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Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau

• 04.02.23 Wenn man mehrere Glasfaserleitungen vor der eigenen Tür hat, freut es den Kunden, weil er sich den Anbieter dann ja aussuchen kann. Daher ist auch ein Glasfaser Überbau in Europa nicht unüblich, auch in Deutschland. Zumal auch kein Anbieter aus einem Straßenzug ausgeschlossen werden darf. In der Regel sollte man beim neuen Straßenbau nach dem GigaNetz Gesetz Leerrohre für die Glasfaserleitungen verlegen. Kritik am Glasfaserüberbau kommt nun von Politikern, welche sogar dafür ein Gesetz fordern.

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Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau

Laut einem "Welt am Sonntag" Bericht will man den Glasfaserüberbau verhindern. Dabei beruft sich der Bericht auf einen Brandbrief des Bundesverbandes Glasfaseranschluss (Buglas) an den Digitalminister Volker Wissing. Zuletzt hatte sich Wissing für den Mobilfunkausbau stark gemacht.

Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau
Glasfaser Überbau: Politiker fordern gesetzliches Verbot für doppelten Glasfaser-Ausbau
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei wird in dem Brandbrief geschildert, dass die Hälfte der Glasfaser-ausbauenden Unternehmen des Verbandes von Überbau-Aktivitäten oder entsprechenden Plänen der Deutschen Telekom in ihrem jeweiligen Netzgebiet betroffen sind. "Aktuell beobachten wir Überbauaktivitäten in Köln, bei Augsburg, in München, aber auch in zahlreichen anderen Gegenden Deutschlands", heißt es darin.

Dass man bei dem Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) Angst als Konkurrent vor der Telekom hat, ist verständlich. Diese legen in einem Rekordtempo beim Glasfaserausbau zu, wie die Tarifrechner Redaktion diese Woche berichtet hatte.

Dabei soll es auch immer häufiger zum Streit kommen bei der Verlegung. "Der strategische Überbau insbesondere der Telekom schadet wegen der knappen Ressourcen nicht nur den Zielen der Gigabitstrategie", sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Maximilian Funke-Kaiser in dem Zeitungsbericht. "Oft zerstört allein die Ankündigung eines Überbaus die Ausbaupläne eines Glasfaseranbieters, da die Überbauten Teile eines Netzes ausschlaggebend für die Gesamtrentabilität eines Ausbauplans sind.".

Auch der digitalpolitischer CDU/CSU-Fraktionssprecher, Reinhard Brandl, fordert nun ein härteres Vorgehen: "Wir sollten das Telekommunikationsgesetz dahingehend ergänzen, dass den Kommunen ermöglicht wird, den Überbau eines bestehenden Glasfasernetzes so lange nicht zu genehmigen, bis die gesamte Kommune nicht mindestens einmal mit Glasfaser erschlossen ist".

Auch die digitalpolitische Fraktionssprecherin der Linken, Anke Domscheit-Berg will eine Regelung: "Ein Überbau von Glasfasern dort, wo bereits ein Glasfasernetz mit Open-Access-Zugang für alle Wettbewerber besteht, sollte verboten werden, mindestens bis zum Erreichen des Gigabitzieles für alle Haushalte in Deutschland.".

Der Präsident beim Deutschen Landkreistag, Reinhard Sager, wünscht sich sogar eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes: "So könnte sichergestellt werden, dass einmal verlegte Glasfaserkabel auch von anderen Anbietern genutzt werden, natürlich gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt", sagte dieser in dem Zeitungsbericht. So will er verhindern, dass Glasfasernetze nachträglich ungesteuert überbaut werden.

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Bei der grossen Menge an verlegten Leitungen kommt es bei der Telekom kaum zu unregelmässigen und Beschwerden von den Bürgern. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Anders sah dieses in den letzten Jahren aus. Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen. Bislang sogar ohne Konsequenzen für die Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Ulrike Raabe (CDU). Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Gigabit-Strategie: Branchenverband warnt vor Gefährdung der Gigabitstrategie durch hohe Stromkosten

So forderte zuletzt der Branchenverband Bitkom mit einem eindringlichen Appell an die Politik, die explodierenden Stromkosten zu kontrollieren. "Die stark steigenden Energiekosten gefährden aus Bitkom-Sicht den Ausbau der Telekommunikationsnetze und die Ziele der Gigabitstrategie der Bundesregierung", so der Appell des Branchenverbandes Bitkom an die Politik.

Gigabit-Strategie: Branchenverband warnt vor Gefährdung der Gigabitstrategie durch hohe Stromkosten
Gigabit-Strategie: Branchenverband warnt vor Gefährdung
der Gigabitstrategie durch hohe Stromkosten -Bild: Telefonica

Die Netzbetreiber hatten in Aussicht gestellt, im Verlauf der Legislaturperiode bis zu 50 Milliarden Euro in den Netzausbau zu investieren. Nun bestünde die Gefahr, dass ein erheblicher Teil dieser Mittel durch die Strompreisexplosion aufgezehrt würde.

