Bundesnetzagentur: Abschaltung von 300 Ortsnetzrufnummern wegen unerlaubte Werbung
• 29.06.16 Die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Eilverfahrens rund 300 Rufnummern aus dem Verkehr gezogen. Mit den rund 300 Rufnummern sollten Kunden in Werbeanzeigen Ortsnähe des Unternehmens vorgetäuscht werden, obwohl der Sitz der Firma nicht am Ort war.
Bundesnetzagentur sperrt Rufnummern
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Mit Hilfe der abgeschalteten Ortsnetzrufnummern wurde in Werbeanzeigen vorgetäuscht, dass der Anbieter ein vor Ort ansässiges Unternehmen für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten sei. Die abgeschalteten Nummern gaben eine Ortsnähe aber nur vor. Tatsächlich wurde eine Rufweiterleitung an den Sitz des Unternehmens verwendet. In den jeweiligen Vorwahlbereichen war kein eigener Betriebssitz vorhanden. Gleichwohl wurde unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte, was eine irreführende Werbung darstellt. Darüber hinaus waren viele der Ortsnetzrufnummern nicht dem werbenden Unternehmen zugeteilt.
Auch hatte das Verwaltungsgericht Köln im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der knapp 300 Ortsnetzrufnummern des Rohr- und Kanalreinigungsanbieters bestätigt.
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