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Grundversorgung Internet Bundesrat: Bundesrat mit Rückschritt statt Fortschritt

• 13.06.22 Seit dem 1.Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) auch mit neuen Regeln zur Grundversorgung. Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach einem veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste. Nun ging es um den Mindest-Speed, so hatte sich der Bundesrat nun für die
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schlechteste Lösung für die Verbraucher entschieden. Dabei wurde mit 1,7 MBit/s Upload-Bandbreite ein Standard entschieden, welcher noch nicht mal Homeoffice ermöglicht.

Grundversorgung Internet Bundesrat: Bundesrat mit Rückschritt statt Fortschritt

Die Vorgaben waren eigentlich klar, 30 Mbit/s Speed im Download und 10 Mbit/s im Upload. Nach der Entscheidung im Bundesrat müssen die Telekommunikationsanbieter nun nur noch Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten. Die Latenz (Verzögerungszeit) darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen. Auch beträgt die Bearbeitungszeit bei einem Mangel durch die Bundesnetzagentur bis zu 14 Monate. Herausgekommen ist so eine Lösung, die eine Täuschung der Verbraucher vorsieht, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Grundversorgung Internet Bundesrat: Bundesrat mit Rückschritt statt Fortschritt
Grundversorgung Internet Bundesrat: Bundesrat mit Rückschritt
a statt Fortschritt -Bild: Vodafone

Kritik auch von der digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg

"Nun kommt das 'lahme Internet' für alle in der schlechtest möglichen Variante. Die Grundlagen für diesen Rechtsanspruch wurde in der letzten Legislatur geschaffen, da es in der Pandemie unzählige Berichte von Familien gab, die aufgrund schlechter Internetverbindungen weder Home Office noch Home Schooling nutzen konnten. Gerade im ländlichen Raum wurden dadurch viele Menschen von Teilhabe an Arbeit, Bildung und digitaler Alltagsnutzung ausgeschlossen..

Auch haben Familien weiterhin ein Problem beim Breitband. So Anke Domscheit-Berg weiter: "Leider werden die gleichen Familien das gleiche Problem weiterhin haben, denn der Universaldienst ist nur auf Singlehaushalte ausgerichtet. Ausgerechnet die viel gebeutelten Familien hat man einfach vergessen, denn mit 1,7Mbit/s upload Bandbreite sind keine parallelen Videokonferenzen für Arbeit oder Schule möglich. Das ist nicht nur peinlich, sondern im Jahr drei der Pandemie inakzeptabel".

14 Monate Bearbeitungszeit beim Mangel

Wer aber nun meint, er bekommt diesen Mindestspeed, wird noch mehr enttäuscht. Von der Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zur Bereitstellung der Mindestinternetbandbreite sind planmäßig bis zu 14 Monate vorgesehen.

Dabei könnte es aber auch noch länger als 14 Monate dauern. Denn der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) habe in seinem neuen Haushalt 2022 für die möglichen Anträge von nun mindestens 300.000 anspruchsberechtigten Haushalten in Deutschland kein zusätzliches Personal bei der Bundesnetzagentur eingeplant. So erklärte Domscheit-Berg. "Es ist daher völlig unklar, wie die zu erwartende Antragswelle bearbeitet werden soll.".

Auch gibt es Kritik an der Bezahlbarkeit. Immerhin muss der Mindest-Speed überhaupt bezahlbar sein für Haushalte mit wenig Geld und damit auch im realen Leben digitale Teilhabe für alle ermöglichen wird, wird auch vom noch festzulegenden Preis abhängen.

Die neue Verordnung soll rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Verbesserungen

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an "schnelles Internet" nicht gerecht wird. So hatte der Bundesrat schon im Februar 2021 in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Telekommunikationsgesetz gewarnt.

So stellt der Bundesrat fest "Zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben sei es unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde - auch im ländlichen Raum.".

Piraten Niedersachsen fordern schnell schnelles Internet

Auch gibt es Kritik aus Niedersachsen, von den Piraten. "Ein tatsächlicher Zugriff auf die Möglichkeiten des Internets ist letztendlich immer eine Frage des Geldes. Mit dem heutigen Hartz4-Anteil für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ist beispielsweise ein HighSpeed-Anschluss der Telekom nicht finanzierbar..

Martina Broschei, Mitglied des Samtgemeinderats Mittelweser und ebenfalls Listenkandidatin der Piraten Niedersachsen, stellt weitere Fragen: "Der Anteil ließe sich zwar erhöhen, aber warum soll ein Zugang überhaupt noch von Privat finanziert werden, wenn er denn Teil der öffentlichen Infrastruktur ist? Wenn der Bundesrat richtigerweise die Investitionen der öffentlichen Hände anmahnt, dann sind es Steuergelder von uns allen, die dafür zu nutzen sind. Und damit ist der Ausbau entsprechend schon von den potentiell Nutzenden bezahlt".

