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Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale kritisiert 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Webseiten

• 23.01.23 Wer mal schnell seinen Laufzeitvertrag kündigen will, ist bei vielen Online-Tarifen und Angeboten immer noch auf die umständliche Zustellung einer schriftlichen Kündigung angewiesen. So zum Beispiel bei den vielen Strom- und Gaspreiserhöhungen in den letzten Monaten und Tagen, wo die Tarife auch Online verfügbar sind, wäre ein Kündigungsbutton hilfreich. So stellten die Verbraucherschützer bei 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Webseiten keine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbutton fest.

Dr.Sim
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Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Webseiten

So sollten seit gut sechs Monaten kostenpflichtige Laufzeitverträge, die auch online angeboten werden, über einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters beendet werden können. Dazu zählen Abonnements für Zeitungen oder Streamingdienste bis hin zu Mobilfunk- oder Stromlieferverträgen.

Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Webseiten
Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert 72 Prozent
der knapp 3.000 untersuchten Webseiten -Screenshot: Verbraucherzentrale.de

Nun kritisieren die Verbraucherschützer weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen. Dafür wurden im Rahmen eines Verbraucheraufrufs 354 Meldungen von Verbrauchern ausgewertet und knapp 3.000 Anbieterwebseiten automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht.

"Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben. Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen", sagt Verbraucherschützerin Ramona Pop.

In den eingereichten Meldungen beklagten Verbraucher mitunter, dass Kündigungsbutton zum Teil auf den Anbieterseiten fehlten oder nur schwer auffindbar waren.

In anderen Fällen konnte über den ausgewiesenen Kündigungsbutton das Vertragsverhältnis nicht beendet werden, sodass auch noch nach Vertragsende Geldbeträge weiter abgebucht wurden. Auch schilderten Kunden, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versendet werden konnten.

Dazu hat dann die Verbraucherzentrale eine automatisierte Webseiten-Analyse durchgeführt. Bei den fast 3.000 untersuchten Webseiten stellte der vzbv nur in knapp drei von zehn Fällen eine gesetzeskonforme Umsetzung fest.

Auch wichen die Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab, teilweise waren Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert. Kunden können dadurch auf erhebliche Hindernisse und Probleme stoßen, wenn sie einen Laufzeitvertrag online kündigen möchten.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen

Immerhin ist der Kündigungsbutton auf den Internet-Seiten mit Laufzeitverträgen seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. So haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft.

In der Zeit vom 18. Juli bis 14. Oktober 2022 haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft. Dabei haben nur 273 Internet-Seiten einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton eingebaut. So sind 349 Internet-Seiten. Auch haben 65 Internet-Seiten einen versteckten Kündigungs-Button. Zum Beispiel verstecken viele Anbieter ihren Kündigungs-Button ganz unten, auf den Internet-Seiten, wie bei den Stadtwerken München.

Bei den Stadtwerken München muss man erst Kommentare lesen: "Melden Sie sich nochmal bei uns". "Sie sind mit ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden, dann ist ein Tarifwechsel vielleicht die richtige Lösung". Nach weiterem runterscrollen, erscheint ein "Tarifberater", dann ein Hinweis "Oder ziehen Sie um". Dann viel Prosa für "Gute Gründe für die SWM". Wer ist bis dahin geschafft hat, kann den Button "Vertrag kündigen" ganz unten vorfinden. Aber formlose Kündigung geht hier gar nicht, man kommt nur weiter, wenn man Vertragsnummer und Zählernummer hat. Auch kann man dann keine fristlose Kündigung oder einen Kündigungstermin angeben. Dieses ist besonders ärgerlich, weil die Stadtwerke München ihren Strompreis von 28 Cent auf 66 Cent zum 1.1.2023 angehoben haben. Wer will da noch Stromkunde sein?

Insgesamt mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab. 86 Unternehmen zeigten sich einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben und haben ihre Websites gesetzeskonform angepasst.

Es wurden drei einstweilige Verfügungen erwirkt und in 17 Fällen mussten die Verbraucherschützer sogar klagen. Hier sind die Ergebnisse noch offen.

Bei Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Mietverträge und Arbeitsverträge nur schriftlich kündigen

Manche Verträge können Sie ausschließlich schriftlich kündigen. So sieht es das Gesetz vor. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge. Für diese ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend.

Musterformular für fristlose Kündigung

Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, kann dann laut den Verbraucherschützern auch ausserordentlich kündigen. So kann man kündigen, wenn der Kündigungs-Button fehlt. Auch darf ein vorgeschaltetes Login nicht verlangt werden.

Das Musterformular ist online bei den Verbraucherschützern zu finden.

Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung des Verbraucherzentrale

Nach dem Weggang des ehemaligen Vorsitzenden der Verbraucherzentrale vzbv, Klaus Müller, zur Bundesnetzagentur, folgt nun Ramona Pop auf dem Posten des Vorstandes. Zuvor wurde die Verbraucherzentrale von der Interims-Vorständin Jutta Gurkmann geleitet. Ramona Pop zuvor Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin und von 2009 bis 2016 Fraktionsvorsitzende der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Als aktuell größte Aufgabe sieht sie die Verbraucherpreiskrise.

So übernimmt die neue Vorsitzende Ramona Pop übernimmt ihr Amt von Jutta Gurkmann, die die Verbraucherzentrale vzbv von März bis Juni geleitet hatte. Diese wird nun wieder ihre Aufgabe als Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik übernehmen. Zuvor hatte Klaus Müller den Verband von 2014 bis Februar 2022 geleitet. Seit März 2022 ist er Präsident der Bundesnetzagentur.

Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung des Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung
des Verbraucherzentrale -Bild: Die Hoffotografen Gmbh/Christine Blohmann/vzbv

"Verbraucherschutz ist das Gebot der Stunde. Die großen Herausforderungen unserer Zeit - steigende Verbraucherpreise, Klimakrise und Digitalisierung - werden wir nur meistern, wenn die Politik die Verbraucher:innen stärkt und einbindet", sagt Ramona Pop.

"Ich freue mich auf die Herausforderung, den vzbv in turbulenten Zeiten anzuführen und den 80 Millionen Verbraucher:innen eine relevante Stimme verleihen zu dürfen. In der aktuellen Preiskrise werde ich mich dafür einsetzen, dass Verbraucher:innen nicht das Nachsehen haben. Die Regierung muss in erster Linie diejenigen entlasten, die angesichts steigender Preise im Supermarkt, im Bereich Mobilität und beim Heizen bereits mit dem Rücken zur Wand stehen."

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