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Eco Verband kritisiert Strafrechtsänderungsgesetz zur Computerkriminalität

• 24.05.07 Im Rahmen einer gesetzlichen Verschärfung des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität, bei der heutigen Sitzung im Bundestag, äußert der Eco Verband erhebliche Mängel am zu beschließenden Gesetz.

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In der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und damit höchstwahrscheinlich im endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages wurden leider Mängel, auf die die Experten bei einer Anhörung einhellig hingewiesen hatten, nicht behoben.

Damit besteht die Gefahr, dass das Gesetz die Sicherheitsbemühungen der Unternehmen ausbremst, anstatt Computerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Die dazu abgegebene Erklärung der Abgeordneten, wie das Gesetz auszulegen sei, reicht nicht aus, denn Gerichte urteilen nach dem Text des Gesetzes. Mit dem Gesetz wird im § 202c StGB (neu) nicht nur Computerkriminalität unter Strafe gestellt, sondern auch die Herstellung, das sich Verschaffen, Verkaufen, Verbreiten, Überlassen oder Zugänglichmachen von Software, deren Zweck die Begehung solcher Straftaten ist. Diese Software müssen aber auch IT-Sicherheitsspezialisten benutzen, um Sicherheitslücken in Computersystemen aufzuspüren. Die Experten waren sich deshalb einig, dass die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf Vorbereitungshandlungen problematisch ist.

Dabei begrüßt eco grundsätzlich, dass das Gesetz eine bessere strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität vorsieht. So soll künftig bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und Informationssystem strafbar sein. Bisher gilt dies erst, wenn sich Daten verschafft werden. Der Tatbestand des Computerbetrugs soll auf das Ausspähen und Abfangen von Daten erweitert werden.


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