Habecks Heizungs Desaster: Immer mehr Gas- und Ölheizungen wurden verbaut
• 20.02.24 Bekanntlich kann man durch Verbote auch eine Strategie entwickeln, um genau das Gegenteil zu bewirken. Diese Strategie hatte der Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) wohl unbewusst auf den Heizungsbau durch sein Heizungsgesetz angewendet. Daher sind die neuen der Absatzzahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) für
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Habecks Heizungs Desaster: Immer mehr Gas- und Ölheizungen wurden verbaut
Die Kosten für Gas und Öl sind gerade wieder am fallen. Daher schauen viele Eigentümer wieder auf eine neue Öl- oder Gas-Heizung. Allerdings rät die Verbraucherzentrale Hamburg vom Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab. Als Grund werden die Preise und die Kosten bei den CO2 Emissionen genannt. Auch ist es derzeit politisch gewollt, dass auf Öl und Gas verzichtet werden soll, daher gibt es hohe Förderungen für alternatives Heizen.
Habecks Heizungs Desaster: Immer mehr Gas- und Ölheizungen wurden verbaut -Bild: © BDH |
So belegen die Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie, dass immer mehr Deutsche ihre Heizung modernisieren. Im letzten Jahr waren es 1,3 Mio. neue Heizungen. Laut Statistik sind das doppelt so viele wie in den vergangenen Jahren. Dabei waren laut der Statistik wieder mehr als 65 Prozent Gas- und Ölheizung daran beteiligt.
Dabei wollte man mehr Wärmepumpen in den Häusern einbauen. Statt den erhofften 500 000 Stück wurden nur 356 000 Stück eingebaut. Dabei gab es immerhin einen Anstieg an Wärmepumpen von 51 Prozent. Aber das Ziel wurde deutlich verfehlt. Das Defizit beträgt hier 144.000 Wärmepumpen. Immerhin liegen derzeit die Kosten bei 30.000 Euro oder mehr mit Förderung. Dabei sind aber auch die Stromkosten für die Verbraucher nun in den letzten Monaten weiter gestiegen. Ab dem März 2024 gibt es eine weitere Verteuerung durch gestiegene Netzentgelte. Die Preisspirale dreht sich auch hier weiter, weil die Netzbetreiber weitere Milliarden für den Netzausbau fordern, um den Windstrom vom Norden nach dem Süden zu liefern. Dieses verteuert den Betrieb der Wärmepumpen bis auf weiteres.
Allerdings ist das Rekordergebnis 2023 von Vorzieh- und Sondereffekten gekennzeichnet, so die Experten vom BDH. In der ersten Jahreshälfte verzeichneten die Hersteller einen anhaltenden Nachfrageboom bei Wärmepumpen. Ein Grund hierfür war unter anderem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Sorge der Verbraucher vor einer möglichen Gasmangellage noch aus dem Jahr 2022.
In der zweiten Jahreshälfte sorgte die Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die künftige Förderkulisse für eine gesteigerte Nachfrage bei der Modernisierung von Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen rückläufig entwickelte, so die Analyse vom BDH weiter.
Dabei gab es auch zuletzt einen plötzlichen Förderstopp unter Habeck bei den E-Autos. Verlässlichkeit und Vertrauen in eine Regierung unter dem Grünen Minister Habeck sieht anders aus.
Verbraucherzentrale rät vom Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab
Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg rät Besitzern einer Immobilie angesichts steigender Gas- und Ölpreise vom Einbau einer neuen Heizungsanlage ab. Auch wenn dies übergangsweise rechtlich noch möglich ist. Auch dieser Aufruf ist ins Leere gelaufen.
Verbraucherzentrale rät vom Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab -Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com |
Als Grund wird die Preisentwicklung genannt. Die Entwicklung der Emissionskosten zeige, dass mit Gas- und Ölheizungen erhebliche Preisrisiken verbunden sind, so die Verbraucherschützer. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl pro Tonne 45 Euro. Zuvor waren es 30 Euro.
Ein weiterer Anstieg ist für die kommenden Jahre geplant. Hinzu kommt die höhere Mehrwertsteuer für Erdgas. Ab dem 1.Januar liegt diese wieder bei 19 Prozent statt 7 Prozent. Auch fallen die Energiepreisbremsen weg.
