Gericht: Hartz IV Bezieher haben keinen Anspruch auf einen Computer
• 12.05.10 Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat ein interessantes Urteil gesprochen. Im Internet-Zeitalter urteilte das Gericht, dass Hartz-IV Bezieher keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PCs haben. Hierbei ging es aber erstmal um die Kostenerstattung für ein Gerichtsverfahren, um in den Besitz eines PCs zu kommen.
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Laut Urteil kommt es nicht darauf an in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.
Über die Klage in der Hauptsache hat demnächst das Sozialgericht Detmold zu entscheiden. Die Kosten für einen Anwalt muss die Klägerin dabei selber tragen, wenn sie nicht auf anwaltliche Hilfe verzichtet.
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