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Gericht entschied gegen Großhandels-Flatrate

• 16.03.2001 Im Rahmen eines Eilverfahrens am Oberverwaltungsgericht in Münster wurde am heutigen Freitag entschieden, dass die dt.Telekom vorerst keine sogenannte Großhandels-Flaterate anbieten muss.

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Dieser Richterspruch bedeutet leider einen erheblichen Rückschritt hin zum günstigen Internet-Zugang. Der Hintergrund der Klage liegt im Verlagen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), dass die dt.Telekom ihren Mitkonkurrenten ab Februar eine Großhandels-Flaterate anbieten muss.
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