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Pressefreiheit und Zensur: Klage gegen Schleswig-Holstein --Die Klage gegen Daniel Günther erklärt

• 20.01.26 Die Auseinandersetzung zwischen dem Online-Portal Nius und dem Land Schleswig-Holstein hat sich zu einem der aufsehenerregendsten medienpolitischen Fälle der vergangenen Monate entwickelt. Im Zentrum steht eine Talkshow-Aussage von Daniel Günther, die das Portal als rechtswidrige staatliche Abwertung eines Presseorgans bewertet. Der Fall berührt Grundfragen der Pressefreiheit, der staatlichen Zurückhaltung und der politischen Kommunikation.

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Klage von Nius gegen das Land Schleswig-Holstein: Was hinter dem Streit mit Daniel Günther steckt

Die Klage von Nius gegen das Land Schleswig-Holstein ist ein Fall, der weit über die beteiligten Akteure hinausweist. Er zwingt Gerichte, Politik und Öffentlichkeit dazu, die Grenzen zwischen legitimer Kritik und staatlicher Einflussnahme neu zu vermessen.

Warum das Portal Nius gegen das Land Schleswig-Holstein klagt, welche Rolle Daniel Günther spielt und wie das Verwaltungsgericht den Fall bewertet. Eine ausführliche Analyse.
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent
Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
-Bild: © Tarifrechner.de

Ob Daniel Günther seine Aussagen wiederholen darf oder ob sie als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gewertet werden, wird das Verwaltungsgericht entscheiden. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Fall wird die Debatte über Medienkritik, Pressefreiheit und politische Verantwortung noch lange prägen.

Wie es zur Klage kam

Auslöser war ein Auftritt von Daniel Günther in der ZDF-Sendung Markus Lanz. Dort sprach der Ministerpräsident über politische Stimmungsmache und die Rolle sogenannter Alternativmedien. In diesem Zusammenhang nannte er Nius ausdrücklich und bezeichnete das Portal als "Gegner und Feinde der Demokratie". Zusätzlich erklärte er, Berichte von Nius über Themen, die ihn selbst betreffen, seien "völlig faktenfrei".

Für Nius war diese Kombination aus Pauschalvorwurf und öffentlicher Bühne ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, das für staatliche Amtsträger gilt. Da Günther nicht als Privatperson, sondern als amtierender Regierungschef sprach, sieht das Portal darin eine unzulässige staatliche Einflussnahme auf die öffentliche Wahrnehmung eines Mediums.

Die juristische Argumentation von Nius

Das Portal, vertreten durch Medienanwalt Joachim Steinhöfel, argumentiert, dass ein Regierungschef Medien kritisieren darf, aber nur unter strengen Bedingungen. Kritik müsse sachlich, konkret und überprüfbar sein. Pauschale Abwertungen wie "Feind der Demokratie" seien aus Sicht von Nius eine Form staatlicher Medienkritik, die die Grenze zur Diffamierung überschreitet.

Deshalb richtet sich die Klage nicht gegen Günther persönlich, sondern gegen das Land Schleswig-Holstein. Das Portal fordert eine Unterlassung und hat zusätzlich ein Eilverfahren angestrengt, um zu verhindern, dass der Ministerpräsident die Aussagen bis zur endgültigen Entscheidung wiederholt.

Reaktion des zuständigen Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat sich bislang bewusst neutral verhalten. Es bestätigt lediglich den Verfahrensstand und betont, dass das Land Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat. Eine Entscheidung im Eilverfahren wird in den kommenden Wochen erwartet. Solche Entscheidungen fallen häufig ohne mündliche Verhandlung.

Bemerkenswert ist vor allem, was das Gericht bisher nicht getan hat. Es hat keine inhaltliche Bewertung abgegeben. Es hat nicht angedeutet, ob die Klage Erfolg haben könnte oder ob die Aussagen von Daniel Günther durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Gericht prüft ausschließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Warum der Fall juristisch heikel ist

Der Konflikt berührt einen sensiblen Bereich: die Grenze zwischen politischer Meinungsäußerung und staatlicher Einflussnahme. Ein Ministerpräsident hat selbstverständlich das Recht, Missstände zu benennen. Gleichzeitig darf er seine Amtsautorität nicht nutzen, um Medien pauschal abzuwerten.

Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass staatliche Stellen keine "Meinungsmacht" gegenüber Medien ausüben dürfen. Genau hier setzt die Argumentation von Nius an. Die Staatskanzlei hingegen betont, Günther habe lediglich seine persönliche Einschätzung geäußert.

