Landeszentrum für Datenschutz: Vorratsdaten -Speicherungsgesetz und Überwachung verfassungswidrig
• 28.06.07 Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung erstellt.
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Ferner werden zwei wichtige Punkte als unverhältnismäßig kritisiert:
- Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit
verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das national durch Art. 10 GG sowie
europarechtlich durch Art. 8 EMRK geschützte Fernmeldegeheimnis und gegen das
Verbot der Speicherung "nicht anonymisierter Daten" auf Vorrat zu unbestimmten
oder noch nicht bestimmbaren Zwecken (BVerfGE 65, 1, 47).
• Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil sie die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Kommunikationsteilnehmer ohne jeden Verdacht anordnet. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfen intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden. Grundrechtseingreifende Maßnahmen sind unzulässig.
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