Telekom Glasfaserausbau: Rekord im September und Kooperation in München
• 28.10.25 Die Deutsche Telekom hat im September einen neuen Rekord beim Glasfaserausbau aufgestellt. Mit 266.000 neuen Glasfaseranschlüssen innerhalb eines Monats übertraf das Unternehmen seine bisherigen Bestmarken deutlich. Dies entspricht einer Ausbaugeschwindigkeit von
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Telekom Glasfaserausbau: Rekordwerte im September und Zukunftsprojekt München
Die Telekom setzt mit dem Glasfaserausbau in
Deutschland neue Maßstäbe. Mit 266.000 Anschlüssen im September,
einer Geschwindigkeit von
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Telekom Glasfaserausbau: Rekord im September und Kooperation in München -Bild: © Telekom |
Rekordzahlen im Überblick
Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnte die Telekom den Ausbau um 20,9 Prozent steigern. Damit setzt das Unternehmen ein klares Signal für den Fortschritt im Bereich FTTH (Fiber to the Home). Insgesamt verfügen nun:
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• 11,8 Millionen Haushalte über Anschlüsse mit bis zu 2.000 Mbit/s
• 37,1 Millionen Haushalte über Anschlüsse mit bis zu 100 Mbit/s
• 31,8 Millionen Haushalte über Anschlüsse mit bis zu 250 Mbit/s
Tabelle: Glasfaserreichweite
| Geschwindigkeit | Anzahl Haushalte/Unternehmen | Besonderheit |
|---|---|---|
| bis zu 2.000 Mbit/s | 11,8 Mio. | |
| bis zu 250 Mbit/s | 31,8 Mio. | |
| bis zu 100 Mbit/s | 37,1 Mio. |
Top-Anwendungen im Telekom-Netz
Die Nutzung der Telekom-Netze zeigt, welche Dienste für
Kunden besonders wichtig sind. Im September belegte MagentaTV den
ersten Platz, gefolgt von YouTube und
Tabelle: Top-5 Anwendungen
| Platz | Anwendung | Kategorie |
|---|---|---|
| 1 | MagentaTV | Streaming |
| 2 | YouTube | Video-Plattform |
| 3 | Netflix | Streaming |
| 4 | Amazon Prime Video | Streaming |
| 5 | Social Media |
Highlight-Projekt München
Ein besonderes Leuchtturmprojekt ist die Kooperation der
Telekom mit den Stadtwerken München (SWM) und deren Tochter
Tabelle: Ausbau München
| Projekt | Anzahl Anschlüsse | Besonderheit |
|---|---|---|
| Kooperation SWM & M-net | 550.000 | |
| Telekom Eigenprojekt | 300.000 |
MagentaTV beliebt
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Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt
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| Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine
Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut
und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon
demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das
Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der
Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch,
um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft
Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.
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