Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ministerium wegen Verbreitung von Hackertools
• 17.09.07 Gegen das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss nun die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund einer Strafanzeige von dem Online-Magazin Tecchannnel Ermittlungen aufnehmen.Der Vorwurf lautet, dass das Bundesministerium für Sicherheit in der
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Bei dem Programm "John the Ripper" handelt es sich um einen so genannten Passwort-Cracker, dessen einziger Einsatzzweck es ist, Passwörter auszuspähen. Außerdem trägt das BSI nach Ansicht der TecChannel-Redaktion auf seiner Internetseite mit dem Download-Angebot einer CD-ROM-Image-Datei, auf der sich das entsprechende Tool befindet, zur Verbreitung illegaler Hacker-Software bei. Damit verstößt das BSI nach Meinung der TecChannel-Redaktion gegen den in verschärfter Form seit 11. August dieses Jahres in Kraft getretenen so genannten "Hacker-Paragraphen" § 202c StGB.
Sanktioniert wird mit diesem Gesetz insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen.
Neben den tatsächlichen Übeltätern, trifft die Neuregelung von § 202c nach Ansicht vieler IT- und Rechtsexperten vor allem die deutschen Sicherheitsexperten besonders hart. Denn sie nutzen die als "Hacker-Tools" eingestufte Software, um beispielsweise die eigene Unternehmens-IT auf Sicherheitslücken zu prüfen. Viele Sicherheitsexperten fühlen sich durch die neue Gesetzgebung kriminalisiert und fürchten strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie ihrem Beruf nachgehen wie bisher.
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