Verbraucherzentrale kämpft gegen belästigende Telefonwerbung
• 26.02.10 Die Verbraucherzentralen des Landes haben nun eine neue Aktion gegen die lästige Telefonwerbung gestartet. Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, aber es landen bei den Verbraucherzentralen nach wie vor täglich eine Vielzahl von Mitteilungen, in denen Verbraucher unerwünschte Werbeanrufe beklagen. Der|
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Ab dem 1. März wird nun bei der Verbraucherzentrale jede einzelne Beschwerde anonym statistisch erfasst und ausgewertet. Dem politischen Anliegen der Verbraucherzentralen, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu verschärfen und telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden zu lassen, kann somit deutlicher Nachdruck verliehen werden.
Jeder kann also ab dem 1. März beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an seine Verbraucherzentrale weiterleitet. Online ist dies zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentralen möglich über das Beschwerdeformular unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung.
Daneben liegen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW vorgedruckte Postkarten bereit, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.
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