Auch würden parallel Rechenzentren, wo die Stromkosten bis zu 50 Prozent der Betriebsausgaben betragen können, massiv unter Druck gesetzt, so die weitere Kritik.

"Die explodierenden Stromkosten gefährden nicht nur Netzausbau und Rechenzentren, sie bremsen die Digitalisierung insgesamt - in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft", so Bitkom-Präsident Achim Berg. "Wir bitten Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz eindringlich, insbesondere die Betreiber von Netzen sowie von großen und kleinen Rechenzentren bei ihren Maßnahmen zur Entlastung von steigenden Energiepreisen umfassend zu berücksichtigen.".

Dabei haben die Netze, Rechenzentren und digitale Dienste eine herausragende Systemrelevanz. Ohne die nötigen Entlastungen stünden Deutschland Steigerungen der Endkundenpreise in der IT und Telekommunikation bevor, so die weitere Feststellung des Branchenverbandes.

Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht droht Rückschlag

So fordert die Bundesnetzagentur: "Mit den Grundsätzen zur Ermittlung erschwinglicher Preise soll sichergestellt werden, dass Verbrauchern ein Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis angeboten wird". Allerdings ist Transparenz und eine genannte Preisspanne hier Fehlanzeige.

Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten an einem festen Standort geschaffen. Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Grundsätze gelten für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz.

Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht Rückschlag
Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise
--Gigabitstrategie droht Rückschlag
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei führt die Bundesnetzagentur nach rund 10 Monaten neue Regeln ein und spricht von "erschwinglichen Preisen", nennt dabei aber keine Preisspanne. Für die Ermittlung erschwinglicher Preise wird als Referenzpunkt der bundesweite Durchschnitt von Preisen für Produkte herangezogen, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind. Der Breko-Verband und VATM konnten hier bislang auf Medienanfrage auch keine Beispiele nennen.

"Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss soll der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können", so die Forderung der Bundesnetzagentur.

Und weiter: "Dabei sollen die Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten.".

Dabei ist alles sehr schwammig gehalten. Sogar der Verband für Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) konnte eine entsprechenden Medien-Anfrage nicht beantworten. So verwies der Verband auf die Bundesnetzagentur.

Auch beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) gab es keine genauen Angaben zu den Preisspannen. Eine Sprecherin kritisierte aber gegenüber heise online: "Eine technologieneutrale Betrachtung der Durchschnittspreise sowohl für die Telekommunikationsdienste als auch den dafür notwendigen Anschluss greift zu kurz und berücksichtigt nicht die bestehenden technologischen Unterschiede.". Dies führe zur Benachteiligung von Unternehmen, die zur Umsetzung des Anspruchs Glasfaseranschlüsse bauten.

Nach Breitband-Speed für alle: Bundesregierung stellt Gigabitstrategie vor

Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von 10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s seit dem März. Noch immer ist in Teilen Deutschlands kein Internet verfügbar, und das trotz Versprechen aus dem Jahr 2012 unter einer CDU geführten Regierung von Angela Merkel. Daher klingt der neuerliche Beschluß vom Digitalminister Wissing zu einer Gigabitstrategie nicht wirklich neu.

Am letzten März 2022 wurde erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt, aber bislang nie umgesetzt wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU. Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU.

Nun prescht der Digitalminister Wissing vor und sagt: "Homeoffice, Streaming im ICE und Empfang auf der Berghütte müssen endlich problemlos möglich sein". Die Bundesregierung beschließt daher eine Gigabitstrategie, mit der vor allem Bürokratie abgebaut werden soll.

Allerdings hat der Bürokratieabbau nichts mit den Internetanschluss bei den Verbrauchern gemeinsam. Aber so ist halt die Politik, sie redet gerne. Einhergehend soll der Glasfaser-Internetausbau beschleunigt werden. Auch diese Forderungen sind nicht wirklich neu. Zuletzt sah der Lobbyverband VATM den Glasfaserausbau sogar in Gefahr. Dabei wird auch der Gigabit-Ausbau in Deutschland bis zum Jahr 2030 in Frage gestellt.

Immerhin sollen nun Genehmigungsverfahren für Mobilfunk-Masten, die nur für eine begrenzte Zeit an einem Ort sind, gar nicht mehr nötig sein. An anderen Standorten soll das Behördenprozedere beschleunigt werden. Zur Erinnerung, Vodafone und die Telekom feierten in letzten Monat das 30 jährige Mobilfunkjubiläum.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet

Die Ampelkoalition hat nun mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Bundesminister Dr. Volker Wissing dazu: "Mit unserer Gigabitstrategie beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.".

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Hier geht es ferner um ein "Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe", die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.

Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte (Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst.

Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des Bundestages sowie der Zustimmung des Bunderates. Allerdings wird die Verordnung voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten können.

Preiswucher beim Internet wird untersagt

Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur " Zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".

So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön Zweckverband Plön von bis zu 199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.

Auch Sprachdienste sind betroffen

Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweile ausschließlich digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in beiden Richtungen Garant werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.

Satellitenverbindung auch betroffen?

Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.

Verbände und Politiker positiv

Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".

So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".

Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013

Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013 gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).

Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.

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