggeber hatten dies im Vorfeld der Telefonkampagne ausreichend geprüft.

Die Geldbuße gegen die Cell it! GmbH & Co. KG ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur: Weniger Beschwerden über Unerlaubte Werbeanrufen

Im Jahr 2019 gingen bei der Bundesnetzagentur 208.963 Beschwerden im Telekommunikationsbereich. Davon betrafen 125.538 den Rufnummernmissbrauch. Im Jahr 2018 waren es 116.481 Beschwerden. Die Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung sind im letzten Jahr leicht gesunken. Dieser Trend scheint sich auch im neuen Jahr fortzusetzen.

Dieses ist die aktuelle Übersicht an Beschwerden im ersten Halbjahr 2020:

    • 75.950 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung
    • 12.517 Beschwerden zu Telekommunikationsdiensten
    • 8.984 Beschwerden zu Energiethemen
    • 10.012 Beschwerden zu Postdienstleistungen

Bundesnetzagentur: Unerlaubte Werbeanrufen führen zu Rekord-Bußgeldern

"Wir setzen uns unvermindert für die Rechte der Verbraucher ein und haben erneut hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Erfolge unserer Arbeit sehen wir im Jahr 2019 beim Schutz der Verbraucher vor Ping-Anrufen. Hier sind die Beschwerdezahlen deutlich zurückgegangen", so der Präsident weiter.

Rekord Bußgelder in der Höhe von über 1.3 Mio. Euro

Dabei gab es dann erstmal ein Rekord Bußgeld im Jahr 2019 in der Höhe von über 1,3 Mio. Euro. Im Vorjahr waren es 1,1 Mio. Euro. Also scheint es nicht wirklich eine Abschreckung zu sein, wenn die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängt.

Unerlaubte Werbeanrufe zu Strom- und Gaslieferverträgen bildeten 2019 wie schon in den Vorjahren einen thematischen Schwerpunkt. Daneben fiel ein deutliches Anwachsen der Beschwerden in den Sektoren Telekommunikation sowie Finanz- und Versicherungsprodukte auf. Auch über Telefonwerbung zu Gewinnspielen und Printabonnements beschwerten sich deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher als 2018.

Auch konnte die Bundesnetzagentur im letzten drei große Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung abschließen, darunter war der populäre Sky Sender.

In allen Fällen wurde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung in erheblichem Umfang verletzt. Es kam zu teilweise massiven und langanhaltenden Belästigungen der angerufenen Verbraucherinnen und Verbraucher.

530 Rufnummern wurden abgeschaltet

Zum Rufnummernmissbrauch ist mit rund 125.500 schriftlichen Beschwerden und Anfragen ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit rund 116.500 zu verzeichnen. Zur Bekämpfung hat die Bundesnetzagentur rund 530 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 6.700 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen.

Hierdurch konnten insbesondere in Fällen von Routerhacking unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.

Mehr als 31.000 schriftliche Beschwerden betrafen sog. Ping-Anrufe unter Anzeige ausländischer Rufnummern. Allein im Januar 2019 gingen 13.076 Beschwerden zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die zunächst auf ein Jahr befristete Preisansageverpflichtung für auffällige Länderkennzahlen Ende 2018 ausgelaufen war.

Zum Schutze der Verbraucher hat die Bundesnetzagentur daher erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Die Ansagepflicht wurde auf insgesamt 56 internationale Rufnummern erweitert.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen" geschützt. Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom 16. September 2019 reagiert hatte. Erst auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.

So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.

Daher gab es durch das Nachfragen von unserem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de im letzten Jahr zu besonderen Vorgaben beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ab dem Februar 2020. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden.

Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Bundesnetzagentur Fazit 2018: Hohes Beschwerdeaufkommen zu unerlaubter Telefonwerbung

"Erfolge unserer Arbeit sehen wir in diesem Jahr bei der Bekämpfung von Ping-Anrufen. Hier sind die Beschwerdezahlen stark rückläufig. Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung haben wir in zwei Großverfahren hart durchgegriffen, dennoch steigt das Beschwerdeaufkommen weiter an", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dabei will die Bundesnetzagentur weiterhin am Ball bleiben.

Die Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ist weiter angestiegen. Im Jahr 2018 erreichten die Bundesnetzagentur bis Ende November über 58.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Rund ein Drittel betreffen Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Die Beschwerdezahlen befinden sich 2018 auf einem neuen Höchststand. 2017 gingen im gleichen Zeitraum 52.000 Beschwerden ein, 2016 waren es bis einschließlich November knapp 27.000.

Anfragen im Verbraucherservice

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

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