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Bundesnetzagentur: Gemeinden müssen Glasfaser der Konkurrenz mitverlegen

• 26.07.17 Der Glasfaserausbau ist in Deutschland im vollen Gang. So wollte dann auch die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten in einem Neubaugebiet die Konkurrenz nicht zulassen und exklusiv im Neubaugebiet Glasfaserleitungen verlegen. Allerdings hat die Bundesnetzagentur hier nun ein Machtwort gesprochen, und der Telekom und Unitymedia den Glasfaserausbau im Rahmen eines Mitverlegungsanspruch erlaubt.

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Bundesnetzagentur erlaubt der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch

"Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.

Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.

Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.

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