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EU Generalanwältin sieht Konflikt von Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten

• 21.07.07 Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, bezweifelt in einer Stellungnahme, dass die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat mit den Grundrechten vereinbar ist. Sie weist auf europäische Vorgaben für die Nutzung von Kommunikationsdaten hin, mit denen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer
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Vorratsdatenspeicherung nicht im Einklang steht.

Die Generalanwältin, die in Kürze zur Nichtigkeitsklage Irlands gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Stellung nehmen wird, verweist auf die Europäischen Datenschutzbeauftragten und das Bundesverfassungsgericht, die eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben.

"Über 40 Bürgerrechts-, Wirtschafts- und Berufsverbände fordern bereits, die in Deutschland geplante Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Die Generalanwältin spricht weitere europäische Vorgaben an, denen der Gesetzentwurf der Koalition keine Rechnung trägt. Selbst wenn man die Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung unterstelle, besage eine "Wertentscheidung des Gemeinschaftsgesetzgebers", dass "nur schwere Kriminalität eine gemeinschaftsweite Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und ihre Verwendung erfordert." Union und SPD wollen auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten dagegen schon zur Verfolgung privater Tauschbörsennutzer und zur geheimdienstlichen Beobachtung von Personen nutzen lassen.

Insgesamt sieht die Generalanwältin die Gefahr eines "gläsernen Bürgers" und warnt, "dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt, diese Daten umfassender zu nutzen." Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, begrüßt die Anträge der Generalanwältin und fordert von der deutschen Regierungskoalition den Stopp der geplanten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, bis der Europäische Gerichtshof über die dagegen vorliegende Nichtigkeitsklage entschieden hat.


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