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Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein: BGH lässt Beschwerde bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern bei Windkraftanlagen zu

• 17.01.23 Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Daher boomt der Solarparkausbau und private Nutzer fragen nach Balkonkraftwerken nach. Auch der Boom bei der Windkraft ist gross, daher auch der Versuch der Korruption bei Mandatsträgern. So hat nun der Bundesgerichtshofs auf die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein reagiert. Dabei geht es um die Anklage unter anderem wegen Vorwürfen der Bestechung sowie Bestechlichkeit von Mandatsträgern.

Dr.Sim
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Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein: BGH lässt Beschwerde bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern bei Windkraftanlagen zu

Somit kann das Hauptverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eröffnet werden, teilte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit.

Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein: Bundesgerichtshofs lässt Beschwerde bei Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträger bei Windkraftanlagen zu
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein: Bundesgerichtshofs lässt
Beschwerde bei Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträger bei Windkraftanlagen zu -Bild: © pixabay.com

Dabei legt die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein legt zwei Angeklagten zur Last, sie hätten jeweils als Bürgermeister und Gemeindevertreter über den Weiterbetrieb von zum Rückbau vorgesehenen Windenergieanlagen gegen Geldzahlungen zugunsten eines Schulverbandes verhandelt.

Zwei andere Angeklagte seien als Vertreter der die Windkraftanlagen betreibenden Gesellschaft, der verbleibende Angeklagte als Geschäftsbereichsleiter des für die Gemeinden zuständigen Amtes an den Verhandlungen beteiligt gewesen.

Letztlich hätten die beiden Bürgermeister ihre Zustimmung in den Gemeindevertretungen zur Änderung eines städtebaulichen Vertrages von dem Angebot der beiden vertretungsbefugten Gesellschafter abhängig gemacht, für den Weiterbetrieb der Windkraftanlagen 950 Euro pro Monat und Anlage an den Schulverband zu zahlen.

Sie hätten den von dem Geschäftsbereichsleiter vorbereiteten Beschlussvorlagen, die entsprechende Zahlungen vorgesehen hätten, in den Sitzungen der Gemeindevertretungen zugestimmt. Nach der Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen und der Aufhebung der gefassten Beschlüsse hätten sich die Angeklagten darüber geeinigt, an der ursprünglichen Vereinbarung auch ohne schriftliche Vertragsform festzuhalten. Dementsprechend sei es zu einer Zahlung über 9.500 Euros zugunsten des Schulverbandes gekommen.

Bislang hatte das Oberlandesgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen und aufgrund einer teils von der Anklageschrift abweichenden tatsächlichen Würdigung abgelehnt.

Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs rechtfertigt das Ermittlungsergebnis hingegen bei vorläufiger Bewertung die Annahme einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich die Angeklagten wegen der ihnen vorgeworfenen Taten strafbar gemacht haben.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Beschluss vom 31. März 2022 - 1 OLG 5 OJs 1/18 (7/21) .

Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten

Allerdings könnte es trotz billigen Solarstroms, noch teurer für den Stromkunden werden, wenn die Solarfarmen nicht einspeisen dürfen. So warnt Schleswig-Holsteins Netz AG, dass der Ausbau des Stromnetzes nicht mit der Installation von Solarfarmen Schritt halten kann.

So wurden im Jahr 2021 6.000 GigaWatt Stunden Strom bei der Wind- und Solarenergie vernichtet. Der Grund waren mangelnde Leitungskapazitäten. Nun teilte die Schleswig Holstein Netz AG aus dem Norden Deutschlands mit, dass man weiss, wo der Windstrom produziert wird und kann entsprechende Leitungen installieren.

Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten
Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung
der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten -Bild: © pixabay.com

Aber bei dem Boom der Solarfarmen greift diese Strategie nicht. Solarfarmen entstehen immer in kürzeren Zeiten, der Bau von Stromtrassen braucht hingegen mehr als 2 Jahre, Umschaltwerke mehr als 5 Jahre, so der Netz Betreiber aus dem Norden bei der Zeitung SHZ.

Immerhin will man in Schleswig Holstein 30 Gigawatt an erneuerbaren Energien installieren. So hatte man im Norden bisher vor allem Windkraftanlagen aufgestellt wurden, nun folgen Solaranlagen mit Förderungen. Dabei starten die Förderungen ab dem 1.Januar mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk und gehen weiter nach oben für Solarparks.

"So könnte sich bis zum Jahr 2030 die Erzeugung von Solarstrom verfünffachen und der Windstrom verdoppele sich", so Matthias Boxberger, Aufsichtsrat bei Schleswig-Holstein Netz AG. Und weiter "Zusätzlich zu den angeschlossenen fast 10.000 Megawatt Leistung aus Erneuerbaren gibt es beim Wind Anfragen für 5.000 Megawatt, bei Photovoltaik für 15.000.".

Ferner befürchtet der Aufsichtsrat Boxberger, dass das Netz nicht ausreicht, um den Strom abzutransportieren. Bislang mussten im Norden Deutschlands laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2021 über 5,8 Terawattstunden, im Jahr davor 5,9 Terawattstunden, abgeschaltet werden.

So warnt der Aufsichtsrat davor, dass man den Strom nicht einspeisen kann. Als Grund nennt Boxberger, dass Photovoltaikanlagen in zwei bis drei Jahren gebaut werden könnten, neue Leitungen zum Stromtransport in dieser Zeit aber nicht machbar seien.

