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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ministerium wegen Verbreitung von Hackertools

• 17.09.07 Gegen das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss nun die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund einer Strafanzeige von dem Online-Magazin Tecchannnel Ermittlungen aufnehmen.

Der Vorwurf lautet, dass das Bundesministerium für Sicherheit in der

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Informationstechnik bei der Verbreitung illegaler Hacker-Software behilflich ist. Das BSI bietet auf seiner Webseite unter anderem einen direkten Link zum Hersteller der Software "John the Ripper" an.

Bei dem Programm "John the Ripper" handelt es sich um einen so genannten Passwort-Cracker, dessen einziger Einsatzzweck es ist, Passwörter auszuspähen. Außerdem trägt das BSI nach Ansicht der TecChannel-Redaktion auf seiner Internetseite mit dem Download-Angebot einer CD-ROM-Image-Datei, auf der sich das entsprechende Tool befindet, zur Verbreitung illegaler Hacker-Software bei. Damit verstößt das BSI nach Meinung der TecChannel-Redaktion gegen den in verschärfter Form seit 11. August dieses Jahres in Kraft getretenen so genannten "Hacker-Paragraphen" § 202c StGB.

Sanktioniert wird mit diesem Gesetz insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen.

Neben den tatsächlichen Übeltätern, trifft die Neuregelung von § 202c nach Ansicht vieler IT- und Rechtsexperten vor allem die deutschen Sicherheitsexperten besonders hart. Denn sie nutzen die als "Hacker-Tools" eingestufte Software, um beispielsweise die eigene Unternehmens-IT auf Sicherheitslücken zu prüfen. Viele Sicherheitsexperten fühlen sich durch die neue Gesetzgebung kriminalisiert und fürchten strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie ihrem Beruf nachgehen wie bisher.


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