"Neben den Energiepreisen und den damit verbundenen Steuern und Abgaben ist der individuelle Energieverbrauch ausschlaggebend für die entstehenden Kosten", so Silke Langhoff von der Verbraucherzentrale Hamburg. So könne etwa die nachträgliche Wärmedämmung eines Hauses mehr als 40 Prozent Heizkosten einsparen.
"Eine weitere Stellschraube ist die Heizung selbst", so Langhoff weiter. "In vielen Fällen arbeiten Heizungsanlagen ineffizient und haben zu hohe Temperaturen oder geben Wärme ab, die nicht gebraucht wird.".
Daher führt die Verbraucherzentrale folgende Kosten für die nächsten Jahre an:
Jahr | CO2-Preis pro Tonne | CO2-Preis pro kWh | Mehrkosten durch CO2-Preis |
---|---|---|---|
2023 | 30 Euro + 7 Prozent MwSt. | 0,64 Cent | ca. 96 Euro |
2024 | 45 Euro + 19 Prozent MwSt. | 1,07 Cent | ca.161 Euro |
2025 | 55 Euro + 19 Prozent MwSt. | 1,31 Cent | ca.196 Euro |
Klimageld wieder da: Ampelregierung rudert vom Boykott zurück
Die CO2 Emissionen sind nun auf einen Rekordstand gesunken. Hingegen ist die Industrie in Deutschland aufgrund der hohen Energiepreise am schwächeln, hier ging die energieintensive Produktion 2023 um 11 Prozent zurück. Dabei wollte die Ampelregierung laut ihrem Koalitionspapier den Bürgern das Klimageld auszahlen. Dieses Versprechen wurde vor rund 2 Wochen vom Finanzminister Lindner gebrochen. Nach heftiger Kritik soll die Auszahlung noch doch im Jahr 2025 erfolgen.Zuletzt hatten die Bürger und die Bauern einen weiteren Grund, sich von der Ampel betrogen zu fühlen. Die Ampelregierung wollte trotz Versprechen in ihrem Koalitionspapier den Bürgern das Klimageld nicht auszahlen. Der Grund ist das fehlende Geld Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds.
Klimageld wieder da: Ampelregierung rudert vom Boykott zurück -Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com |
Der Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) hatte einen verfassungswidrigen Energie- und Klimafonds im Haushalt unterhalten. Daher fehlte das Geld für das Klimageld. Nun will man es sich auf anderen Wegen besorgen. Allerdings weiss in der Ampelregierung noch niemand genau wie. Dabei stehen sogar "Heilige Kühe" wie die Dienstwagenregelung zur Debatte. Daher wird es wohl weiter spannend und Desaströs in der Ampelregierung zugehen.
Klimageld war Versprochen
Das Klimageld ist eine geplante Maßnahme der Ampel-Koalition, um die Bürgerinnen und Bürger für die steigenden CO2-Preise zu entschädigen. Das Klimageld soll aus den Einnahmen des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, in den die CO2-Aufschläge für Tanken und Heizen fließen. Das Klimageld soll jährlich 100 Euro pro Person betragen und an alle Einwohnerinnen und Einwohner ausgezahlt werden.Bevor das Klimageld ausgezahlt werden kann, müssen noch einige Hürden genommen werden. Zum einen muss der Bundestag das Gesetz beschließen, zum anderen muss eine geeignete Auszahlungsform gefunden werden.
Eine Möglichkeit wäre, das Klimageld über die Steuererklärung zu verrechnen, eine andere wäre, es direkt auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger zu überweisen. Die genaue Ausgestaltung ist noch nicht bekannt, aber die Ampel-Koalition hat angekündigt, das Klimageld möglichst schnell umzusetzen.
Verbraucherschützer fordern Auszahlung von Klimageld, 139 Euro pro Kopf
So steigt der CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne auf nun 45 Euro pro Tonne ab dem 1.Januar. Eigentlich sollten die Mehreinnahmen durch die CO2 Abgaben durch das Klimageld an die Verbraucher zurückfliessen, eigentlich!. Auch hier sah man nur eine Erhöhung auf 40 Euro pro Tonne vor. Damit steigt die Belastung auf Kosten der Bürger weiter, als angenommen.Der Verbraucherschutzbund vzbv fordert Bundesregierung auf, die Milliarden-Einnahmen durch die CO2-Bepreisung vollständig an Privathaushalte zu erstatten. Immerhin geht es nun um 11,4 Milliarden Euro, welche durch die CO2-Bepreisung eingenommen wurde.
