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Bundesnetzagentur WLAN: WLAN-Nutzungen im 6 GHz-Bereich wird möglich

• 15.07.21 Durch die Zunahme von Geräten im heimischen WLAN Netz werden schnell mögliche Frequenzen knapp. Besonders in den Zeiten von Homeoffice wird schnell erkennbar, dass das heimische WLAN Netz oftmals durch Nachbars WLAN Netz gestört wird bzw. die Leistung gemindert wird. Daher wird es nun einen dritten Frequenzblock nach 2,4 GHz und dem 5 GHz Bereich mit 6 GHz geben. Dazu hat die Bundesnetzagentur die Allgemeinzuteilung für die WLAN-Nutzungen im 6 GHz-Bereich veröffentlicht.

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Bundesnetzagentur WLAN: WLAN-Nutzungen im 6 GHz-Bereich wird möglich

Von den zusätzlichen WLAN-Frequenzen im Bereich 5,945 GHz - 6,425 GHz profitieren Privatpersonen, Betriebe und andere Einrichtungen durch höheren Datendurchsatz und stabileren Verbindungen für hochbitratige Anwendungen wie Videotelefonie, Gaming oder Streaming.

Bundesnetzagentur WLAN: WLAN-Nutzungen im 6 GHz-Bereich wird möglich
Bundesnetzagentur WLAN: WLAN-Nutzungen im 6 GHz-Bereich
wird möglich -Bildquelle: AVM

Das zusätzliche Spektrum von 480 MHz im 6 GHz Bereich ermöglicht mehr Kapazität für WLAN-Anwendungen für Verbraucher und Wirtschaft insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Dort sind die bestehenden WLAN-Frequenzbereiche mitunter stark ausgelastet. Darüber hinaus wird die Nutzung innovativer Technologien wie Wi-Fi 6E mit breiteren Kanälen ermöglicht.

"Wir verdoppeln das verfügbare Spektrum für WLAN nahezu. Hiermit wird die weitere Digitalisierung vorangetrieben und weitere Innovationen werden ermöglicht", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Einklang mit den anderen europäischen Ländern werden die Frequenzen für ganz Europa bereitstehen und damit auch entsprechende Skaleneffekte geschaffen. Ferner sollen die Frequenzen nicht im Außenbereich eingesetzt werden, auch nicht in Straßenfahrzeugen.

Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2020 rund 3.500 Funkstörungen auf

Wenn es um das schnelle Surfen im Internet geht, werden immer mehr die Mobilfunknetze genutzt. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn man dann eine Funkstörung in der Nähe hat, die einem das Surf-Vergnügen im LTE Netz verhagelt. Hier kann man Funkstörungen an die Bundesnetzagentur melden. So gab es in den vergangenen Jahren neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste im industriellen Bereich immer wieder Störungen von Störungen im Mobilfunk, WLAN und DSL-Anschlüssen. So gab es im Jahr 2020 trotz Corona-Pandemie über 3.500 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt. So kann man Funkstörungen an die Bundesnetzagentur direkt an 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de melden.

Dabei betraf jede vierte Störung einen sicherheits- oder systemrelevanten Funkdienst, beispielsweise von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, den Flugfunk und öffentliche Mobilfunknetze. Allein für den Mobilfunk wurden rund 460 Störungen bearbeitet.

Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf
Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf
Abbildung: (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

"Wir gewährleisten eine störungsfreie Kommunikation für systemrelevante Funk- und Telekommunikationsdienste auch während des Lockdowns", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch die Erreichbarkeit der Störungsannahme und die bundesweite Einsatzbereitschaft des Prüf- und Messdienstes war rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet.

Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur

Der Prüf- und Messdienst ist immer dann gefragt, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten keine betrieblichen Ursachen haben, sondern durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden.

Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.

Im Jahr 2019 waren es fast 4.000 Funkstörungen

Auch ein Jahr zuvor ab es reichlich Messungen durch die Bundesnetzagentur. So stehen an 19 Standorten im gesamten Bundesgebiet die Messfahrzeuge. Damit kann bei Bedarf eine flächendeckende Überwachungen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.

"Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Funkstörungen per 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de melden

So können Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.

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