Postbank versucht gegen "Phishing" mit indizierten TANs vorzugehen
• 08.08.05 Mit immer neuen Wellen haben Kriminelle in den vergangenen Monaten versucht, von Online-Bankern deren Transaktionsnummern (TAN) zu ergaunern. Damit soll laut Postbank aber nun Schluss sein. Die Postbank führt als erste Großbank ab 8. August die so genannte indizierte Transaktionsnummer (iTAN) ein. Während die Bank heute eine beliebige TAN aus der Liste|
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Bisher konnten Aufträge im Online-Banking mit einer beliebigen TAN aus der Liste mit 100 TANs erteilt werden. Jetzt verlangt das Online-Banking eine bestimmte TAN aus der Liste, zum Beispiel die TAN mit der laufenden Nummer 70. Nur diese indizierte TAN ist in diesem Moment gültig, jede andere TAN ist für den Auftrag ungültig.
Neu ist auch das individuell absenkbare Überweisungslimit. Während bisher einheitlich ein Höchstbetrag von 3000 EUR pro Überweisung galt, kann jetzt jeder Kunde sein eigenes Limit einstellen und jederzeit ändern. Neue TAN-Listen, die der Kunde per Post erhält, sind erst nach Aktivierung gültig.
Alle Online-Kunden erhalten nach und nach automatisch neue TAN-Listen zugesandt. Jeder TAN-Liste liegt auch eine Broschüre bei, die das neue Verfahren noch einmal ausführlich erläutert. Bis zur Zusendung der neuen TAN-Listen können die alten TAN-Listen wie gewohnt weiter genutzt werden. Wer nicht warten will, kann die neue TAN-Liste selbst anfordern.
Weitere Informationen dazu im Internet unter www.postbank.de/itan und www.postbank.de/mtan .
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