Handynotrufe ab dem Juli nur mit aktiver SIM-Karte
• 24.06.09 Der Branchenverband Bitkom erinnert die Handy-Nutzer nach mal daran, dass ab dem 1. Juli Notrufe nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich sind. Dann tritt in Deutschland eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft.
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Der Missbrauch des Notrufs ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Mit der Einführung der SIM-Kartenpflicht können die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Schließlich wird die Rufnummer immer an die Notrufleitstelle übermittelt, selbst wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.
Die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs ist auch bei Prepaid-Karten möglich. Käufer von Prepaid-Karten müssen sich seit Jahren ausweisen und ihre Daten beim Verkäufer registrieren lassen. Bei Missbrauch oder Straftaten richten sich die Ermittlungen zunächst immer gegen den registrierten Besitzer der SIM-Karte.
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