So stellt der Aufsichtsrat fest, dass man Ziel für das Jahr 2030 nur erreichen kann, wenn jedes Jahr fast 3 Gigawatt erneuerbare Energien von den Netzen aufgenommen werden. Für die 5 Gigawatt Windenergie könne die SH Netz AG heute schon planen. Für die Photovoltaik sei das nicht möglich, weil niemand weiss, wo diese genau erzeugt werden. Auch brauchen grosse Anschlusspunkte für Photovoltaik mit neuen Umspannwerken eine Planungs- und Umsetzungsdauer von über fünf Jahren.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt

Da der Strom nicht eingespeist werden kann, fallen Entschädigungszahlung für die Anlagenbetreiber an. Diese werden auf die Netzentgelte umgelegt. So drohte eine Kostenexplosion bei den Netzentgelten bei der Stromdurchleitung. So würden ohne die Hilfe der Bundesregierung sich die Entgelte verdreifachen, welche aktuell bei rund 3 Cent liegen. Nun haben die Netzbetreiber erklärt, dass die Gebühren bei gut drei Cent bundesweit einheitlich bleiben.

So werden erstmals die Durchleitungskosten bundesweit einheitlich geregelt. Damit zahlen die Bürger im Norden Deutschlands weniger, in Teilen NRWs wird es dann teurer. Bislang gingen die Kosten für die Durchleitungsgebühren zu Lasten der Norddeutschen, welche aber den meisten Windstrom lieferten, dafür aber neue Netze brauchten. Die Dummen waren die Stromkunden im Norden Deutschlands, welche den teuersten Strom wegen den Durchleitungsgebühren in Deutschland hatten. Weiterhin profitieren die Norddeutschen Stromkunden nicht am billigen Windstrom vor Ort, welcher dann teuer bis nach Bayern geliefert wird, auf Kosten aller Stromkunden. Im Gegenteil, Söders Bürokratie bremst sogar die Windkraft in Bayern aus.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt
Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg
wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt -Bild: Twitter

Nun gibt es sogar einen Zuschuß von 13 Milliarden Euro. Damit sollen die Gebühren für Haushalte und Industrie für die Nutzung der Übertragungsnetze auf aktuellem Niveau stabilisiert werden, bestätigte Wirtschaftsminister Robert Habeck. "Wir sorgen jetzt dafür, dass diese Kostensteigerungen aufgefangen werden und verhindern damit eine zusätzliche Belastung für Industriebetriebe, Mittelstand und Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Habeck. Ohne diese Hilfen hätten sich die Entgelte verdreifacht. Die Netzbetreiber begründen dieses mit den Problemen bei den AKWs in Frankreich, welche im Sommer nur unzureichend Strom nach Deutschland wegen Wartungs- und Kühlwasser-Problemen lieferten. Auch wurden Kohlekraftwerke verstärkt eingesetzt.

Derzeit schlagen die Kosten für die Übertragungsnetze bei den privaten Verbrauchern mit unter zehn Prozent des Gesamt-Strompreises zu Buche. Bei der Industrie sind es bis zu einem Drittel an Kosten. Damit profitieren überdurchschnittlich die Stromkunden mit hohen Verbräuchen.

Die vier Übertragungsnetz-Betreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW berechnen die Höhe des Entgelts. Diese führen an, dass neben den ohnehin stark gestiegenen Basis-Strompreisen sich zuletzt rasant steigende Netznutzungskosten ergaben. Diese setzen sich zum einen aus denen für die großen Übertragungsleitungen und der örtlichen Verteilnetzen zusammen. Bei den Übertragungsnetzen waren es zuletzt insgesamt gut 5 Milliarden Euro, die sich auf rund 18 Milliarden erhöht hätten. Dies wird durch den Zuschuß von knapp 13 Milliarden Euro verhindert. Bislang zahlte der Stromkunde immer für die Durchleitungskosten den vollen Betrag.

Die neuen Netzentgelte würden dann im Jahr 2023 im Schnitt bei 3,12 Cent je Kilowattstunde liegen. Diese Kosten sind dann erstmals bundeseinheitlich gleich. So gibt es durch die neuen Kalkulation für das Netzgebiet des niederländischen Betreibers Tennet in Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Teilen Hessens und Bayerns eine leichte Minderung. In den Zonen von 50Hertz (vor allem Ostdeutschland), Amprion (Großteil von NRW sowie Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile Westbayerns) und Transnet BW (Baden-Württemberg) kommt es hingegen zu einer Erhöhung.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht
Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller
will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, mit Stellungnahme

Nun hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt Stellung zu den Wieland Steckern bezogen. So hatte in einer Mailing-Aktion von "MachDeinenStrom" die Bürger an die Netzagentur geschrieben und um Positionierung gebeten.

Dabei gab es kurz vor Weihnachten die erste Antwort. So teilte er die Bewertung, dass ein normaler Schuko-Stecker reiche. Ferner will sich Müller nun auch an den Verband der Elektrotechnik (VDE) wenden, welche zuständig für die Anschlussnorm ist. Er würde es begrüßen, wenn bei der Überarbeitung der Produktnorm der Schuko-Stecker "für akzeptabel" erklärt würde. Im übrigen gibt es im europäischen Ausland nicht diese "Wieland" Regelung. In den Niederlanden und Rumänien dürfen die Stromzähler auch Rückwärts laufen.

Ferner teilt Klaus Müller mit: "Für eine Mitmach-Energiewende sind die Mini-Module unverzichtbar und definitiv ein positiver optischer Reiz in vielen Fassadenbildern". Und weiter: "Private Haushalte sollten ohne Verunsicherungen und erhöhte Kosten ihr Balkonkraftwerk anschließen.".

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