Dieses Geld wurde in den Jahren 2021 bis 2023 eingenommen. Daher gibt es nun auch den Verdacht, die Einzahlung für den maroden Haushalt zu verwenden, da das Bundesverfassungsgericht den Wirtschafts- und Klima Fonds als Verfassungswidrig eingestuft hatte und somit rund 17 Milliarden Euro fehlen.
Während der CO2-Preis ab 2024 stärker steigen soll, lässt das von der Regierungskoalition versprochene Klimageld auf sich warten, so die Kritik der Verbraucherschützer.
Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) könnten die Bürger aktuell eine Klimageld-Einmalzahlung von 139 Euro pro Person erhalten. Dadurch würde die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung (11,4 Milliarden Euro) wieder vollständig an die Bevölkerung auszahlen, wie es der vzbv fordert.
"Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen.".
So haben im Jahr 2021 durch die CO2-Bepreisung nach Berechnungen der Verbraucherschützer private Haushalte drei viertel der Summe bezahlt. Etwa ein Viertel des Beitrags kommt von den Unternehmen, die diese Beträge aber letztlich über ihre Produktpreise indirekt an die privaten Verbraucher weitergeben.
Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürger:innen zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie, so die Berechnungen.
CO2 Emissionen sind gesunken --Habeck verhöhnt Industriestandort
Die energieintensive Produktion 2023 um 11 Prozent zurück. Dieses trifft den Bäcker bis hin zu der energieintensiven Industrie wie die Beton- und Aluwerken. Dabei gehen tausende von Arbeitsplätze verloren. Daher ist der Rückgang grösstenteils auf die hohen Energiepreise zurückzuführen, welche die Industrie aus Deutschland vertreibt.So sind die CO2-Emissionen in Deutschland im Jahr laut dem Lobbyverband Agora-Energiewende auf den niedrigsten Stand seit 70 Jahren gefallen. Ein Großteil der Minderung geht auf einen unerwartet starken Rückgang des Kohleverbrauchs zurück. Gleichzeitig sanken die Emissionen zu Lasten der energieintensiven Industrie durch konjunktur- und krisenbedingte Produktionsrückgänge.
So sanken im letzten Jahr die Treibhausgasemissionen in Deutschland auf 673 Millionen Tonnen CO2. Damit gingen die Emissionen um 46 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zurück und fielen auf den niedrigsten Stand seit den 1950er Jahren.
Zugleich lag der CO2-Ausstoß rund 49 Millionen Tonnen CO2 unter dem vom Klimaschutzgesetz abgeleiteten Jahresziel von 722 Millionen Tonnen CO2. Dies zeigen vorläufige Berechnungen von Agora Energiewende, wie der Verband in seiner Bilanz des Energiejahres 2023 vorgelegt hat.
Habeck schreibt es sich auf seine Fahne
Der amtierende Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) zeigte sich dabei erfreut und lobte seine eigene Arbeit. "Die Emissionen in Deutschland sind im letzten Jahr massiv gesunken. Man sei gerade bei der Stromerzeugung auf einem sehr guten Weg", sagte Habeck und lobte damit seine eigene "harte Arbeit" der letzten zwei Jahre. Der Ökostrom-Ausbau werde sich in Zukunft immer stärker auswirken, das Land sei "auf einem sehr guten Weg".Bei näherem Hinsehen weiss Wirtschaftsminister Robert Habeck wohl nicht was "harte Arbeit" bedeutet. Immerhin kommt daher auch harte Kritik von der Öko Organisation "Greenpeace". Diese kritisieren Habecks Äußerungen: "Niemand darf eine Krise in bestimmten Industrien mit erfolgreicher Klimapolitik verwechseln. Lediglich ein Bruchteil des deutlichen Emissionsrückgangs wurde erreicht, weil Energie sparsamer verbraucht und die Erneuerbaren ausgebaut wurden.". Selten hat ein Wirtschaftsminister den eigenen Wirtschaftschafts und Industriestandort so mit falschen Tatsachenbehauptungen verhöhnt!.
