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Gerichtsurteil: Vodafone Kunde darf erst nach dem Umzug kündigen

• 19.01.18 Wenn man umzieht, kann es passieren, dass die alten Telekommunikationsverträge noch weiter laufen. Immerhin ist hier schon im Jahr 2010 ein DSL Kunde beim BGH gescheitert (Urteil vom 11. November 2010 III ZR 57/10). Aber zum Glück leben wir im Jahr 2018 und die Gesetze haben sich geändert. Nun ging es erneut um die Kündigung zwischen einem Festnetzvertrag zwischen
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Vodafone und einem Kunden. Dabei bestand ein Kabelvertrag. Hier ist nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Vodafone (Kabel Deutschland) gescheitert.

Kunde darf erst den DSL Anschluss nach Umzug kündigen

Immerhin bescheinigten die Richter am Oberlandesgericht München dem Kunden, dass er kündigen darf, aber erst nach dem Umzug mit einer Frist von 3 Monaten. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist nun geregelt, dass Verbraucher zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sind, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Dadurch wird das BGH Urteil aus dem Jahr 2010 aufgehoben.

Schlechtes Urteil beim Umzug am
Oberlandesgericht München für die Verbraucher -
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Allerdings hat der Gesetzgeber vergessen, wann die Kündigung erfolgen soll. Davor oder danach?. Immerhin müssen die Kunden eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Laut dem Oberlandesgerichtsurteil darf die Kündigung daher erst nach dem Umzug erfolgen. Ärgerlich ist es auf jeden Fall, da man 3 Monatsraten bei der Grundgebühr verschenkt. Hier sollte der Gesetzgeber sicherlich eine zufriedene Lösung finden. Immerhin muss man beim Gas-, Strom- und Wasseranschluss auch nicht 3 Monate nach seinem Auszug noch blechen.

In den meisten Fällen bieten die Provider auch an dem neuen Ort des Umzugs einen DSL- oder Kabel-Anschluss an, so dass der alte Vertrag übernommen werden kann. Hier könnte man dann das Kündigungsproblem umschiffen.

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