VATM kritisierte Nachbesserungen beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Zuletzt behauptete Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".

Hier sah man aber wohl Befürchtungen: "Bestrebungen seitens der Bundesländer, die Mindestvorgaben im Rahmen der sogenannten Verordnung für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) auf 30 Mbit/s im Download anzuheben, drohen eine schnelle Versorgung gerade der am stärksten betroffenen Bevölkerung unmöglich zu machen", so der Geschäftsführer des VATM nun in dieser Woche.

Auch behauptet der Lobby Verband VATM, dass die "eingeforderte Anhebung der Mindestanforderungen an die Latenz um 100 Prozent ist ebenfalls sachlich nicht gerechtfertigt". Und geht mit seiner Kritik noch weiter, und behauptet "Sie verhindert außerdem die schnelle und kurzfristige Versorgung per Funk und Satellit für Haushalte, die am schlechtesten versorgt sind und noch einige Zeit auf einen Glasfaseranschluss werden warten müssen".

Bei den den gerne vom Verband erwähnten Signallaufzeiten von über 150 ms funktionieren in der Regel keine Streaming Dienste mehr. Auch wird es erhebliche Probleme beim Homeoffice geben, da IT-Systeme bei solchen schlechten Verbindungen von Störungen ausgehen, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Dabei sieht VATM eine "Eine Renaissance der Kupferanschlüsse". Dieser Datenspeed ist aber auf 250 Mbit/s beschränkt und kann nicht mehr dem Gigabit Speed von Glasfaser vom 1 Gigabit mithalten. Ein Blick ins europäische Ausland bestätigt nicht die VATM Kritik. Wobei das europäische Ausland beim Glasfaserausbau oftmals besser aufgestellt ist als Deutschland.

Verbraucherzentrale Grundversorgung Internet --Chance zu Nachbesserungen

Optimistisch war Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die Möglichkeiten der Nachbesserung im Bundesrat sah. Diesen Entwurf hatte der Bundestagsausschuss Digitales bereits zugestimmt. Allerdings fordert die Verbraucherzentrale Bundeszentrale Nachbesserungen am Verordnungsentwurf. Dabei will man höhere anfängliche Bandbreiten erreichen und ein Festhalten an der vorgeschlagenen Latenz. Auch müssen die Mindestanforderungen stets eingehalten werden.

Verbraucherzentrale Grundversorgung Internet --Chance zu Nachbesserungen
Verbraucherzentrale Grundversorgung Internet
--Chance zu Nachbesserungen
Screenshot: Verbraucherzentrale

Dazu äußerte sich Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv: "Alle Bürger:innen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben. Der Kabinettsentwurf eröffnet jedoch die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben des Telekommunikationsgesetzes für die Breitband-Grundversorgung durch eine Öffnungsklausel noch weiter zu unterschreiten. Dass der Dienst nicht stets in minimal festgelegter Qualität verfügbar sein muss, ist aus Sicht des vzbv nicht vereinbar mit dem Telekommunikationsgesetz. Darüber hinaus sollte die anfängliche Down- und Upload-Geschwindigkeit nach oben angepaßt werden.".

Dabei gibt es dann auch weitere Forderungen von seiten der Vorständin: "Eine Nachbesserung des Entwurfs ist aus Verbrauchersicht unerlässlich, um wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe über die Breitband-Grundversorgung für alle zu sichern. Der Bundesrat sollte die Möglichkeit zur Abstimmung nutzen, um sicherzustellen, dass die festgelegte Qualität stets und mit höheren anfänglichen Bandbreiten angeboten werden muss.".

Verbraucherzentrale Datenspeed: Online-Rechner berechnet Preisminderung beim langsamen Internet

Leider speisen die Internet-Provider die Kunden bei langsamen Internet-Geschwindigkeiten mit zu geringeren Beträgen ab. Nun können Verbraucher mit einem neuen Online-Tool ausrechnen, in welcher Höhe der Provider bei einem zu langsamem Internetanschluss zahlen muss. Damit reagieren die Verbraucherschützer auf Beschwerden, wo die Internetprovider niedrigere Beträge festgelegt haben.

Verbraucherzentrale Datenspeed: Online-Rechner berechnet Preisminderung beim langsamen Internet
Verbraucherzentrale Datenspeed: Online-Rechner berechnet
Preisminderung beim langsamen Internet
-Screenshot: Verbraucherzentrale

Nur 2,50 Euro statt 13 Euro erstattet

"In unseren Beratungsstellen häufen sich Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die trotz nachweislich unterschrittener Internetleistung keine angemessene Minderung durchsetzen können", sagt Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. In einem Fall in Lüdenscheid gewährte der Provider seinem Kunden einen Preisnachlass von 2,50 Euro. Tatsächlich belief sich der Minderungsanspruch aber auf 13 Euro pro Monat.