Wer den Rückgang der stromintensiven Betriebe und damit der Vernichtung von Arbeitsplätzen einhergehend mit niedrigem CO2 Ausstoss verwechselt mit seinen Erfolgen, hat sich sicherlich den Zorn der Bürger auf sich gezogen.
CO2 Rückgang mit schwächelnden Wirtschaft begründet
In dem Gutachten der Agora-Energiewende wird der CO2 Rückgang auch mit der schwächelnden Wirtschaft begründet. Verantwortlich für den Rückgang von 73 Millionen Tonnen CO2 gegenüber 2022 waren im Wesentlichen zwei Entwicklungen. Erstens sank die Kohleverstromung auf den tiefsten Stand seit den 1960er Jahren, wodurch allein 44 Millionen Tonnen CO2 eingespart wurden. Gründe hierfür waren ein deutlicher Rückgang der Stromnachfrage, vermehrte Stromimporte aus Nachbarländern, sowie im gleichen Umfang gesunkene Stromexporte und eine leicht gestiegene Ökostromerzeugung.Zweitens gingen die Emissionen aus der Industrie deutlich zurück. Ursächlich hierfür war insbesondere der krisen- und konjunkturbedingte Produktionsrückgang der energieintensiven Unternehmen. Während die gesamtwirtschaftliche Leistung nach vorläufigen Zahlen um 0,3 Prozent schrumpfte, ging die energieintensive Produktion 2023 um 11 Prozent zurück.
Den Agora-Berechnungen zufolge sind nur rund 15 Prozent des CO2-Rückgangs langfristige Einsparungen, die sich vor allem aus dem Zubau Erneuerbarer Energien, Effizienzsteigerungen sowie dem Umstieg auf CO2-ärmere oder klimafreundliche Brennstoffe beziehungsweise Alternativen ergeben.
Etwa die Hälfte der Emissionsminderungen geht der Analyse zufolge auf kurzfristige Effekte zurück, wie krisenbedingte Produktionsrückgänge und einen geringeren Stromverbrauch.
Der CO2-Ausstoß von Gebäuden und Verkehr blieb 2023 nahezu unverändert. Damit rissen die Sektoren ihre Klimaziele zum vierten beziehungsweise dritten Mal in Folge. Mit den ausbleibenden Emissionsminderungen in diesen beiden Bereichen verfehlt Deutschland voraussichtlich bereits 2024 seine europäisch vereinbarten Klimaziele.
Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro
Erstmals bestätigt ein Kopf der Energiebranche mit Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, wie hoch der Schaden an die Verbraucher ist. So Klaus Müller: "Durch den Wegfall der geplanten Subvention von 5,5 Milliarden Euro wird ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt 120 Euro mehr Netzentgelt im Jahr zahlen.", sagte Müller gegenüber der "Rheinischen Post".
Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Auch rechnet der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller weiter mit hohen
Strompreisen für Verbraucher. "Die Großhandelspreise für Strom sind
deutlich gefallen gegenüber 2022. Dennoch ist das Preisniveau höher als vor
dem russischen Angriffskrieg. Daran wird sich so schnell nichts ändern".
Und weiter: .
Auch verteidigt der Behördenchef die Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition, die
die Zuschüsse für Netzentgelte 2024 streicht:
Das Gehalt bezieht der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, mit mindestens Stufe B11 der Besoldungsgruppe B. Auf der Stufe B11 gibt es mindestens monatliche 14.157,33 Euro monatliches Grundgehalt. Damit verdient der Präsident mehr als rund 99 Prozent der deutschen Stromkunden in Deutschland. Seine Stromrechnung wird ihn daher nicht gross schockieren.
Bundesnetzagentur: Strom darf bald gedrosselt werden
Für viele Verbraucher kommt nun eine schlechte Nachricht. So sollen in Zukunft die Wärmepumpen und Ladestationen gedrosselt werden können. Dafür muss dann der Hausbesitzer in einer kühlen Wohnung sitzen, im Sommer darf die Wärmepumpe auch das Haus nicht mehr richtig kühlen und der E-Auto Fahrer bekommt seinen Akku mitunter nicht mehr aufgeladen, um zur Arbeit zu fahren. Schuld an dieser Planwirtschaft ist das schlechte Stromnetz, welches nun laut der Bundesnetzagentur vor Überlastungen geschützt werden soll.Somit können dann die Netzbetreiber die Nutzung neuer steuerbarer Geräte einschränken. Der reguläre Haushaltsstrom soll nicht betroffen sein. Dabei geht es um die neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen, welche zeitweise eingeschränkt werden können, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.
"Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilt die Bundesnetzagentur mit.
Die neuen Regelungen gelten dann schon ab dem 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen fallen.
Auch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern.
Reduzierung des Entgelts
Wer sich auf diese Planwirtschaft einlässt, bekommt im Gegenzug den Strom vielleicht billiger. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Im Norden Deutschlands liegen die Netzentgelte schon bei 16 Cent Brutto beim Kunden. Dieses ist die Strafe dafür, dass es im Norden viel Windenergie gibt. Ab dem Januar 2024 soll es noch teurer werden. Wie teuer, weiss der Finanzminister Lindner selbst nicht, da das Bundesverfassungsgericht den Wirtschafts- und Klima Fonds als Verfassungswidrig eingestuft hat, welcher bisher einen Teil der Netzentgelte für die Stromkunden bezahlte.Angesichts der großen Unterschiede der Anschluss- und Verbrauchssituationen legt die Bundesnetzagentur verschiedene Module zur Entgeltreduzierung fest. Die Reduzierung besteht entweder aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises. Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann auswählen.
Dafür gibt es einen relativen geringen Rabatt. Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen, so die Bundesnetzagentur. Wer sein E-Auto für die Arbeit braucht, wird sich sicherlich nicht auf die "Planwirtschaft Strom" bei der geringen Ersparnis einlassen.
Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken.
"Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.", so die Bundesnetzagentur.
Dabei vergisst die Bundesnetzagentur, dass viele Wärmepumpen in die "Störung" gehen, so die Heizungsbauer und Experten, wenn die Leistung bei einem geringerem Bezug von Strom aus dem Netz nicht vorliegt. Beim E-Auto reichen sicherlich nicht 50 Kilometer für die Hin- und Rückfahrt bei der Arbeit. Die DDR lässt mit ihrer Planwirtschaft Grüssen.
Zweitzähler notwendig
Bislang war beim verbilligten Netzbezug für die Wärmepumpe oder E-Auto ein zweiter Stromzähler nötig. Dieses kostet auch rund 150 Euro aufwärts im Jahr, so die Berichte der Stromkunden, um an diesem verbilligten Strom zu profitieren. Dieses Fakt des Zweitzählers mit den Kosten wird von der Bundesnetzagentur mit keinem Wort erwähnt.Im Gegenteil, die Wärmepumpen- und E-Auto Fahrer Besitzer sind mehr aus sauer geworden, als auch hier die Strompreise wegen dem Russlandkrieg über die 40 Cent pro kWh schossen. Daher haben viele Wärmepumpenbesitzer den zweiten Stromzähler abbauen lassen, um dann schon mal rund 150 Euro Zählermiete im Jahr zu sparen.
Unterstützung für die Planwirtschaft kommt vom Branchenverband Bitkom
Wer die Planwirtschaft gerne hätte, ist zum Beispiel der Branchenverband Bitkom.:"Mit der heutigen Entscheidung hat die Bundesnetzagentur einen guten Rahmen für die Steuerung von Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen im Netznotfall geschaffen.", so der Branchenverband in einer Erklärung.
Und weiter: "Digitalisierung ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende und die Netzstabilität. Wir begrüßen insbesondere, dass datengetriebene Modelle zur Netzzustandsermittlung genutzt werden können und die Betreiber Steuerungsbefehle technologieoffen umsetzen dürfen.", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant
Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.
So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.
Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.
"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so das Ministerium.
So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.
Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.
"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse
Geplant ist nun auch die Verteuerung von Gas ab dem 1.Januar 2024 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sollte dieses erst im März 2024 geschehen. Kritiker reden schon von einer "Energiearmut" in Deutschland. So haben die privaten Haushalte in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamt (Destatis).
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse --Screenshot: Statistische Bundesamt |
Ferner stiegen somit die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, die Strompreise um 21,0 Prozent. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 % Prozent. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung dann sogar schon berücksichtigt.
