Italien und Spanien am günstigsten, und in der Schweiz, USA und Finnland sind
die Mobilfunkpreise am teuersten.
So liegen die deutschen Mobilfunktarife im Vergleich mit anderen großen
Industrieländern im Mittelfeld, insbesondere für Einsteiger sind die
Konditionen überdurchschnittlich attraktiv. Günstiger ist die Tariflandschaft
lediglich in Italien und Spanien. Dagegen sind die Märkte in der Schweiz, den
USA und Finnland am teuersten, so die Ergebnisse einer Vergleichsstudie von Mobilfunkmärkten in zwölf Ländern durch das Marktforschungsunternehmen Tarifica im Auftrag des Branchenverbandes Bitkom.
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Mobilfunkstudie: Mobilfunkpreise in Deutschland liegen im Mittelfeld der Industrieländer -Bild: Apple
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Bei der Studie wurden die Mobilfunkpreise in den Flächenländern Deutschland,
Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien und
Vereinigtes Königreich sowie außerhalb Europas in Japan, Südkorea und den USA.
"Deutschland braucht sich in der Mobilkommunikation nicht mehr zu
verstecken. Die Preise sind international konkurrenzfähig und im Vergleich
etwa mit Finnland, der Schweiz und den USA sogar sehr günstig. Der Wettbewerb
der nationalen Anbieter ist groß und im Einstiegssegment wie auch im neuen
5G-Netz gibt es attraktive Angebote zu niedrigen Preisen, die viele andere
Länder ausstechen", so der Bitkom-Präsident Achim Berg. "Gerade Menschen mit
geringem Budget finden in Deutschland besonders preiswerte Mobilfunk-Angebote.", so dass Lob weiter.
Analyse von typischen Nutzungsprofilen
Bei der länderübergreifenden Preisanalyse orientiert man sich an sechs
exemplarischen Nutzungsprofilen, die das gesamte Spektrum des Mobilfunks
abdecken. Dabei ging es um Tarife für Gelegenheitssurfer über Social-Media-Nutzerinnen
bis zu Streaming-Fans.
So sind die Tarife in Deutschland für jeden Nutzungstyp
preiswerter als in den USA, der Schweiz und Finnland. Unter den EU-Ländern ist
Deutschland bei allen sechs Nutzungsprofilen günstiger als Finnland und bei
zwei Dritteln der Profile günstiger als die Niederlande. Im Einstiegsbereich
(Tarifprofil XS, mindestens 1 GB Datenvolumen pro Monat und 2 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit) weisen deutsche Betreiber die niedrigsten mittleren
Kosten aller untersuchten Länder auf, die niedrigsten und höchsten Preise
liegen im vorderen Mittelfeld.
Der günstigste verfügbare Tarif kostet nur 5 Euro pro Monat, in Italien ist
ein solches Angebot sogar bereits ab 2,60 Euro monatlich zu haben. Dagegen
werden in den USA mindestens 17 Euro pro Monat fällig.
Im Tarifprofil S (mindestens 3 GB Datenvolumen pro Monat und 2 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit) hat Deutschland den drittgünstigsten mittleren Preis
und liegt bei den günstigsten (ab 7 Euro pro Monat) und teuersten Tarifen im
Mittelfeld. Im Tarifprofil M (mindestens 10 GB Datenvolumen pro Monat und 2
Mbit/s Downloadgeschwindigkeit, ab 10 Euro monatlich) liegt das Preisniveau
insgesamt im Mittelfeld.
Das gilt auch für die gesondert untersuchten 5G-Optionen mit maximaler
Downloadgeschwindigkeit für die Tarifprofile S-5G (3 GB, maximale
5G-Geschwindigkeit, ab 15,40 Euro monatlich) und M-5G (10 GB, maximale
5G-Geschwindigkeit, ab 20 Euro monatlich).