Übersicht: Die wichtigsten Fakten zum Verfahren

Aspekt Information
Kläger Nius, vertreten durch Medienanwalt Joachim Steinhöfel
Beklagter Land Schleswig-Holstein
Anlass Aussagen von Daniel Günther bei Markus Lanz
Kernvorwurf Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch staatliche Abwertung eines Mediums
Gericht Verwaltungsgericht Schleswig
Verfahrensstand Stellungnahme des Landes steht aus, Entscheidung im Eilverfahren erwartet

Einordnung: Warum der Fall weit über Nius hinausreicht

Der Streit ist mehr als ein Konflikt zwischen einem Medium und einem Ministerpräsidenten. Er ist ein Lehrstück darüber, wie sensibel das Verhältnis zwischen Staat und Presse ist. Die Pressefreiheit lebt davon, dass Medien ohne Angst vor staatlicher Abwertung arbeiten können. Gleichzeitig lebt die Demokratie davon, dass Politiker Missstände offen ansprechen dürfen.

Die Frage lautet also: Wo verläuft die Grenze?

Die Rolle der öffentlichen Bühne

Dass die Aussagen in einer reichweitenstarken Sendung wie Markus Lanz fielen, verstärkt die Brisanz. Ein Regierungschef, der ein Medium in einer solchen Umgebung als "Feind der Demokratie" bezeichnet, sendet ein starkes Signal. Die Frage ist, ob dieses Signal noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob es bereits eine staatliche Einflussnahme darstellt.

Politische Kommunikation unter Beobachtung

Der Fall zeigt auch, wie schnell politische Kommunikation juristische Folgen haben kann. Talkshows sind oft spontan, zugespitzt und emotional. Doch für Amtsträger gelten andere Maßstäbe als für Parteipolitiker oder Journalisten.

Das Verwaltungsgericht wird daher nicht nur prüfen, was gesagt wurde, sondern auch in welcher Rolle es gesagt wurde.

Zusammenfassung:

Kategorie Bewertung
Rechtliche Relevanz Hohe Bedeutung für Pressefreiheit und staatliche Zurückhaltung
Politische Dimension Signalwirkung für Umgang mit Alternativmedien
Öffentliche Wahrnehmung Stark polarisiert, hohe mediale Aufmerksamkeit
Ausblick Entscheidung im Eilverfahren könnte Debatte weiter anheizen

Die Abmahnung und die Reaktion der Staatskanzlei

Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein bestätigte den Eingang der Abmahnung, lehnte jedoch die geforderte Unterlassungserklärung ab. Dieses hatte die Landesregierung gegenüber den Kieler Nachrichten am Donnerstag Abend verlauten lassen. Man sehe keinen rechtlichen Anspruch und sei bereit, einen Rechtsstreit in Kauf zu nehmen. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht Schleswig.

Damit verschärfte sich der Konflikt. Nius kündigte an, juristisch weiter vorzugehen, falls die Unterlassung nicht abgegeben werde. Steinhöfel erklärte öffentlich, dass der Fall vor Gericht landen werde, sofern Günther nicht einlenke.

Juristische Kernfrage: Privatperson oder Staatsorgan?

Der zentrale juristische Streitpunkt lautet: Hat Daniel Günther als Privatperson gesprochen oder als Ministerpräsident?

Günther selbst sagte in der Sendung ausdrücklich, er sei "nicht als Bürger hier", sondern als Ministerpräsident. Genau diese Aussage wird nun gegen ihn verwendet. Wenn ein Regierungschef ein Medium öffentlich abwertet, kann dies als staatlicher Eingriff in die Pressefreiheit gewertet werden.

Nach gängiger Rechtsauffassung dürfen staatliche Stellen zwar informieren und auch kritisieren, müssen dabei aber sachlich bleiben und dürfen keine pauschalen Diffamierungen äußern.

Politische Reaktionen und öffentliche Debatte

Die Aussagen Günthers lösten eine breite politische Diskussion aus. Kritiker warfen ihm vor, Zensurmaßnahmen ins Spiel gebracht zu haben. Der Deutsche Journalistenverband sprach von einem "Schock über Zensurforderungen". Andere Stimmen, darunter CDU-Politiker aus Schleswig-Holstein, verteidigten Günther und warfen den Medien vor, seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen zu haben.

Auch in sozialen Netzwerken wurde die Debatte intensiv geführt. Während einige Nutzer Günther für seine klare Haltung gegenüber Desinformation lobten, sahen andere in seinen Aussagen eine gefährliche Nähe zu staatlicher Medienkontrolle.

Die Bedeutung für die Pressefreiheit

Der Fall berührt einen sensiblen Bereich: die Grenze zwischen legitimer Medienkritik und staatlicher Einflussnahme.

Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Gleichzeitig steht es Politikern frei, Medien kritisch zu bewerten. Doch sobald ein Regierungschef spricht, verschwimmen die Grenzen zwischen persönlicher Meinung und staatlicher Autorität. Genau hier setzt die Kritik von Nius und Steinhöfel an.

