Gericht: M"net muss Telefonkundendaten nicht ausliefern
• 13.09.05 Nach einem heute bekanntgegebenen Urteil des Landgerichts München muss M"net die Daten ihrer Kunden, zu denen auch die NEFkom- und Maxi-Kunden gehören, nicht an die Telefonauskunftsbetreiber wie Telegate AG oder Deutsche Telekom AG herausgeben.
|
|
"Das Landgericht München stellt damit das Recht des Telefonkunden auf Datenschutz und eine geschützte Privatsphäre über das wirtschaftliche Interesse einer Telefonauskunft", erklärte M"net Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung Jörn Schoof.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |


