Überflüssige Vorratsdatenspeicherung --Ermittlungsverfahren werden mit klassischen Methoden gelöst
• 08.10.10 Das Bundeskriminalamt trauert der Vorratsdatenspeicherung nach, welche vom Bundesverfassungsricht als Verfassungswidrig eingestuft wurde. Dabei scheut das BKA auch nicht den Journalisten haarsträubende Fälle zu präsentieren, wo eine Vorratsdatenspeicherung zum Ermittlungsziel geführt hätte.
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Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen, dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren, also 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, teilt der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. mit.
"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. Das ist unverhältnismäßig und absurd, zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.
So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.
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