Gericht kippt Gebühren für die letzte Meile zum Kunden
• 01.09.09 Das Verwaltungsgericht Köln hat aufgrund einer Klage mehrerer Wettbewerberunternehmen die Entgeltentscheidung für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Bundesnetzagentur von 2001 aufgehoben. Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für die Inanspruchnahme der so genannten letzten Meile bis zum
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Laut des Kölner Verwaltungsgerichts ist eine Modifizierung der Berechnung der monatlichen TAL-Entgelte erforderlich. Das VG Köln hatte bereits Ende vergangenen Jahres bei der Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahre 1999 festgestellt, dass sich das Berechnungsmodell damals stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren muss.
Jedoch war auch bei der jüngsten TAL-Entgelt-Entscheidung im März dieses Jahres weiterhin das alte Berechnungsmodell zu Grunde gelegt worden. Sollte das Urteil von 2008 und von Freitag rechtskräftig werden, müsste die Bundesnetzagentur das monatliche Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln.
Der Rechtsstreit um die Höhe der TAL-Entgelte ist noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Telekom AG und die Bundesnetzagentur haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.
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