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Steuertipps: Finanzamt finanziert Telefon, Internet und Smartphone

• 22.05.18 Auch in diesem Jahr müssen die Steuerzahler wieder ihre Steuererklärung gegen Ende des Monats abgegeben, es sei denn ein Steuerberater ist involviert. Dabei kann man aber durchaus bei der Steuererklärung sparen, wenn beruflich bedingt Anschaffung für das Smartphone und den Computer vorliegen und auch die Telefon- und Internet-Kosten können geltend gemacht werden.

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Berufstätige können IT-Ausgaben geltend machen

Am 31.Mai läuft läuft die Abgabefrist wieder ab. Dabei sollte man durchaus alle Ausgaben, die berufsbedingt anfallen, auch berücksichtigen. So können viele Arbeitnehmer auf diese Weise ein paar Euro vom Finanzamt zurückbekommen, wenn sie privat angeschaffte IT-Geräte auch beruflich nutzen, teilt der Branchenverband Bitkom mit. Das gleiche gilt für die monatlichen Gebühren, die für Telefon- und Internetnutzung anfallen.

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bei unserem Steuer Programm Vergleich 2018 -Bild: WISO

Die entsprechenden Ausgaben müssen dazu in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei muss dann bei den privat angeschaffte IT-Geräten eine Nutzung in einem "erheblichem Umfang" für die Arbeit erfolgen.

Entscheidend ist für das Finanzamt dabei, welchen Anteil die berufliche Nutzung hat. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro (netto), werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern zusammen mit der gezahlten Umsatzsteuer über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts verteilt, so der Branchenverband weiter.

Für PC, Notebook oder Tablet Computer sowie für Zubehör wie Drucker oder Monitor und für zugehörige Software wird als gewöhnliche Nutzungsdauer 3 Jahre angenommen. Für Handys und Smartphones gelten fünf und für Faxgeräte sechs Jahre als gewöhnliche Nutzungsdauer. Wenn allerdings ein Zubehörteil kaputt geht, können die Ersatzkosten sofort anteilig abgezogen werden. Außerdem sind die Kosten für Verbrauchsmaterialien, wie Toner, Tinte oder Papier, abzugsfähig.

Telefon- und Internetkosten sind Absetzbar

Auch die beruflich anfallenden Telefon- und Internetkosten können abgesetzt werden. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang die berufliche Nutzung aufzeichnen. Dabei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche hilfreich. Beim Internetzugang ist in der Regel durch die Nutzung von Flatrates kein Einzelnachweis möglich.

Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2015 am 31.Mai

Die allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2017 endet am 31. Mai 2018. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Ansonsten kann man auch formlos eine Fristverlängerung wegen beruflicher, familiärer oder sonstigen Belastungen beantragen.

Die Belege müssen die Steuerpflichtigen nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel bei Spendenbescheinigungen der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereitgehalten werden. Auch besteht die Möglichkeit, sich die Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen zu lassen.

Programme für die Steuererklärung ab 10 Euro

In unserem Steuer Programm Vergleich 2016 gibt es schon gute Software ab 9 Euro. Zum Beispiel das ausführliche WISO-Steuer gibt es als Download-Version schon ab 9,90 Euro. Hier gibt es auch eine elektronische Schnittstelle für ELSTER. Nach der Steuer-Abgabe können dann auch die elektronischen Bescheide vom Finanzamt abgeglichen werden, und Differenzen in der Steuersumme werden "Rot" markiert.

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