Bundesnetzagentur: Abschaltung von 300 Ortsnetzrufnummern wegen unerlaubte Werbung• 29.06.16 Die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Eilverfahrens rund 300
Rufnummern aus dem Verkehr gezogen. Mit den rund 300 Rufnummern sollten Kunden
in Werbeanzeigen Ortsnähe des Unternehmens vorgetäuscht werden, obwohl der Sitz der Firma nicht am Ort war.
Bundesnetzagentur sperrt Rufnummern
"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im
eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt.
Wenn Ortsnähe vorgetäuscht wird, geht die Bundesnetzagentur gegen solche
Wettbewerbsverstöße vor. Wir überprüfen weitere Unternehmen, die in
vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen und werden dort
ebenfalls einschreiten, wenn dies erforderlich ist", sagt
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mit Hilfe der abgeschalteten Ortsnetzrufnummern wurde in Werbeanzeigen
vorgetäuscht, dass der Anbieter ein vor Ort ansässiges Unternehmen für Rohr-
und Kanalreinigungsarbeiten sei. Die abgeschalteten Nummern gaben eine
Ortsnähe aber nur vor. Tatsächlich wurde eine Rufweiterleitung an den Sitz des
Unternehmens verwendet. In den jeweiligen Vorwahlbereichen war kein eigener
Betriebssitz vorhanden. Gleichwohl wurde unterlassen, unmissverständlich
darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte, was eine
irreführende Werbung darstellt. Darüber hinaus waren viele der
Ortsnetzrufnummern nicht dem werbenden Unternehmen zugeteilt.
Auch hatte das Verwaltungsgericht Köln im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung
der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der knapp 300 Ortsnetzrufnummern des
Rohr- und Kanalreinigungsanbieters bestätigt.
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