Corona Krise: Verbraucherzentrale warnt vor Zahlungsstau wegen Mieten etc.
• 30.03.20 Durch die Corona Pandemie sind viele Selbstständige betroffen. Daher hatte die Bundesregierung einen Erlass verfasst, wo Mieter, welche Selbstständig sind, zum Beispiel wegen Einnahmen-Verluste aus der Corona Krise nicht ihren Verbindlichkeiten nachkommen können, nicht gekündigt werden können. Diese Regelung gilt für April bis Juni. Dieses gilt auch für sonstige
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Corona Krise: Verbraucherzentrale warnt vor Zahlungsstau wegen Mieten etc.
Bei den Mieten müssen die Mieter mit ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen, und entsprechende Belege wie Kurzarbeiter Bescheide vom Arbeitgeber, Nachweis der Bundesnetzagentur oder als Selbständige den Hinweis auf Betriebsstilllegung machen.
Verbrauchern drohen Probleme wegen Zahlungsstau --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
Via Twitter äußerte der Anwalt Udo Vetter sich dazu, dass Mietverträge vom geplanten Moratorium für Zahlungen nach dem aktuellen Vorschlag ausgeschlossen sind. (Seite 14 § 1 Abs. 4)..
Daher können Klagen und fristlose Kündigungen bei einem Missbrauch der Situation die Folge sein. Auch kann eine Strafverfolgung bei Vorsatz nicht ausgeschlossen werden.
Aber auch wenn man seine Zahlungen aufgrund der Corona Pandemie einstellt. Es werden Nachforderungen laut der Verbraucherzentrale NRW folgen. Das heißt, man muss alle Zahlungen später nachholen. Dieses wurde an diesem Wochenende nochmals von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wiederholt.
Gerade deshalb rät die Verbraucherzentrale eine gute Planung bei Ausgaben, betont Stephanie Heise, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale NRW: "Für diejenigen, die den Zahlungsaufschub von Miete, Strom und weiteren regelmäßigen Ausgaben jetzt in vollem Umfang in Anspruch nehmen, könnte das schnell zum Bumerang werden. Die Verbindlichkeiten stauen sich auf und können dann auch in besseren Zeiten nur schwer abbezahlt werden.".
Daher sollten Verbraucher sich einen Überblick über die Kosten verschaffen. Bei Unsicherheiten kann man auch die Verbraucherzentralen in seiner Nähe kontaktieren. Mieter sollte ihren Vermieter kontaktieren oder den örtlichen Mieterverein für eine Beratung aufsuchen.
Bei Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet soll von diesen Leistungen der Grundversorgung wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden, betonen die Verbraucherschützer. Hier darf man für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 nicht zahlen. Darauf müssen Verbraucher sich aber ausdrücklich berufen und auch nachweisen, dass hier Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen.
Daher müssen Verbraucher darlegen, dass ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn man zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen, so die Verbraucherzentrale weiter.
Zahlungsaufschub bei Kreditverträgen
Mit dem Moratorium können Kreditnehmer für einen Raten- oder Immobilienkredit einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub erhalten, wenn diese Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Das gilt für Darlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Auch hier muss man als Kunde gegenüber der Bank darlegen, dass man durch die Corona-Krise nicht mehr zahlen kann. Der Kredit wird dann entsprechend nach hinten verschoben.Damit sich trotz der Zahlungsaufschübe kein Schuldenberg auftürmt, sollten Verbraucher Sie möglichst schnell nach staatlichen Hilfen erkundigen, so eine weitere Empfehlung. Erst mit dem Antrag kann überhaupt die Auszahlung beginnen. Dauert die Bewilligung etwas länger, gibt es meist rückwirkend Geld.
Großkonzerne Adidas und Co. nutzen Corona Krise aus
Kritik kommt derzeit von allen Seiten an Großkonzerne wie Adidas, welche ihre Mieten nicht mehr zahlen wollen. Diese hat Adidas öffentlich verkündigt. Dabei hat das Unternehmen im letzten Jahr mehrere Milliarden Euro verdient. Es ist daher zweifelhaft, ob Adidas hier rechtmäßig handelt und die zuständigen Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen wird. Es geht hier mitunter um Betrugs- und Täuschungsdelikte, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verfolgt werden.Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigte sich empört über den Stopp der Mietzahlungen. "Wenn jetzt finanzstarke Unternehmen einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen, ist dies unanständig und nicht akzeptabel". Die Corona-Hilfsgesetze böten dafür keine Grundlage. Es gelte weiterhin: "Mieter müssen selbstverständlich ihre Miete zahlen. Falls sie tatsächlich infolge der Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten, kann ihnen lediglich für einen begrenzten Zeitraum nicht gekündigt werden."
Inzwischen hat das Unternehmen auf die harsche Kritik reagiert und wird zumindest privaten Vermietern seiner Filialen ungeachtet der Schließungen in der Corona-Krise unverändert die Miete zahlen.
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