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Verbraucherzentrale moniert neue, unberechtigte Abmahnwelle bei Online-Diensten

• 17.09.08 Derzeit gibt es laut der Verbraucherzentrale NRW eine neue Abmahnwelle durch die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, welche im Auftrag der Firma Online Service Ltd handelt. Jetzt wird denen, die sich nach Überzeugung der Verbraucherzentrale NRW berechtigt weigern, ihr Abonnement zu zahlen, mit Verweis auf ein aktuelles Urteil eine Klage angedroht.

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Die Firma Online Service Ltd mit Sitz in Hanau betreibt mehrere Online-Dienste mit Routenplaner, Kochrezepte, Hausaufgaben, Horoskope, Sudokus und Tattoo-Vorlagen. Allen Online-Diensten gemeinsam ist, dass über den Preis, meist rund 60 Euro, der Interessent erst am Ende der Anmeldeseite informiert wird.

Für die Verbraucherzentrale NRW steht deshalb wegen der fehlenden Preisklarheit fest, dass Kunden keinen wirksamen Vertrag abschliessen. Juristin Iwona Gromek: "Die Verbraucher können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und wegen der unzureichenden Hinweise auch unbegrenzt widerrufen.".

Gleichwohl lässt die Firma Kunden nun mit einer Klage drohen. Dabei bezieht sich Anwältin Katja Günther auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 619/08) und suggeriert, damit habe der Kadi die geschäftlichen Gepflogenheiten der Internet-Abzocker gebilligt. Tatsächlich hat das Gericht jedoch nur festgestellt, durch die Gestaltung der Internetseiten würden die Kunden nicht vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und geschädigt. Allerdings: Ausdrücklich von der Entscheidung ausgenommen hat der Richter die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam.

Die Verbraucherjuristin Iwona Gromek rät nach wie vor, sich von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen, auf keinen Fall zu zahlen und der Forderung per Musterbrief (www.vz-nrw.de/onlineabzocke) zu widersprechen.


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