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Transparenzbericht: Telekom hat fast 1 Millionen IP Adressen weitergegeben

• 06.05.14 Wie durch einen aktuellen Transparenzbericht der Telekom bekannt wurde, hatte der Konzern im Jahr 2013 946.641 IP Adressen an Behörden, Richtern, Staatswanwälten und Anwälten weitergegeben.

Die Telekom ist gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbehörden unter bestimmten

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Voraussetzungen Auskunft zu erteilen und Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Um mehr Transparenz zu gewährleisten, veröffentlicht die Telekom jetzt die jährlichen Zahlen.

Die Telekom achtet laut eigenen Angaben streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes. Sofern Behörden in diese Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, stellt die Telekom die Bearbeitung staatlicher Überwachungs- und Auskunftsersuchen sicher. Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, teilt die Telekom mit.

Die Anzahl der überwachten Anschlüsse belief sich im letzten Jahr auf insgesamt 49.796. Der ganz überwiegende Teil dieser Überwachungen fand auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin. Dabei dürfen die berechtigten Behörden ohne Wissen des Betroffen überwachen und Gespräche aufgezeichnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der schweren Katalogstraftaten wie zum Beispiel Raub, Erpressung, Mord und Totschlag begangen hat.

Die Weitergabe der rund 946.641 IP Adressen erfolgt teilweise auch im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Wie zum Beispiel bei der Streaming-Verletzung letzten Dezember, welche durch die Kanzlei Urmann + Collegen verfolgt wurde. Dabei hatten Kölner Richter mehrere 10.000 Kunden-IPs freigeben. Im Nachhinein stellte sich die Freigabe der IP-Adressen als Fehl-Urteil bei den beteiligten Richtern heraus. Aber die Telekom Kunden wurden fleißig abgemahnt und waren mehr als geschockt.

Mittlerweile nimmt die Beantwortung der IP-Anfragen die Telekom in besonderem Maße in Anspruch. Mangels gesetzlicher Verpflichtung findet eine weitergehende Speicherung der beauskunfteten Teilnehmerdaten allerdings nicht statt. Vodafone zum Beispiel speichert bislang überhaupt keine IP-Adressdaten. Daher gehen Abmahner bei Vodafone leer aus. Dieses wurde auch erst im Rahmen einer erfolglosen Klage der Abmahner gegen Vodafone bekannt. Daher sind wir mehr als gespannt auf einen Transparenzbericht von Vodafone.


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