Verbraucherzentrale kritisiert sorglosen Umgang bei der Handy-Ortung
• 24.02.09 Um ein verlorenes Handy ausfindig zu machen oder das vermisste Kind mobil aufzuspüren, kann die Handy-Ortung nützlich sein. Allerdings kann es bei einer unerlaubten Standortermittlung zu einer Straftat kommen, so Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.
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Die geforderte SMS zur Einwilligung in den Suchdienst kann aber gefälscht werden und beweist nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt. Daher will die Bundesregierung nun das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen. Die Ortung soll künftig nur noch möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich, gesondert und schriftlich zugestimmt hat. Die geplante Neuregelung soll nach den Plänen der Bundesregierung in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen werden.
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