Im vorliegenden Fall hatten Verbraucher, die auf entsprechende SMS reagierten,
Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur
seit Ende April 2014 hierzu die Abschaltung von 522 Rufnummern verfügt. Zum
Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat die
Bundesnetzagentur zugleich gegenüber der Telecom Billing Ltd. und den
beauftragten Inkassounternehmen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung
erlassen.
"Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht
reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen
Inhalten oder Kontaktwünschen", empfiehlt Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur. "Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel
erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade
durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie
herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und
voreiligen Anrufen oder SMS.".
Seit dem April 2014 erhielten zahlreiche Verbraucher per unverlangter SMS
insbesondere angebliche private Kontaktwünsche. Die SMS sollen zum Rückruf auf
darin genannte Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern animieren. Statt einen
persönlichen Kontakt zu erreichen, wird dem Verbraucher bei einem Anruf der
beworbenen Rufnummern unterstellt, die kostenpflichtigen Chat-Dienste "Flirt
und Party Flatrate" oder "Flirt & Erotik Chat" telefonisch bestellt zu
haben. Die betroffenen Verbraucher erhalten kurze Zeit später eine Rechnung
des Anbieters Telecom Billing Ltd. mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder
Düsseldorf. Offene Forderungen des Anbieters werden im weiteren Verlauf durch verschiedene Inkassounternehmen eingefordert.
Verbraucher, die eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. oder eines
beauftragten Inkassounternehmens erhalten, sollten sich auf die von der
Bundesnetzagentur erlassenen Verbote berufen. Danach dürfen den betroffenen
Verbrauchern die durch die Anwahl der Rufnummern entstandenen Forderungen
weder in Rechnung gestellt noch eingefordert werden. Wenn der Verbraucher das
in Rechnung gestellte Entgelt bereits bezahlt hat, sollte er ggf. mit
Unterstützung der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten versuchen, das Geld zurückfordern.
Mittlerweile gibt es auch eine umfassende Liste von den Rufnummern, welche durch Rufnummernmissbrauch
aufgefallen sind. Diese Liste gibt es bei der
Bundesnetzagentur im Internet
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