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Europäische Wirtschaftsforschung (ZWE) empfiehlt Abschaltung der Kupfernetze bis 2030

• 18.03.25 Das Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat in einem aktuellen Gutachten empfohlen, die Kupfernetze in Deutschland bis 2030 abzuschalten. Diese Empfehlung zielt darauf ab, den Übergang zu Glasfasernetzen zu beschleunigen und die digitale Infrastruktur des Landes zu modernisieren. Die Deutsche Telekom hingegen sieht diesen Vorschlag kritisch.

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Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) empfiehlt Abschaltung der Kupfernetze bis 2030

Die Empfehlung des ZEW, die Kupfernetze bis 2030 abzuschalten, ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der digitalen Infrastruktur in Deutschland. Dennoch müssen die Interessen aller Beteiligten, einschließlich der Deutschen Telekom und der Verbraucher, sorgfältig abgewogen werden, um eine reibungslose Migration zu gewährleisten.

Erfahren Sie mehr über die Empfehlung des ZEW zur Abschaltung der Kupfernetze bis 2030 und die Position der Deutschen Telekom.
ZEW empfiehlt Abschaltung der Kupfernetze
bis 2030
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Hintergrund der Empfehlung

Das ZEW argumentiert, dass ein festes Abschaltdatum für die Kupfernetze notwendig sei, um eine diskriminierungsfreie Migration zu gewährleisten. Dies würde nicht nur den Wettbewerb fördern, sondern auch die Planungssicherheit für Netzbetreiber und Verbraucher erhöhen.

Vorteile der Abschaltung

Die Abschaltung der Kupfernetze würde erhebliche Vorteile mit sich bringen, darunter:

    • Reduzierung des Energieverbrauchs
    • Förderung des Glasfaserausbaus
    • Verbesserung der Internetgeschwindigkeit und -stabilität

Herausforderungen und Kritik

Die Deutsche Telekom hält die Diskussion um eine Abschaltung der Kupfernetze für verfrüht. Das Unternehmen verweist auf bestehende gesetzliche Regelungen, die bereits einen strukturierten Migrationsprozess vorsehen. Zudem betont die Telekom, dass eine vollständige Abschaltung erst nach einem flächendeckenden Ausbau der Glasfasernetze möglich sei.

Position der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom argumentiert, dass die Abschaltung der Kupfernetze schrittweise erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass alle Kunden Zugang zu Glasfaseranschlüssen haben. Erste Testläufe zur Abschaltung wurden bereits in ausgewählten Regionen durchgeführt.

Auswirkungen auf Verbraucher

Für Verbraucher könnte die Abschaltung der Kupfernetze sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Während die Umstellung auf Glasfaser höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung bietet, könnten Kosten für neue Anschlüsse und Geräte entstehen.

Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau

Die Bundesregierung hat entschieden, keine zusätzlichen Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen durch die Deutsche Telekom zu ergreifen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik von Wettbewerbern und der Monopolkommission, die staatliche Leitplanken fordern, um den Wettbewerb im Glasfasermarkt zu sichern. Wir zeigen Ihnen -wie immer- die Hintergründe und die Reaktionen auf diese Entscheidung auf.

Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weiteren Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen durch die Deutsche Telekom zu ergreifen, bleibt umstritten. Während die Regierung auf bestehende Mechanismen setzt, fordern Wettbewerber und die Monopolkommission stärkere Eingriffe, um den Wettbewerb im Glasfasermarkt zu sichern.

Die <strong>Bundesregierung</strong> hat entschieden, keine zusätzlichen Maßnahmen gegen den <b>Überbau von Glasfaserleitungen</b> durch die <em>Deutsche Telekom</em> zu ergreifen.
Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Hintergrund: Was ist der Überbau von Glasfaserleitungen?

Der sogenannte Überbau von Glasfaserleitungen bezeichnet die Praxis, dass ein Netzbetreiber in einem Gebiet Glasfaserleitungen verlegt, in dem bereits ein anderer Anbieter aktiv ist. Kritiker werfen der Deutschen Telekom vor, durch diese Strategie gezielt Wettbewerber zu behindern. Besonders in lukrativen Kerngebieten soll die Telekom eigene Ausbauprojekte starten, um die Vermarktung der Glasfasernetze der Konkurrenz zu erschweren.

Die Position der Bundesregierung

In ihrer Stellungnahme zum jüngsten Bericht der Monopolkommission erklärt die Bundesregierung, dass sie keinen Bedarf an weiteren Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen sieht. Der von der Kommission geforderte Erlass von Leitlinien durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erscheine ihr "nicht zielführend". Stattdessen verweist die Regierung auf bestehende Mechanismen wie die Monitoringstelle der Bundesnetzagentur, die bereits 427 Einzelfälle untersucht hat.

Monitoringstelle und Clearingstelle

Die Monitoringstelle der Bundesnetzagentur analysiert, inwieweit der strategische Überbau von Glasfaserleitungen den Wettbewerb beeinträchtigt. Ergänzend hat das Bundesdigitalministerium beim Gigabitbüro des Bundes eine Clearingstelle eingerichtet, die auf Initiative betroffener Unternehmen und Kommunen tätig wird. Laut der Bundesregierung sind die bisherigen Befunde jedoch "kaum verallgemeinerbar".

Kritik von Wettbewerbern und der Monopolkommission

Die Entscheidung der Bundesregierung stößt auf scharfe Kritik von Wettbewerbern und Branchenverbänden wie Breko und VATM. Diese fordern wirksame Maßnahmen gegen den strategischen Überbau durch die Deutsche Telekom. Ihrer Ansicht nach gefährdet diese Praxis die Ziele der Bundesregierung für den flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030.

Forderungen der Monopolkommission

Die Monopolkommission hat in ihrem Bericht staatliche Leitplanken gegen den Überbau vorgeschlagen. Sie fordert unter anderem, dass die Bundesregierung ihre Anteile an der Deutschen Telekom veräußert, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Auf diesen Vorschlag geht die Regierung jedoch nicht ein.

Reaktionen der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es sich um normalen Wettbewerb im Glasfasermarkt handelt. Das Unternehmen argumentiert, dass der Überbau notwendig sei, um den Ausbau in ländlichen Regionen voranzutreiben.

Auswirkungen auf den Glasfaserausbau

Die Entscheidung der Bundesregierung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Glasfaserausbau in Deutschland haben. Während die Regierung auf bestehende Mechanismen setzt, befürchten Kritiker, dass der strategische Überbau die Planungssicherheit für Netzbetreiber und Investoren gefährdet. Dies könnte die Ziele der Bundesregierung für eine flächendeckende Glasfaserversorgung bis 2030 gefährden.

Breitbandausbau in Zahlen

Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Glasfaserausbau in Deutschland Fortschritte macht. Laut aktuellen Zahlen können 35,7 Prozent der Haushalte in Deutschland Glasfaseranschlüsse buchen, während es im Vorjahr noch 28,2 Prozent waren. Die Anzahl der Breitbandverträge mit Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s und mehr ist auf 17,9 Millionen gestiegen.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es vor 5 Jahren beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

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