"Anbieter versuchen durch eigenwillige Interpretationen die Minderungsansprüche zu senken, in vielen Fällen werden die festgelegten Beträge aber auch gar nicht begründet.".

So können die Verbraucher Mithilfe des Online-Rechners der Verbraucherzentrale NRW den konkreten Minderungsbetrag auf Basis der Messdaten und der Vertragsdetails bekommen.

Dabei gibt es auch Unterstützung durch die Mithilfe des Anschreibens, entweder eine Minderung des monatlichen Betrags zu fordern, oder dem Anbieter eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung zu setzen. Erfüllt der Anbieter diese auch nach einer Fristsetzung nicht, können Verbraucher den Vertrag außerordentlich kündigen.

Diese Rechte haben Sie bei einem Komplettausfall

Wenn eine Störung, also ein Komplettausfall, länger als einen Kalendertag nach Störungsmeldung dauern sollte, dann muss Sie der Anbieter darüber informieren.

Ab dem 3. Kalendertag nach dem Eingang der Störungsmeldung steht Ihnen bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses sogar eine Entschädigung zu:

    • für den 3. und 4. Tag 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro)
    • ab dem 5. Tag 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro)
Dauert der Ausfall länger an, können Kunden dem Anbieter eine Frist zur Erbringung der Leistung setzen. Leistet der Anbieter auch nach Ablauf dieser Frist nicht, können Kunden unter Umständen den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Frist sollte angemessen mit 10-14 Tage und das Schreiben zur Fristsetzung nachweisbar versendet werden, so die Verbraucherzentrale.

Wenn Techniker Termine versäumen, dann stehen dem Kunden 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, mindestens 10 Euro, zu.

Voraussetzung ist ein signiertes PDF Meßprotokoll des Programms, das die Verbraucher von der Bundesnetzagentur herunterladen können.

Der Generator erstellt nach Eingabe der Messergebnisse aus dem Meßprotokoll ein Anschreiben, mit dem Kunden dann entweder den monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können.

Verbraucherzentrale Datenspeed: Grundanforderungen für Internet-Dienste zu niedrig angesetzt

Die Verbraucherschützer sehen eine Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download als einen aus Verbrauchersicht verkraftbaren Kompromiß. Die Bundesnetzagentur schlägt hingegen eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download für Breitband-Grundversorgung vor.

Verbraucherzentrale Datenspeed: Grundanforderungen für Internet-Dienste zu niedrig angesetzt
Verbraucherzentrale Datenspeed: Grundanforderungen für Internet-Dienste zu niedrig angesetzt
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

In der vorliegenden Konsultation der Bundesnetzagentur werden jetzt die Mindestanforderungen erläutert, die die Breitband-Grundversorgung künftig erfüllen sollen. Der vzbv schlägt aufgrund der zur Verfügung gestellten Datenlage vor, die Mindestbandbreite im Download zunächst auf 30 Mbit/s festzulegen. Dieser Wert entspricht auch der Beschlussempfehlung zur aktuellen TKG-Novelle, den der federführende Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Die Bundesnetzagentur sieht dagegen eine Mindestbandbreite im Download von 10 Mbit/s und im Upload von 1,3 Mbit/s vor.

"Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Vorschlägen einen transparenten Prozess zur Konkretisierung der Mindestanforderungen an die Breitband-Grundversorgung gestartet", sagt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien des vzbv.

Bei der Festlegung der Geschwindigkeiten sei allerdings noch Luft nach oben. "Dass üblicherweise mehrere Personen in einem Haushalt leben und häufig gleichzeitig das Internet nutzen, wurde nicht einkalkuliert. Es müssen objektive Daten für die Bemessung der genutzten Mindestbandbreite erhoben werden", so Blohm weiter.

Laut Bundesnetzagentur liegen keine belastbaren objektiven Daten vor, welche Bandbreiten aktuell durchschnittlich von Verbraucher:innen tatsächlich genutzt werden. Als Grundlage der Einschätzung wurden daher die Anbieter nach vertraglich festgelegten minimalen Bandbreiten befragt.

Derzeit können die Anbieter die minimalen Bandbreiten selbst festlegen. "Es wundert daher nicht, dass die genutzte Mindestbandbreite entsprechend gering ausfällt. Hier müssen dringend objektive Datensätze erhoben werden. Solange dies nicht der Fall ist, sollten die jetzigen Zahlen nicht als Abwägungskriterium für die Ausgestaltung der Grundversorgung mit Breitband herangezogen werden", sagt Blohm.

Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit und Videostreaming

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten modernisiert die bisherigen Regelungen zum Universaldienst und setzt dabei europäische Vorgaben um. Der Universaldienst ist seinem Wesen nach ein Instrument, das eine Grundversorgung und damit die soziale und wirtschaftliche Teilhabe für jeden gewährleistet.

Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit und Videostreaming
Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit
und Videostreaming -Bild: Bundesnetzagentur

Als Ausgangpunkt wird auf Grundlage der Gutachten eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden zur Konsultation gestellt.

Dabei will die Bundesnetzagentur die Anforderungen an die Versorgung jährlich überprüfen und entsprechend der technologischen Entwicklung dynamisch anpassen. Damit ist gewährleistet, dass den berechtigten Interessen an einer angemessenen Grundversorgung für alle jederzeit Rechnung getragen wird.

Dabei hat die Bundesnetzagentur drei Gutachten veröffentlicht. Ein Gutachten setzt sich mit den technischen Anforderungen der Online-Dienste auseinander, die der neue Rechtsanspruch sichern soll. Die Sachverständigen halten für die Nutzung der Dienste eine Downloadrate von 7,7 Mbit/s für erforderlich.

Aber die Bundesnetzagentur schlägt einen höheren Wert vor, u.a. um bis zur ersten Überprüfung eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Für den Upload sowie die Latenz empfiehlt das Gutachten die zur Konsultation gestellten Werte.

Ein weiteres Gutachten befaßt sich mit der Leistungsfähigkeit des Mobilfunks zur Sicherstellung der Grundversorgung. Das dritte Gutachten untersucht Realisierungsoptionen einer angemessenen Versorgung über Satellit.

Darüber hinaus sind Daten aus einer Unternehmensbefragung eingeflossen, in der die laut Gesetz von mindestens 80 Prozent der Verbraucher genutzte Mindestbandbreite (sogenanntes 80-Prozent-Kriterium) ermittelt wurde. Hierbei wurde auf die in den Verträgen jeweils garantierte Mindestbandbreite zurückgegriffen.

Im nächsten Schritt wurden die Tarife betrachtet, die von 80 Prozent der Kunden mit den höchsten Bandbreiten genutzt wird. Dabei ist der Wert, den diese Gruppe mindestens erreicht, der Maßstab für das sog. Mehrheitskriterium. Da sich hierbei jedoch mit 6 Mbit/s im Download und 0,7 Mbit/s im Upload niedrigere Bandbreiten als beim Dienstekriterium ergaben, kommt das Mehrheitskriterium aktuell nicht zum Tragen.

So sind bislang auch in anderen europäischen Ländern beim Download nicht mehr als 10 Mbit/s als Mindestanforderung festgelegt worden.

Die von der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2022 zu erlassende Rechtverordnung bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem zuständigen Bundestagsausschuss. Zudem ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Mehr Geld beim Breitbandausbau

Die steigenden Investitionen in den Breitbandausbau haben in Deutschland dazu geführt, dass sich die Breitbandversorgung in Deutschland verbessert hat. Allein in den Jahren 2019 und 2020 erhöhten sich die Investitionen in Sachanlagen um knapp 19 Prozent auf 10,8 Mrd. Euro.

So waren für über 62 Prozent der Haushalte bis Mitte des Jahres Gigabitgeschwindigkeiten verfügbar. Annähernd 90 Prozent der Nutzer hatten Zugang zu Anschlüssen mit 100 Mbit/s. Für etwa zwei Drittel der Haushalte stehen Kabel-Anschlüsse zur Verfügung, die durch technische Aufrüstung immer höhere Datenraten übertragen können.

Mitte des Jahres waren 7,5 Mio. Endkunden mit FttH/B Anschlüssen versorgt bzw. unmittelbar mit solchen erreichbar. Beim Ausbau reiner Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen besteht aber weiterhin Nachholbedarf, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed

Der neue Jahresbericht der Bundesnetzagentur umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 und für mobile Breitbandanschlüsse 448.058 valide Messungen berücksichtigt.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed
Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed -Bild: Vodafone

Nur bei 24,0 Prozent der Nutzer wurde der volle vertragliche Speed erreicht. Ein Jahr zuvor, im vierten Jahresbericht 2018/2019 waren dieses 16,4 Prozent.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 Prozent der Nutzer bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Also liegen bei fast drei viertel aller Verträge vertragswidrige Konditionen zu Lasten der Verbraucher vor.

"Gegenüber den Vorjahren ist die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden. Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 Prozent weiterhin leicht rückläufig, ein Jahr zuvor waren es 61,4 Prozent.

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