Landgericht Bonn: Telekom muss 20.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
• 18.12.13 Die Telekom wurde in der Vergangenheit von der Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich wegen Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen verklagt, die die Kunden nicht bestellt hatten.
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"Das Gerichtsurteil, das wir erstritten hatten, schien die Telekom wenig zu kümmern, denn viele Kunden wurden einfach weiter über den Tisch gezogen. Wir hoffen, dass das Ordnungsgeld den Marktführer nun endlich dazu bringt, seine unzulässigen Werbepraktiken zu beenden", so Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ferner würde es die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßen, wenn weitere Betroffene sich bei der Verbraucherzentrale melden, die von der Telekom Leistungen untergeschoben bekommen, die sie gar nicht bestellt hatten.
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