Im Tarifprofil L-5G (mindestens 40 GB Datenvolumen pro Monat, maximale
5G-Geschwindigkeit, ab 27 Euro monatlich) ist das Preisgefälle zwischen
günstigstem und teuerstem Angebot besonders hoch, da viele Anbieter solche
Tarife im Premiumsegment platzieren. In diesem leistungsstärksten Tarifprofil
belegt Deutschland einen hinteren Mittelfeldplatz. Am günstigsten in diesem
Profil ist Italien (ab 10,40 Euro monatlich), am teuersten die Schweiz (ab 69,10 Euro monatlich).
Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht droht Rückschlag
Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 hat der
Gesetzgeber das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten an einem
festen Standort geschaffen. Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine
Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst
für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Die Grundsätze
gelten für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort, einschließlich
des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches
Telekommunikationsnetz.
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Breitband-Strategie: Bundesnetzagentur fordert erschwingliche Preise --Gigabitstrategie droht Rückschlag -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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Dabei führt die Bundesnetzagentur nach rund 10 Monaten neue Regeln ein und spricht von
"erschwinglichen Preisen", nennt dabei aber keine Preisspanne. Für die Ermittlung erschwinglicher Preise wird als
Referenzpunkt der bundesweite Durchschnitt von Preisen für Produkte
herangezogen, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind. Der Breko-Verband und VATM konnten hier bislang auf Medienanfrage auch keine Beispiele nennen.
"Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss soll der durchschnittliche
Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen
werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen
Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können", so die Forderung der Bundesnetzagentur.
Und weiter: "Dabei sollen die Preise für Telekommunikationsdienste,
einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der
Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt
angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten.".
Dabei ist alles sehr schwammig gehalten. Sogar der Verband für
Telekommunikations- und Mehrwertdienste (VATM) konnte eine entsprechenden Medien-Anfrage
nicht beantworten. So verwies der Verband auf die
Bundesnetzagentur.
Auch beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) gab es keine genauen
Angaben zu den Preisspannen. Eine Sprecherin kritisierte aber gegenüber heise online: "Eine technologieneutrale
Betrachtung der Durchschnittspreise sowohl für die Telekommunikationsdienste
als auch den dafür notwendigen Anschluss greift zu kurz und berücksichtigt
nicht die bestehenden technologischen Unterschiede.". Dies führe zur
Benachteiligung von Unternehmen, die zur Umsetzung des Anspruchs Glasfaseranschlüsse bauten.
Nach Breitband-Speed für alle: Bundesregierung stellt Gigabitstrategie vor
Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber
streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der
Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von
10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s seit dem März. Noch immer ist in Teilen
Deutschlands kein Internet verfügbar, und das trotz Versprechen aus dem Jahr 2012 unter einer CDU geführten Regierung von Angela Merkel. Daher klingt der neuerliche Beschluß vom Digitalminister Wissing zu einer Gigabitstrategie nicht wirklich neu.
Am letzten März 2022 wurde erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches
schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt, aber bislang nie umgesetzt
wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige
Regierungspartei CDU. Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet
verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt.
Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU.
Nun prescht der Digitalminister Wissing vor und sagt: "Homeoffice,
Streaming im ICE und Empfang auf der Berghütte müssen endlich problemlos
möglich sein". Die Bundesregierung beschließt
daher eine Gigabitstrategie, mit der vor allem Bürokratie abgebaut werden
soll.
Allerdings hat der Bürokratieabbau nichts mit den Internetanschluss bei den
Verbrauchern gemeinsam. Aber so ist halt die Politik, sie redet gerne.
Einhergehend soll der
Glasfaser-Internetausbau beschleunigt
werden. Auch diese Forderungen sind nicht wirklich neu. Zuletzt sah der
Lobbyverband VATM den Glasfaserausbau sogar in Gefahr. Dabei wird auch der Gigabit-Ausbau in Deutschland bis zum Jahr 2030 in Frage gestellt.
