Neue Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss sorgt für Überblick
• 06.12.16 Durch die neue Transverordnung haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Auch müssen Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen.
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Neue Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss
Der Bundestag hatte nun der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet.
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Telefonanbieter müssen nun besser Informieren -Bild: Telefonica/O2 |
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:
Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres
Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit
Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen
tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar
belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art
und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.
Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den
Verbraucher vor. Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter
erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell
über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das
Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren
Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die
Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die
Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
In der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das
Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte
Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine
Vertragsverlängerung zu verhindern.
Die Verordnung wird nun zeitnah verkündet und tritt nach einer Übergangsfrist
von sechs Monaten in Kraft. Um eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben
sicherzustellen, wird die Bundesnetzagentur Muster des
Produktinformationsblatts veröffentlichen.
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Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses
Die Anbieter müssen die Verbraucher auch auf
Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das
Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de,
hinweisen.
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