, betont Jochen Homann, Präsident der
Bundesnetzagentur.
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Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom
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Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde
Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom
die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die
Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells
in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung
eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen
Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten
verhindert werden könne.
Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten
bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden
Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne
Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen
den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.
Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab,
die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen
Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von
Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen
Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.
Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in
den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren
Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die
Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss
oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des
Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich
zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.
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