Immerhin sollen nun Genehmigungsverfahren
für Mobilfunk-Masten, die nur für eine begrenzte Zeit an einem Ort sind, gar
nicht mehr nötig sein. An anderen Standorten soll das Behördenprozedere
beschleunigt werden. Zur Erinnerung,
Vodafone und die Telekom feierten in letzten Monat das 30 jährige Mobilfunkjubiläum.
Spülbohrung beim Glasfaserausbau sorgt für zerstörte Gasleitungen
Nun legt man sich auf simplere Verlegetechniken fest. Damit soll es schneller
gehen, und mancherorts soll Glasfaser überirdisch an Holzmasten aufgehängt
werden, dadurch entfällt zeitraubende Buddelei. Zudem soll ein
"Gigabit-Grundbuch" eine bessere Übersicht über die aktuelle Versorgung und
künftige Vorhaben bieten. Die Strategie hat teilweise eher den Charakter eines
Appells, da Kompetenzen bei den Ländern und Kommunen liegen.
Auch gab es im Kreis Plön beim Einsatz der Spülbohrung beim Glasfaserausbau immer wieder Kritik an zerstörte Telefon- und
Stromleitungen und auch Gasleitungen, wie zuletzt beim Glasfaserausbau im Kreis Plön mit bis zu 76
zerstörten Gasleitungen in nur zwei Jahren, wie beim
Zweckverband Plön. Hier liegen
reichliche Amtspflichtverletzungen vor, insbesonder weil hier
grob fahrlässig, serienmäßig Rechtsbruch begangen wurde, so die
Kritik. Auch liegt
der Verdacht nahe, dass die Kieler Staatsanwalt sich wohl eher in Rechtsbeugung durch sachfremde Entscheidungen übt, so die Kritik von Juristen.
Das eingeforderte Dokument, hier die Ausgrabegenehmigung vom Amt Selent, wurde
dem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner erst nach mehr als einem Jahr mit Hilfe
der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, zur Verfügung gestellt. Das Dokument
beruft sich auf TKG §68. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche
Sicherheit und Ordnung vor. Dabei sind bis zu 46 Bürgermeister und mindestens 2 Amtsvorsteher involviert,
welche privat auf dem Lande einen Glasfaseranschluss erhalten haben. Das
Gewerbegebiet Selent wurde zum Beispiel nicht angeschlossen. Die Kosten des
Ausbaus tragen die Bürger, da keine Förderung beantragt wurde. Dabei hatte die
Bundesnetzagentur schon zuvor die Rechtswidrigkeit der Grundstücksverträge nach dem TKG $45a zum Haus als rechtswidrig eingestuft.
Digitalen Aufbruch für Deutschland?
"Mit unserer Gigabitstrategie wollen wir den digitalen Aufbruch für
Deutschland erreichen", erklärte Bundesdigitalminister Volker Wissing nach dem
Kabinettsbeschluss. Dafür würden überall
leistungsfähige digitale Infrastrukturen gebraucht. So will man nun Glasfaser bis
ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard haben, sagte der FDP-Politiker. Nun
schaffe man die Bedingungen, um den Ausbau schneller und effizienter zu machen.
Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Glasfaser-Ausbauförderung. Ende 2022
entfällt eine Schwelle von 100 Megabit pro Sekunde. Nur in Gegenden mit
schlechteren Werten dürfen bisher mit staatlichem Geld neue Kabel verlegt
werden. Künftig sind Fördervorhaben in viel größeren Gebieten möglich.
Zuletzt hatte man sich in der Telekommunikationsbranchen über einen Überbau
beim Glasfaserausbau beschwert. Sie warnte davor, dass dann viel zu viele
Förderprojekte gestartet würden. Baufirmen wären völlig überlastet und der
Ausbau fände auch dort statt, wo nur wenige Haushalte sind.
Dabei redet
VATM zuletzt auch gerne vom Betrug beim Glasfaserausbau.
So würde der Ausbau ausgebremst, auch weil geförderter Ausbau zwei bis drei
Mal so lange dauere wie eigenwirtschaftlicher Ausbau, warnte zum Beispiel
Stephan Albers vom Glasfaser-Verband Breko.
Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
Die Ampelkoalition hat nun mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) die
Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit
das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet.
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Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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Bundesminister Dr. Volker Wissing dazu: "Mit unserer Gigabitstrategie
beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte
Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser
bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen
leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten
Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.".
Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen
individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an
Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie,
Onlineshopping oder Online-Banking. Hier geht es ferner
um ein "Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und
wirtschaftlichen Teilhabe", die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.
Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest,
welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte
(Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und
berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich
überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage
angepasst.
Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des
Bundestages sowie der Zustimmung des Bunderates. Allerdings wird die Verordnung
voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum
1. Juni 2022 in Kraft treten können.
Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
Dabei hatte
Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation schlechtere Signallaufzeiten zu Lasten der Internet-Nutzer
gefordert.
Die Signallaufzeit beim Breitband-Internet ist immer ein Merkmal der
Leistungsfähigkeit und der Qualität, je niedriger, desto besser, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin.
Bei Signallaufzeiten von mehr als 10 ms am Monitor, verlieren Computerspieler
schon öfters die Spiele, weil man dann schlechter reagieren kann. Bei dem derzeitigen
Vorschlag der Latenz beim Breitband von bis zu 150 ms sind schnelle Reaktionsspiele erst gar nicht
mehr spielbar. Hier würde in der Summe eine Verzögerung bei Computerspielen schon
160 ms betragen, also nicht mehr benutzbar.
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Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet -Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com
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Aber dann ist wohl noch Homeoffice mit Video-Chats und Streaming möglich. Bei
mehr als der Verdoppelung auf 350 ms ist sicherlich auch hier keine Benutzung mehr
möglich, da viele Streaming Portale und wohl auch Videochat-Dienste hier einfach die
Verbindung aufgrund der langen Signallaufzeit kappen, also "Ade Homeoffice" bei
einer Latenz von bis 350 ms, so der Informatiker und IT-Experte Dipl. Inform. Martin Kopka.
Immerhin fordert Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation diese 350 ms an
Signallaufzeit ein. Dazu schreibt der Verband: " Bei der weiteren
parlamentarischen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sollte deshalb
die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350ms
angehoben werden, um Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und
Richtfunk bei der Umsetzung des RaVT von vornherein mit einzubeziehen und
Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Auf diesem Weg ist es möglich, schnell,
unkompliziert und ohne negative Effekte auf den Glasfaserausbau digitale
Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen.".
Und das weiter "Ansonsten droht die Gefahr, dass das vom Ministerium kürzlich
im Rahmen der Vorstellung der Eckpunkte der Gigabitstrategie skizzierte Ziel,
den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser bis in die Gebäude bis 2030 zu
realisieren, nicht erreicht werden kann.".
Als Hintergrund sollte mal anmerken, dass beim neuen Mobilfunknetz 5G-Netz Signallaufzeit
von 1 ms möglich sein sollten, bei Signallaufzeiten im LTE Mobilfunk-Netz kann man
aufgrund von Messungen Werte von rund 30ms bis 70ms messen. Das alte 3G-Netz ist
bei allen Mobilfunkprovidern abgeschaltet.
Bei Satellitenverbindung kann auch immer eine Knappheit der Bandbreite von
unter 10 Mbit/s entstehen, wenn zuviele Nutzer gleichzeitig Daten saugen. Der
Upload Link bei den Satellitenbetreiber ist in der Regel begrenzt, und kann
nicht durch weitere Upload-Datenleitungen erweitert werden. Beim Festnetz
werden einfach zusätzliche Glasfaserkabel dazu geschaltet oder neu verlegt,
wenn Kunden in einer Region Datenhungrig geworden sind.
Preiswucher beim Internet wird untersagt
Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als
Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur
" Zum
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die
angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die
Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten
des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die
Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".
So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön
Zweckverband Plön von bis zu
199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den
Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen
der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.
Auch Sprachdienste sind betroffen
Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweile ausschließlich
digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in
beiden Richtungen Garant werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem
heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der
Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.
