Insgesamt hat die Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucher vor
massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern
eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der
Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den
als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb verstoßen.
Die betroffenen Telefonkunden berichteten, dass selbst sonntags und nachts das
Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der
Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun
abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein
anderer innerhalb von fünf Tagen 210. Weitere Beschwerdeführer gaben an, fünf
bis 20 Anrufversuche pro Tag erhalten zu haben.
Bei Rückruf der angezeigten Rufnummern konnte teilweise ein Anrufbeantworter erreicht werden, der jedoch
keinen Aufschluss über die Identität des Anrufers gab. Verbraucher, die darauf
die Nachricht hinterließen, nicht mehr angerufen werden zu wollen, wurden
trotzdem weiterhin kontaktiert.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die unerwünschten und belästigenden
Telefonanrufe auf den Einsatz eines sog. Predictive Dialers zurückzuführen
sind. Bei einem Predictive Dialer handelt es sich um ein Wählprogramm, das
überwiegend in Callcentern eingesetzt wird. Die Software wählt nach zuvor
festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits
während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch
befindet. Sobald der erste Angerufene das Gespräch entgegennimmt, werden die
Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren
Zeitpunkt erneut anzuwählen.
Die belästigenden Telefonanrufe stellen eine rechtswidrige Nummernnutzung dar,
welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten nach § 67 Abs. 1
Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt. Danach kann die Bundesnetzagentur
bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer
die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.
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