Übersicht: Die wichtigsten Fakten im Vergleich

Aspekt Beschreibung
Auslöser Günthers Aussagen bei Markus Lanz über Nius und andere Medienportale.
Vorwürfe von Nius Unzulässige staatliche Diffamierung, Eingriff in die Pressefreiheit.
Reaktion des Landes Ablehnung der Unterlassungserklärung, mögliche gerichtliche Klärung.
Juristische Frage Sprach Günther als Privatperson oder als Ministerpräsident?
Politische Folgen Debatte über Pressefreiheit, Medienkritik und staatliche Neutralität.

Analyse der Aussagen von Daniel Günther bei Markus Lanz: Was steckt hinter der Debatte über Pressefreiheit?

Der amtierende Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat in der ZDF-Sendung Markus Lanz mit Äußerungen zu einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige und zur Kritik an sogenannten alternativen Medien einen öffentlichen Streit über die Pressefreiheit in Deutschland ausgelöst. Auf Nachfrage des Moderators bejahte der Ministerpräsident Günther die Idee von Regulierung, Zensur und Verbot bestimmter Medien.

In der politischen Landschaft Deutschlands hat kaum ein TV-Auftritt so viel Aufmerksamkeit erzeugt wie jener von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther in der ZDF-Sendung Markus Lanz. Seine Aussagen über ein mögliches Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige sowie seine scharfe Kritik an sogenannten alternativen Medien lösten eine bundesweite Diskussion über Pressefreiheit, Regulierung und die Rolle des Staates im Umgang mit Medien aus. Die folgende Analyse beleuchtet die Hintergründe, die Reaktionen und die politischen Implikationen - basierend auf öffentlich zugänglichen Informationen und journalistischen Berichten.

Pressefeindliche Äusserungen: SH Ministerpräsident Günther steht in der Kritik --Wichtige Stimmen
Pressefeindliche Äusserungen: SH Ministerpräsident Günther
steht in der Kritik --Wichtige Stimmen
-Bild: © Tarifrechner.de

Der Auslöser: Günthers Aussagen bei Markus Lanz

Während der Sendung warnte Günther vor dem wachsenden Einfluss sozialer Netzwerke und bestimmter Online-Portale auf die demokratische Kultur. Besonders deutlich wurde er, als er das Portal "Nius" und ähnliche Angebote als "Feinde der Demokratie" bezeichnete. Laut Berichten kritisierte er, dass Artikel über ihn dort "in der Regel nichts" enthielten und "vollkommen faktenfrei" seien. Auf die Nachfrage von Moderator Markus Lanz, ob solche Angebote im Extremfall reguliert, zensiert oder sogar verboten werden müssten, antwortete Günther mit einem klaren "Ja"!.

Die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

Parallel dazu sprach sich Günther für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren aus. Er begründete dies mit dem Schutz junger Menschen vor manipulativen Inhalten und Desinformation. Diese Position bekräftigte er später auf Instagram erneut: "JA zu einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige".

Reaktionen aus Politik, Medien und Gesellschaft

Die Reaktionen auf Günthers Aussagen fielen heftig aus. Kritiker warfen ihm vor, ein gefährliches Verständnis von Pressefreiheit zu zeigen und staatliche Eingriffe in die Medienlandschaft zu befürworten. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sprach von "absolut inakzeptablem, autoritärem Geschwurbel". Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete Günthers Haltung als "völlig verfassungswidrig". Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte, Günther habe Zensurmaßnahmen ins Spiel gebracht, was im Widerspruch zum Grundgesetz stehe.

Günthers spätere Klarstellung

Nach der Welle der Kritik erklärte Günther gegenüber Medien und auf Instagram, seine Zustimmung zu "Regulierung, Zensur und Verbot" habe sich ausschließlich auf das Social-Media-Verbot für Jugendliche bezogen - nicht auf Medienportale. Er betonte: "Ein Verbot oder eine Zensur von Medienportalen habe ich zu keinem Zeitpunkt thematisiert".

Zugleich forderte er eine Debatte über Qualitätsstandards im Journalismus und warnte vor Fake News sowie politischer Stimmungsmache durch alternative Medien.

Übersicht der zentralen Aussagen Günthers

Aussage Inhalt Quelle
Social-Media-Verbot Unter 16-Jährige sollen keinen Zugang mehr zu Social Media haben.
Kritik an "Nius" Bezeichnete das Portal als "Feinde der Demokratie" und "faktenfrei".
Zensur/Verbot Antwortete auf Lanz' Nachfrage mit "Ja".
Klarstellung Behauptet später, die Antwort habe sich nur auf Social Media bezogen.

