Online-Handel klagt über Missbrauch beim Widerrufsrecht
• 24.08.10 Das Internet in Deutschland hat weltweit mit die besten Verbraucherrechte. So hat der Gesetzgeber dem Online-Käufer auch eine 14-tägige Widerspruchsfrist nach Erhalt der Ware zugestanden. Allerdings findet hier wohl auch teilweise ein Mißbrauch statt.
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Dabei ist die Ware oft in schlechtem Zustand. Das betreffe vor allem anlassbezogene Ware wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.
Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel bei Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen der Fall.
Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.
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