Satellitenverbindung auch betroffen?
Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit
Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland
Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann
vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.
Verbände und Politiker positiv
Jürgen Grützner vom VATM:
"Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen -
das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren
kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".
So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik
Außendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und
Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven
Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung
müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich
sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".
Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013
Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013
gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).
Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die
Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt,
wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt
sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht
ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.
Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt
Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmässigen Abständen den 5G
Mobilfunknetzausbau. Dazu gibt es auch eine interaktive Mobilfunk-Karte der
Bundesnetzagentur, welche die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus
Verbraucherperspektive zeigt. Die Angaben für die Mobilfunk-Karte stellen die
drei Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Deutsche Telekom, Vodafone und
Telefónica Deutschland nach Vorgaben der Bundesnetzagentur bereit. So kommt
als Ergebnis heraus, dass mit 5G derzeit 57,5 Prozent der Fläche durch
mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgt sind.
Dazu überprüft die Bundesnetzagentur die Daten unter anderem mit den
Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und
Vergleichbarkeit. Zusätzlich werden sie anhand von eigenen Messungen durch den
Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur stichprobenartig überprüft. Am Ende
ergibt sich ein transparentes Bild zur Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland.
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Bundesnetzagentur 5G Ausbau: 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber abgedeckt -Screenshot: Bundesnetzagentur
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In der Mobilfunkkarte wird seit dem Dezember 2021 die Versorgung mit dem
neusten Mobilfunkstandard 5G ausgewiesen. Bei der Versorgung mit 5G
unterscheidet die Bundesnetzagentur, ob Dynamic Spectrum Sharing (DSS) zum
Einsatz kommt. DSS erlaubt die gleichzeitige Nutzung von 4G und 5G im gleichen Frequenzbereich.
Mit 5G sind derzeit insgesamt 57,5 Prozent der Fläche durch mindestens einen
Mobilfunknetzbetreiber versorgt. Hierbei kommt überwiegend DSS zum
Einsatz. Bei 4G (LTE) liegt dieser Wert bei ca. 96 Prozent. (Stand: Januar
2022).
Zum Jahresende 2021 haben alle Netzbetreiber ihr 3G-Netz (UMTS) vollständig
abgeschaltet. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden vor allem zur
Kapazitätssteigerung des bestehenden 4G-Netzes sowie zum Aufbau des 5G-Netzes
eingesetzt.
In Zukunft will man bei der Bundesnetzagentur auch Daten zu
Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie veröffentlichen.
Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen
So hat nun die Bundesnetzagentur die Überprüfung der Versorgungsauflagen der
aus dem Jahr 2015 versteigerten Frequenzen abgeschlossen. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber
haben die Auflagen erfüllt.
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Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com
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Der Netzausbau wird aktiv von allen drei Mobilfunknetzbetreibern weiter
vorangetrieben. Die 3G-Netze wurden bereits zum Teil für eine bessere 4G- und
5G-Abdeckung umgerüstet. Die 2019 ersteigerten Frequenzen werden sukzessive
aufgeschaltet, um der steigenden Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten
nachzukommen.
Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten
Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar
2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der
Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit/s pro Antennensektor zu
versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und
ICE-Strecken) vollständig zu versorgen.
Die Versorgungsauflagen waren zunächst zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht
vollständig erfüllt worden. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin unter
Androhung von Sanktionen den Mobilfunknetzbetreibern eine Nachfrist
gewährt. Nunmehr sind die Auflagen jedoch vollständig erfüllt, so dass es
keiner Sanktionsmaßnahmen bedarf.
Bundesnetzagentur: Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember 2021
So hatte die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung
zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.
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Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnachlässen beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss -Screenshot: Bundesnetzagentur
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Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche
den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu
mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
zu kündigen.
Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder
regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der
tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter
angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der
Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.
"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte
geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des
Entwurfs.
In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten
Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden
Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down-
und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung
bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur
Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des
Nachweisverfahrens.
Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der
sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017
hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung
gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren
mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.
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