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Verbraucherzentrale kritisiert Handyversicherungen --Mangelhafter Schutz für viel Geld

• 27.01.14 Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Handyversicherungen genauer unter die Lupe angeschaut. Dabei kommt aber erschreckend wenig Leistung für das Geld der Kunden von den Versicherungen herüber, so das Fazit der Verbraucherschützer.

Dr.Sim
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Auf die Sorge und Not, dass das neue Smartphone oder Handy durch einen dummen Unfall gleich zerstört wird, darauf spekulieren Händler beim Kauf und offerieren ihren Kunden gleich die passende Versicherung. Kommt es dann zu einem Schadensfall ist leider der Kunde doppelt geschädigt. Das Handy ist Kaputt und Geld für die Versicherungen wurde auch noch ausgegeben, ohne das die Versicherung für den Schadensfall entsprechend Eintritt, so das Fazit der Verbraucherzentrale NRW.

Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte Versicherungsbedingungen fallen der Verbraucherzentrale NRW immer wieder beim Blick ins Kleingedruckte ins Auge. "Unterm Strich wird bei Verlust oder einem Manko kein adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt, sondern die Versicherer erstatten lediglich einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil durch ein gebrauchtes Gerät aus", weiß die Verbraucherzentrale NRW.

Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten werden. Geht das Gerät also nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der Versicherungsschutz immer weniger, so die Tester.

In der Regel wird eine Handyversicherung für mindestens 24 Monate, zum Teil auch für zwölf Monate, höchstens jedoch für 60 Monate abgeschlossen. Teilweise verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf automatisch und ist im Allgemeinen monatlich kündbar.

Sollten die Verbraucher nach einen Schadensfall unzufrieden sein, geben die Verbraucherschützer den Tipp, nach einer Schadensmeldung den Vertrag zu kündigen, wenn sie mit der Schadens-Regulierung nicht zufrieden sind oder keine Police mehr möchten.

Die Liste von Ausschlüssen beim vermeintlichen Handyschutz ist lang. Bei einem Diebstahl, muss das Smartphone sicher verstaut gewesen sein. Der Klau aus der Jackentasche oder Handytasche ist bei genauer Betrachtung dann kein sicherer Aufbewahrungsort. Auch werden Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr beim manchen Verträgen nur erstattet. Keinerlei Entschädigung gibt es, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Ausfälle wegen Nässe werden nur ausgeglichen, wenn Smartphone oder Tablet ins Wasser gefallen sind, aber nicht, wenn man sie irgendwo im Regen liegen gelassen hat.


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