Bitkom-Analyse 2025: Um die Digitalisierung der Verwaltung steht es schlecht
• 25.09.25 Die Bitkom-Analyse 2025 verdeutlicht, dass die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zwar Fortschritte macht, aber noch immer große Lücken bestehen. Von insgesamt 579 Verwaltungsleistungen sind lediglich 349 digital verfügbar. Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Tempo, bessere Nutzerfreundlichkeit und eine stärkere Ausrichtung auf Smart-City-Lösungen. Auch ermittelt das Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent wegen des IZG-SH Verstosses.
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Bitkom-Analyse 2025: Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland
Die Bitkom-Analyse 2025 zeigt klar: Deutschland hat Fortschritte gemacht, aber die Erwartungen der Bürger sind deutlich höher. Mehr Tempo, bessere Nutzerfreundlichkeit und eine konsequente Umsetzung von Smart-City-Lösungen sind notwendig, um die digitale Verwaltung zukunftsfähig zu machen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung gestärkt und die Effizienz der Behörden nachhaltig verbessert werden.
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Bitkom-Analyse 2025: Um die Digitalisierung der Verwaltung steht es schlecht --Bild: © Tarifrechner.de |
Aktueller Stand der Verwaltungsdigitalisierung
Von den 579 im Onlinezugangsgesetz (OZG) definierten Leistungen sind:
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• 349 Leistungen digital verfügbar, teilweise nur lokal.
• 199 Leistungen in mehr als der Hälfte der Kommunen umgesetzt.
• 165 Leistungen flächendeckend verfügbar.
• 230 Leistungen noch gar nicht digitalisiert.
Besonders im Fokus stehen die sogenannten Fokusleistungen, darunter Elterngeld oder Eheschließung. Zwei Leistungen - Bürgergeld und Einbürgerung - sind bereits flächendeckend digital verfügbar.
Wahrnehmung und Erwartungen der Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Fortschritte unterschiedlich wahr:
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• 50 % sehen ihre Kommune als fortgeschritten digitalisiert.
• 70 % trauen der Verwaltung digitale Kompetenz zu.
• 90 % wünschen sich mehr Tempo bei der Digitalisierung.
Vor allem die jüngere Generation fordert mehr Dynamik: 95 % der 18- bis 29-Jährigen wünschen sich eine schnellere Umsetzung. Aber auch bei den über 65-Jährigen liegt der Anteil bei 85 %.
Die Smart Country Convention als Plattform
Vom 30. September bis 2. Oktober 2025 findet in Berlin die Smart Country Convention (SCCON) statt. Mit rund 18.000 Teilnehmern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft gilt sie als zentrale Plattform, um die digitale Transformation im öffentlichen Sektor zu beschleunigen.
Bürgerwünsche an Smart Cities
Die Studie zeigt, dass konkrete Smart-City-Lösungen für die Bevölkerung von hoher Bedeutung sind:
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• 82 % wünschen sich intelligente Straßenlaternen.
• 76 % fordern eine App zur Mängelmeldung im öffentlichen Raum.
• 70 % erwarten Echtzeit-Informationen zu Bus und Bahn.
• 65 % wünschen sich Echtzeit-Parkplatzinformationen.
• 61 % hätten gerne WLAN an öffentlichen Plätzen.
• 57 % wünschen sich ein Online-Dashboard mit Stadt-Daten.
• 53 % befürworten smarte Mülltonnen und digitale Bürgerbeteiligung.
Politische Stimmen zur Verwaltungsdigitalisierung
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger
Dr. Wildberger betont die Notwendigkeit einer Blaupause für ganz Deutschland. Pilotkommunen sollen zeigen, wie digitale Lösungen effizient umgesetzt werden können. Ziel ist es, die Verwaltungsdigitalisierung bundesweit zu beschleunigen.
Dr. Mario Tobias, CEO Messe Berlin
Dr. Tobias hebt hervor, dass die Digitalisierung von den Menschen aktiv eingefordert wird. Die SCCON sei der ideale Ort, um alle relevanten Akteure zusammenzubringen und die Transformation voranzutreiben.
Nutzung und Akzeptanz digitaler Verwaltungsleistungen
Die Mehrheit der Bürger möchte gängige Verwaltungsleistungen online erledigen. 11 von 14 Standardleistungen - darunter Ausweisverlängerung oder Führerscheinbeantragung - werden bevorzugt digital genutzt. Ausnahmen bilden Eheschließung, Scheidung und Strafanzeigen, bei denen das persönliche Erscheinen weiterhin bevorzugt wird.
Digitale Nutzung in Zahlen
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• Nur 13 % haben je eine Verwaltungsleistung online beantragt.
• 54 % hatten E-Mail-Kontakt mit Behörden.
• 36 % nutzten ein Kontaktformular.
• 7 % nahmen an einer virtuellen Sprechstunde teil.
• 24 % hatten noch nie digitalen Behördenkontakt.
Gründe für den Gang zum Amt
Die Hauptgründe für den persönlichen Besuch sind:
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• 66 %: Leistung nicht online verfügbar oder persönliches Erscheinen Pflicht.
• 12 %: technische Probleme.
• 6 %: Online-Service zu kompliziert.
• 8 %: bewusste Entscheidung für persönliche Beratung.
Erwartungen an die digitale Verwaltung
Die Bürger fordern mehr Bürgerfreundlichkeit und Effizienz:
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• 85 % beklagen lange Bearbeitungszeiten.
• 85 % wünschen Status-Updates zu Anträgen.
• 82 % erwarten proaktive Behördenkommunikation.
• 71 % befürworten stärkeren Datenaustausch zwischen Behörden.
• Fast zwei Drittel unterstützen ein "Digital only"-Prinzip.
Zufriedenheit mit digitalen Angeboten
Die Zufriedenheit variiert stark:
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• 70 % zufrieden mit Online-Terminvereinbarungen.
• 53 % zufrieden mit Kontaktformularen.
• 49 % zufrieden mit E-Mail-Kontakten.
• 39 % zufrieden mit Chatbots.
• 37 % zufrieden mit Online-Beantragungen.
Die Ergebnisse zeigen: Digitalisierung allein reicht nicht - entscheidend ist die Qualität der Services.
Internationaler Vergleich
Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab:
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• 79 % meinen, Deutschland könne viel vom Ausland lernen.
• Nur 3 % sehen deutsche Behörden weltweit vorn.
• 72 % stufen Deutschland als Nachzügler ein.
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hat nun das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen.Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.
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Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein
(IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu
amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht
missachten oder unbegründet verweigern, stellt die
Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (
Rechtliche Grundlage des Informationszugangs
Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.
Wer kann eine Anfrage stellen?
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.
Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)
Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.
Prüfung von Beschwerden
Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.
Vermittlung zwischen Bürger und Behörde
Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.
Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde
Beratung der Antragsteller
Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.
Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen
Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.
Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten
Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.
Typische Herausforderungen und Empfehlungen
Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen
Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf
IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen
schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine
Unzulässige Ablehnungen
Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.
Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt
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Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine
Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut
und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon
demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das
Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der
Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch,
um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft
Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
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