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SPD-Bundestagsfraktion will Tarifansage beim Call-by-Call und bessere Verbraucherrechte

• 12.04.11 Die Verbraucherrechte muss sich oftmals der Bürger mühsam vor Gericht erstreiten. Sei es, dass Googles Street View den Datenschutz erheblich verletzt, oder dass andere grossen wie Facebook Daten ohne Hemmungen sammeln. Allerdings ist oftmals der Datenschutz auch bei der Telekommunikation oftmals mehr als mangelhaft.

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Daher will nun die SPD-Bundestagsfraktion den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken, erklären Martin Dörmann und Waltraud Wolff von der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Verbraucher sollen dabei umfassend vor Gefährdungen und Belästigungen geschützt werden. Gerade bei Kostenfallen, untergeschobenen Verträgen und Abzocke durch Gewinnversprechen gibt es weiterhin zu wenig oder bisher keine Hilfe. Wie berichtet, versucht die Bundesnetzagentur auch einzelne Inkasso-Forderungen von Gewinnspieldiensten lahm zu legen, aber das ist auch nicht mehr als ein Tropfen auf dem heissen Stein.

Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur änderung bei den telekommunikationsrechtlichen Regelungen wird daher auch von der SPD kritisiert. Weiterhin bleiben die Kostenfallen im Internet bestehen. Anstatt einen eigenen Lösungsvorschlag zu machen, wurde der Gesetzentwurf der SPD mit der sogenannten Button-Lösung abgelehnt.

Beim Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung muss nachgebessert werden. Die Evaluierung der Bundesregierung hat gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zwar seltener belästigt, dafür öfter und schneller abgezockt werden.

Als Lösungen wird daher ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen. Kostenlose Warteschleifen im Bereich der Servicenummern, die Pflicht zur Preisangabe im Call-by-Call-Verfahren und mehr Rechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug und Anbieterwechsel sind notwendig.

Insbesonders beim Call-by-Call ohne Tarifansage hat sich in den letzten Jahren eine Abzocke ergeben, die nicht mehr schön ist. Die Bundesnetzagentur hat dabei immer die Augen verschlossen und damit den Abzockern einen Nährboden für ihr Verhalten geschaffen. Ferner hatte sich die Bundesnetzagentur mit dem Argumenten uns gegenüber gewährt, der Kunde soll die Gerichte anrufen. Dieses Verhalten ist geradezu lächerlich, da wegen ein paar Euro kein Anwalt ein Mandat übernimmt oder eine Klage einreichen wird.


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