Regierungsziel Glasfaserausbau: 4 Millionen Haushalte müssen jährlich erschlossen werden
• 11.11.24 Eine neue Studie des Verbands ANGA Der Breitbandverband e. V hat ergeben, dass jährlich 4 Millionen Haushalte mit Glasfaser erschlossen werden müssen, um das Regierungsziel "Glasfaser für alle" bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Diese ehrgeizige Zielsetzung erfordert erhebliche Anstrengungen und Ressourcen, um sicherzustellen, dass
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Regierungsziel Glasfaserausbau: 4 Millionen Haushalte müssen jährlich erschlossen werden
Die Bundesregierung hat mit ihrer Gigabit-Strategie das Ziel formuliert, bis 2030 alle Haushalte in Deutschland mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Diese Initiative soll die Grundlage für schnelle und zuverlässige Internetverbindungen schaffen und sicherstellen, dass Deutschland den digitalen Anforderungen der Zukunft gewachsen ist.
Regierungsziel Glasfaserausbau: 4 Millionen Haushalte müssen jährlich erschlossen werden -Bild: © tarifrechner.de |
Aktueller Stand
Im Jahr 2023 waren etwa 37 bis 40 Prozent der Haushalte auf Basis von "Homes Passed" mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet. Dies zeigt, dass bereits bedeutende Fortschritte erzielt wurden, jedoch noch ein langer Weg vor uns liegt, um das Gesamtziel zu erreichen.
Zielsetzung
Um das Ziel einer vollständigen Versorgung bis 2030 zu erreichen, müssen in den nächsten sieben Jahren rund 28 Millionen Haushalte hinzukommen. Dies entspricht einem Durchschnitt von 4 Millionen Haushalten pro Jahr. Diese Zielsetzung erfordert eine erhebliche Steigerung der Ausbaukapazitäten und der Investitionen in die digitale Infrastruktur.
Herausforderungen des Glasfaserausbaus
Der flächendeckende Glasfaserausbau ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, insbesondere in ländlichen Gebieten.
Ländliche Gebiete
Besonders in ländlichen Gebieten ist der Ausbau aufwändiger, da die Tiefbauarbeiten längere Strecken umfassen. Um 1000 neue "Homes Passed" zu erreichen, sind auf dem Land rund 700 Wohngebäude mehr als doppelt so viele zu erschließen wie in städtischen Gebieten. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, da die Kosten und der Aufwand im ländlichen Raum erheblich höher sind.
Branchenprognosen
Ausbauende Unternehmen haben ein verlangsamtes Wachstum und eine Verfehlung des 100-Prozent-Ziels prognostiziert. Dies liegt daran, dass der Glasfaserausbau sowohl zeitlich als auch finanziell eine erhebliche Belastung darstellt.
Anschlussdatenlast
Die durchschnittliche Anschlussdatenlast wird bis 2030 um den Faktor 2,4 bis 3,7 ansteigen. Power-Nutzer könnten auf über 3 Terabyte Verkehrsvolumen pro Monat kommen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Netzkapazitäten zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Infrastruktur den zukünftigen Anforderungen gewachsen ist. Allerdings müssen dann für wenige Power-User, die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen, was nicht mehr Verhältnissmässig wäre.
Maßnahmen und Ausblick
Investitionen
Erhebliche Investitionen in die digitale Infrastruktur sind erforderlich. Dies umfasst sowohl öffentliche als auch private Investitionen, um den flächendeckenden Glasfaserausbau zu finanzieren.
Technologische Innovationen
Technologische Innovationen spielen eine wichtige Rolle bei der Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Dies umfasst die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren, die den Ausbau effizienter und kostengünstiger machen.
Regulatorische Maßnahmen
Die Regierung muss regulatorische Maßnahmen ergreifen, um den Ausbauprozess zu erleichtern. Dies könnte die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung von Subventionen umfassen, um den Glasfaserausbau zu fördern.
Somit zeigt die Studie, dass die Bundesregierung ihr Ziel "Glasfaser für alle" bis 2030 möglicherweise um mindestens vier Jahre verschieben muss, um die vollständige Glasfaserversorgung zu erreichen. Trotz der Herausforderungen bleibt das Ziel erreichbar, erfordert jedoch erhebliche Anstrengungen und Ressourcen.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Routerfreiheit: Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf die Routerfreiheit
Die Routerfreiheit bei den DSL-, Kabel- und Glasfaseranschlüssen gilt als verbraucherfreundlich und dafür wurde lange gekämpft. Die Routerfreiheit stand nun durch Anträge von Vodafone bis hin zu ANGA bei der Bundesnetzagentur auf dem Spiel. Erfreulicherweise wurden zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Anträge wurden zurückgewiesen.Die Bundesnetzagentur hat in einem Beschluss festgelegt, dass die Verfügung einer Ausnahme von der gesetzlichen Festlegung des Netzabschlusspunktes für Fiber to the Home (FTTH)-Glasfasernetze in Passive Optical Network (PON)-Technologie für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten nicht für PON- Glasfasernetze abgeändert wird. Die Anträge auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einer Ausnahme von § 73 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden abgelehnt.
Routerfreiheit: Bundesnetzagentur setzt weiterhin auf die Routerfreiheit -Bild: © tarifrechner.de |
Die Anträge wurden von ANGA Der Breitbandverband e. V, BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V., Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS e. V.), Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und Vodafone GmbH gestellt.
Somit hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Netzbetreiber abgelehnt, den technischen Netzabschluss für Glasfasernetze neu zu definieren und hinter das Modem des Betreibers zu legen. Die Routerfreiheit ist immer in den letzten Jahren immer hart umkämpft, da es auch um die Miete für die Endgeräte geht, welche die Netzbetreiber gerne kassieren wollen.
Die Netzbetreiber hatten beantragt, den Netzabschluss für Glasfasernetze (FTTH) per Allgemeinverfügung hinter dem vom Betreiber installierten Modem festzulegen. Dies hätte bedeutet, dass die Kunden nicht mehr ihre eigene Modem/Router-Kombination an ihrem Anschluss betreiben könnten.
Die Bundesnetzagentur hat jedoch entschieden, dass die sogenannte Routerfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse erhalten bleibt. Sie argumentierte, dass die Antragsteller die "objektive technische Notwendigkeit für eine Verlagerung des Netzabschlusspunktes" bislang nicht belegt hätten.
Diese Entscheidung wurde am 24. Juli 2024 veröffentlicht. Es ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Rechte der Verbraucher und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Telekommunikationssektor.
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