Staatstrojaner: Digitalcourage klagt gegen Staatstrojaner -Sicherheitslücke in allen Geräten
• 28.07.17 Nachdem der Bundestag den Weg für einen Staatstrojaner vor 5 Wochen frei gemacht hatte, werden die Datenschützer des Vereins Digitalcourage nun Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der Weg für den Staatstrojaner wurde dabei von den Politikern durch eine Hintertür ermöglicht, versteckt in einem Gesetz. Also ganz so, wie ein Trojaner handeln soll. Nur das die Wähler und die
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Staatstrojaner sind ein Schlag gegen vertrauliche Kommunikation
Der Verein Digitalcourage wird gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit. Alle Menschen, die digital kommunizieren, sind von diesem Gesetz betroffen und können die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen.
Bundestag genehmigt heimlich den Staatstrojaner --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
"Staatstrojaner sind eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer, die sperrangelweit offen steht. Durch sie können staatliche Hacker und Kriminelle jederzeit einsteigen. Das haben WannaCry und NotPetya gezeigt", sagt padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage.
Der Bundestag hatte den Staatstrojaner, der zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung genutzt werden kann, am Donnerstag, dem 22. Juni 2017 beschlossen. Beide Maßnahmen wurden kurz zuvor als "Formulierungshilfe" für einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzesverfahren eingebracht.
Zum Installieren der Trojaner werden Sicherheitslücken in Geräten genutzt. Die Staatstrojaner werden entwickelt von dem Unternehmen "Gamma International" und von der "Zentralen Stelle für IT im Sicherheitsbereich" (ZITiS). Einem geleakten Dokument zufolge soll die neue Generation von Staatstrojanern mit erweiterten Funktionen noch 2017 zum Einsatz kommen.
Die Verfassungsrechtliche Argumente von Digitalcourage gegen den
Staatstrojaner lautet dann:
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• Anlass des Eingriffs: Die Online-Durchsuchung ist laut
Bundesverfassungsgericht nur bei konkreter Gefährdung eines überragend
wichtigen Rechtsgutes zulässig. Das aktuelle Gesetz ignoriert diese
Einschränkung, weil es Online-Durchsuchungen für einen umfangreichen Katalog
von Straftaten vorsieht, unter anderem bei Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz und das Schleusen von Flüchtenden.
• Tiefe des Eingriffs: Das Bundesverfassungsgericht hat die Quellen-Telekommunikations-Überwachung untersagt, wenn dabei das gesamte informationstechnische System überwacht wird. Ob die eingesetzten Staatstrojaner das gewährleisten sich an die Vorgaben dieses Urteils halten, ist fraglich.
• Staatliche Schutzpflicht verletzt: Schadprogramme wie WannaCry und NotPetya nutzen Sicherheitslücken. Es ist Aufgabe des Staates, diese zu schließen. Aber Staatstrojaner sind auf genau diese Sicherheitslücken angewiesen, weil sie nur auf diesem Weg in Kommunikationsgeräte eingeschleust werden können. Damit verletzt der Einsatz von Staatstrojanern das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
• Einschränkung von Grundrechten ist nicht verhältnismäßig: Beim Einsatz von Staatstrojanern ist die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte fraglich, weil die informationstechnischen Systeme aller Bürgerinnen und Bürger unsicher gehalten werden müssen und der Strafkatalog, bei dem diese Maßnahmen zum Einsatz kommen können, äußerst umfangreich ist.
Staatstrojaner greift in die Privatsphäre ein
Die Thematik über den Staatstrojaner ist nicht neu. Immerhin muss der Staat dazu Sicherheitslücken bei den Systemen ausnutzen, um auf die Daten der Benutzer durch den Staatstrojaner zu kommen. Allerdings trifft es dann mitunter auch unschuldige, und daher wird es sicherlich recht spannend werden, was die Gerichte dazu sagen.Somit haben Strafverfolger nun im Rahmen der alltäglichen Ermittlungsarbeit, verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp und Co zu belauschen. So hatte am heutigen Freitag, dem 7.Juli 2017, der Bundesrat dem zugehörigen Gesetzentwurf zum Staatstrojaner zugestimmt.
In dem Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird". Wie man sieht, hat der Bundestag und nun auch der Bundesrat den Staatstrojaner sogar versucht zu verheimlichen, ganz so wie ein Trojaner agieren soll. Nur das hier die Öffentlichkeit und die Wähler generell hinter das Licht geführt werden sollte.
Grosse Kritik an dem neuen Staatstrojaner
"Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.", erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die z.B. auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können.
Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn andererseits kein echter Sicherheitsgewinn erwartet werden kann, so die Bitkom Kritik weiter.
Besonders Problematisch ist auch die Vorgehensweise bei dem Gesetz. Die Gesetzesänderung wurde in einem schnellverfahren mit so weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen betrieben. Auch wurde hier auf auf die übliche und gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussionsverfahren verzichtet.
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