Warum die Debatte so sensibel ist

Die Diskussion berührt zentrale Elemente der deutschen Demokratie. Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und schützt Medien ausdrücklich vor staatlicher Einflussnahme. Wenn ein Ministerpräsident Begriffe wie "Zensur" oder "Verbot" im Zusammenhang mit Medien nicht klar abgrenzt, entsteht schnell der Eindruck, der Staat wolle unliebsame Stimmen ausschalten. Günthers spätere Differenzierung konnte diesen Eindruck nur teilweise entschärfen.

Die Rolle alternativer Medien

Alternative Medienportale wie Nius polarisieren stark. Befürworter sehen darin eine Ergänzung zu klassischen Medien, Kritiker werfen ihnen gezielte Desinformation vor. Günther argumentierte, dass solche Portale Kampagnen gegen Personen oder Institutionen führen und damit demokratische Prozesse gefährden. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hingegen wirft Günther vor, ein Presseorgan unzulässig zu diffamieren und damit selbst gegen verfassungsrechtliche Grenzen zu verstoßen.

Pro und Contra der Debatte

Pro (Günthers Position) Contra (Kritiker)
Schutz vor Desinformation Gefahr staatlicher Einflussnahme auf Medien
Jugendschutz im digitalen Raum Unklare Abgrenzung zwischen Regulierung und Zensur
Stärkung von Qualitätsjournalismus Diffamierung einzelner Medienportale
Bekämpfung politischer Kampagnen Verfassungsrechtliche Bedenken

Einordnung: Was bleibt von der Debatte?

Die Diskussion zeigt, wie sensibel das Verhältnis zwischen Politik und Medien in Deutschland ist. Günther wollte offenbar auf die Gefahren von Desinformation und manipulativen Medienformaten aufmerksam machen. Doch seine Wortwahl und die fehlende Differenzierung führten zu einer Debatte, die weit über den ursprünglichen Kontext hinausging. Seine spätere Klarstellung konnte zwar einige Missverständnisse ausräumen, doch der politische Schaden bleibt spürbar.

Langfristige Auswirkungen

Die Debatte könnte langfristig drei Entwicklungen verstärken:

    • Eine intensivere Diskussion über Jugendschutz im digitalen Raum.
    • Eine breitere Auseinandersetzung über Qualitätsstandards im Journalismus.
    • Eine stärkere Sensibilisierung für die Bedeutung der Pressefreiheit.

Fazit: Politischer Moment unter Missbrauch seines Amtes

Der Auftritt von Daniel Günther bei Markus Lanz war ein politischer Moment, der weit über die Sendung hinauswirkte. Er hat eine wichtige, aber heikle Debatte angestoßen - über den Schutz der Demokratie, die Rolle von Medien und die Grenzen staatlicher Regulierung. Die Diskussion zeigt, wie entscheidend präzise Sprache und klare Abgrenzungen sind, wenn es um Grundrechte wie die Pressefreiheit geht.

Medien wie Nius und die BILD warfen ihm daraufhin vor, die Pressefreiheit beschneiden zu wollen.

Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.

So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.

Alles über die Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intranzparenz und Diskrimierung
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent
Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
-Bild: © Tarifrechner.de

So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.

Mangelnde Transparenz

So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.

Unverhältnismäßigkeit

Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.

Die Kommunalaufsicht im Kreis Plön und im Bundesland Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit auf kommunaler Ebene. Sie sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der Kommunen, um eine rechtskonforme Verwaltung sicherzustellen.

Grundlagen der Kommunalaufsicht

In Deutschland basiert die Kommunalaufsicht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstständigkeit. Dennoch unterliegen Gemeinden und Städte der Kontrolle übergeordneter Instanzen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht bildet das Kommunalverfassungsgesetz Schleswig-Holstein (KVSH). Hier werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren genau definiert.

Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein

Auf Landesebene

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Diese Behörde ist zuständig für Kreise und Städte mit über 20.000 Einwohnern.

Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön

Im Kreis Plön nimmt der Landrat die Rolle der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Zuständig ist er für kleinere Städte, Gemeinden und Ämter innerhalb des Kreises.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Beratung der Kommunen

Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Prüfung von Entscheidungen

Die Kommunalaufsicht prüft Haushaltspläne, Satzungen, Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dabei wird besonders auf die Rechtsmäßigkeit geachtet.

Kontrollfunktion

Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen kann die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einfachen Beanstandungen bis hin zur Anordnung von Verwaltungshandlungen reichen.

Grenzen der Kommunalaufsicht

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

Die Kommunalaufsicht prüft nicht die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung, sondern lediglich deren Rechtmäßigkeit. Dies schützt die Autonomie der Kommunen.

Fallbeispiele aus dem Kreis Plön

Haushaltsgenehmigungen

Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre Haushaltspläne von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. Bei Fehlbeträgen kann ein Sparhaushalt verlangt werden.

Bürgerentscheide

Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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