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EU-Kommission gibt Blockade von Anonymisierungsdienste auf

• 27.03.12 Auf Recht ungewöhnliche Art hat die EU-Kommission auf vermeintliche Hackerattacken reagiert. Da laut EU-Kommission Hacker anonym arbeiten wurden pauschal alle Anonymisierungsdienste auf die Blacklist gesetzt. Als Antwort auf einen Zugriff auf EU-Seiten war dann eine "überlastungsnachricht" zu lesen. Hier hat die EU-Kommission den Nutzer
Dr.Sim
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getäuscht und die wahren Gründe verschwiegen. Und die Täuschung wurde dann auch noch mit den Steuergeldern der Nutzer bezahlt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dafür Beweise gesammelt, dass die EU-Kommission den Zugriff über Anonymisierungsdienste blockiert hat. Daher befürchten Datenschützer eine Diskriminierung der Nutzer von Anonymisierungsdiensten, die sich insbesondere in Kombination mit einer umgesetzten Vorratsdatenspeicherung negativ auf die Meinungsfreiheit im Netz auswirkt. Nach einer Beschwerde von Patrick Breyer wurde die Sperrung inzwischen wieder aufgehoben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft die Kommission zu einer Stellungnahme in dieser Sache auf.

Bislang hat die EU-Kommission IP-Adressen gesperrt, die als Teil von Anonymisierungsdiensten bekannt sind. Darunter befanden sich auch TOR-Server sowie kommerzielle Dienste. Statt der gewünschten Online-Seite wurde eine Fake-Meldung ausgegeben, welche Netzwerkprobleme vorgaukelte. Als Meldung gab es dabei zum Beispiel ""Network Error (gateway_error) Server overloaded. The gateway may be temporarily unavailable, or there could be a network problem. For assistance, contact your network support team." Der Nutzer wurde dabei arglistig und vorsätzlich getäuscht. Vor dem Hintergrund das die EU-Kommission von der Bundesregierung mittels Klageandrohung die Vorratsdatenspeicherung verlangt, muss man der EU-Kommission nun den Verstoss gegen das Recht der Kommunikationsfreiheit vorwerfen. Eine Forderung nach Vorratsdatenspeicherung verhöhnt damit den mündigen EU-Bürger.

Jeder Bürger hat das Recht seinen Online Zugriff zu anonymisieren. Das folgt aus dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Ein Verstoss gegen diese Grundrecht verstößt damit gegen bestehende Gesetze. Insbesondere in Ländern, die durch Zensur und Vorratsdatenspeicherung die Internetnutzung überwachen, ist die Gewährleistung der Presse- und Meinungsfreiheit durch die Verwendung von Anonymisierungsdienste unerläßlich. Damit haben Bürgerrechtler und Journalisten die Möglichkeit sich anonym im Internet zu bewegen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bewertet das Verhalten der EU-Kommission als Diskriminierung und Aussperrung von Nutzern in der ganzen Welt, die auf derartige Dienste zugreifen.


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