Bei den Erdgaskunden stiegen auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte, welche zu den Preissteigerungen führten. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden.
Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.
Energiearmut steigt laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen
Laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen steigt auch die Energiearmut in Deutschland.So kam es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken. Die Preise liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus, so der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.
So heisst es in dem Bericht weiter: "Nach der 10-Prozent-Regel der Energiekostenüberlastung ist damit der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte im Betrachtungszeitraum von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen". In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert bei 16 Prozent.
So droht nun eine weitere Kostenexplosion ab dem 1.Januar 2023. So hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich war eine Befristung bis Ende März 2024 geplant, nun drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf, die Absenkung schon zum 1. Januar zurückzunehmen und die Gaspreise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belasten.
Strom- und Gaswechselbereitschaft sinkt --Verbraucherzentrale stellt Treue bei Strom- und Gaskunden fest
In diesem Jahr ist es sehr turbulent bei den Energiepreisen zugegangen. Viele Strom- und Gasanbieter haben drastisch ihre Preise nach oben gesetzt, nur der Strom- und Gaspreisdeckel sorgt für etwas Beruhigung im Portemonnaie der Kunden. So haben immerhin laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung erhalten. Dabei haben erstaunlicherweise über 80 Prozent der Haushalte weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant.Zur zeit sinken wieder die Arbeitspreise für Strom und Gas seit dem Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten durch die Verbraucherschützer im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.
"Verbraucher:innen sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Die aktuelle zeigt, war zwischen dem Januar und dem Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten mit 57 Prozent betroffen. Dabei haben nur 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung erhalten.
Dabei bleibt das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant.
Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.
Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren
Dabei liegt aber auch der Verdacht nahe, dass die Versorger zu ihrem Vorteil die Energiepreisbremsen missbrauchten und überhöhte Gas- und Stromtarife ausgewiesen haben. Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen hat das Bundeskartellamt bislang Prüfverfahren gegen insgesamt 57 Versorger eingeleitet.Dabei geht es bei den 57 Versorger aus den drei Energiebereichen Gas (23 Verfahren), Wärme (17 Verfahren) und Strom (17 Verfahren).
Die Preisbremsen-Gesetze verbieten eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Entlastungsregeln. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Energieversorger ihre Arbeitspreise erhöhen, um ihrerseits eine höhere staatliche Ausgleichzahlung zu erhalten. Dabei wird geschaut, ob es überhaupt eine sachliche Begründung für die Preiserhöhung durch gestiegene Kosten gibt.
Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden und unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen müssen erstattet werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.
Die bisher eingeleiteten Prüfverfahren beziehen sich auf Anträge der Versorgungsunternehmen, die in den Bereichen Gas und Wärme in den ersten beiden Quartalen sowie beim Strom zwischen Januar und Mai gestellt wurden.
Anträge, die in den Folgezeiträumen gestellt wurden und werden, werden fortlaufend ausgewertet, so dass das Bundeskartellamt noch weitere Verfahren eröffnen könnte.
Bislang hat das Bundeskartellamt in den Bereichen Gasversorgung und Wärme für die ersten beiden Quartale jeweils ca. 900 bzw. 1.500 Anträge ausgewertet.
Bei Strom sind in Bezug auf das ganze Jahr 2023 ca. 33.000 Meldungen ausgewertet worden, wobei sich die hohe Zahl auch daraus ergibt, dass die Lieferanten monatlich und nach Übertragungsnetzbetreibern getrennt melden müssen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Aus der großen Masse von Anträgen der Lieferanten greifen wir auffällige Sachverhalte heraus. Wichtigste Kriterien sind für uns Ausreißer beim Arbeitspreis oder eine Kombination aus einem hohen Arbeitspreis und einem großen beantragten Entlastungsvolumen.".
Laut dem Kartellamt werden damit rund zwei Milliarden Euro erfasst. Gemessen an allen im bisherigen Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträgen sind das bei Gas und Wärme gut 15 Prozent und bei Strom in Bezug auf private Verbraucher und kleine Unternehmen ca. 20 Prozent.
Die Unternehmen müssen dabei die Preissetzung, also ihre Erlös- und Kostensituation, darlegen. Passt das nicht zusammen, spricht das Bundeskartellamt zunächst eine Warnung aus.
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