• 16.03.2001
Im Rahmen eines Eilverfahrens am Oberverwaltungsgericht in Münster
wurde am heutigen Freitag entschieden, dass die dt.Telekom
vorerst keine sogenannte Großhandels-Flaterate anbieten muss.
Dieser Richterspruch bedeutet leider einen erheblichen Rückschritt hin
zum günstigen Internet-Zugang. Der Hintergrund der Klage liegt im
Verlagen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP),
dass die dt.Telekom ihren Mitkonkurrenten ab Februar eine
Großhandels-Flaterate anbieten muss.