Landgericht Bonn: Telekom muss 20.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
• 18.12.13 Die Telekom wurde in der Vergangenheit von der
Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich wegen
Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen verklagt, die die
Kunden nicht bestellt hatten.
Nun konnten die Hamburger Verbraucherzentrale nachweisen, dass die Telekom
gegen Auflagen des Oberlandesgerichts Köln verstoßen hatte.
So erhielt eine Frau eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket, das sie nicht angefordert
hatte. Ein weiterer Kunde wurde auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine
Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er
ausdrücklich erklärte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen.
"Das Gerichtsurteil, das wir erstritten hatten, schien die Telekom wenig zu
kümmern, denn viele Kunden wurden einfach weiter über den Tisch gezogen. Wir hoffen, dass das
Ordnungsgeld den Marktführer nun endlich dazu bringt, seine unzulässigen
Werbepraktiken zu beenden", so Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Ferner würde es die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßen, wenn weitere
Betroffene sich bei der Verbraucherzentrale melden, die von der Telekom
Leistungen untergeschoben bekommen, die sie gar nicht bestellt hatten.
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