Verbraucherzentrale: Gutscheinzwang verstösst gegen die Verfassung
• 11.05.20 Durch die Corona Pandemie sind viele Bürger und Unternehmen betroffen. So hatte zuletzt die Bundesregierung einen Erlass verfasst, wo Mieter, wegen Einnahmen-Verluste aus der Corona Krise nicht ihren Verbindlichkeiten nachkommen können, nicht gekündigt werden können. Diese Regelung gilt für April bis Juni. Hier gab es schon erhebliche Kritik, da
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Verbraucherzentrale: Gutscheinzwang verstösst gegen die Verfassung
Um es mal klarzustellen, hier geht es nicht um kleine Selbstständige und kleine Unternehmen in der Corona Pandemie. Hier profitieren grosse Aktienkonzerne, welche weiterhin Dividenden ausschütten werden, um die Aktionäre bei Laune zu halten.
Verbraucherzentrale: Gutscheinzwang verstösst gegen die Verfassung --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
So steht laut der Verbraucherzentrale NRW diese Woche voraussichtlich ein Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat zur Entscheidung an, der die Verbraucher darin verpflichtet soll, einen Gutschein für entgangene Veranstaltungen und Aboleistungen zu akzeptieren.
Sollte das Gesetz in dieser Form tatsächlich verabschiedet werden, würde geltendes Recht außer Kraft gesetzt, nach dem Verbraucherinnen und Verbrauchern frei gestellt ist, statt der Gutscheinlösung eine Erstattung zu verlangen. Die geplante Regelung begegnet daher verfassungsrechtlichen Bedenken, so die Kritik der Verbraucherschützer.
Syndikusanwalt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, unterstreicht: "Unsere Verfassung garantiert den Bürgern, dass sie sich auf die geltende Rechtslage verlassen können. Gesetzesänderungen dürfen nur in Ausnahmefällen - wie beim Vorliegen überwiegender, zwingender Gründe des Allgemeinwohls in die Vergangenheit wirken".
Zwangsgutscheine ohne Insolvenzschutz zu verteilen hält man daher für unverhältnismäßig bei der Verbraucherzentrale.
EU-Verkehrskommissarin Adina Valean lehnt Gutscheine ab
Auch bei der EU-Verkehrskommissarin Adina Valean gibt es Kritik gegen Gutscheine statt Bargeld. Laut einem ARD-Bericht lehnt Frau Valean den Wunsch mehrerer EU-Länder ab, Passagiere mit Gutscheinen statt mit Geld für ausgefallene Flüge zu entschädigen.Immerhin hatten auch viele Reisende eine mangelnde Rückerstattungspolitik der Fluggesellschaften angemahnt.
Immerhin müssen nach EU-Recht Flugtickets und auch Pauschalreisen erstattet werden. Anfang April hatten die Minister Andreas Scheuer (CSU, Verkehr), Christine Lambrecht (SPD, Verbraucher) und Peter Altmaier (CDU, Wirtschaft) Zwangsgutscheine gefordert.
Corona Krise: Verbraucherzentrale warnt vor Zahlungsstau wegen Mieten etc.
Zuletzt hatten die Verbraucherschützer vor einem Zahlungstau gewarnt. Bei den Mieten müssen die Mieter mit ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen, und entsprechende Belege wie Kurzarbeiter Bescheide vom Arbeitgeber, Nachweis der Bundesnetzagentur oder als Selbständige den Hinweis auf Betriebsstilllegung machen.Via Twitter äußerte der Anwalt Udo Vetter sich dazu, dass Mietverträge vom geplanten Moratorium für Zahlungen nach dem aktuellen Vorschlag ausgeschlossen sind. (Seite 14 § 1 Abs. 4)..
Daher können Klagen und fristlose Kündigungen bei einem Missbrauch der Situation die Folge sein. Auch kann eine Strafverfolgung bei Vorsatz nicht ausgeschlossen werden.
Aber auch wenn man seine Zahlungen aufgrund der Corona Pandemie einstellt. Es werden Nachforderungen laut der Verbraucherzentrale NRW folgen. Das heißt, man muss alle Zahlungen später nachholen. Dieses wurde an diesem Wochenende nochmals von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wiederholt.
Gerade deshalb rät die Verbraucherzentrale eine gute Planung bei Ausgaben, betont Stephanie Heise, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale NRW: "Für diejenigen, die den Zahlungsaufschub von Miete, Strom und weiteren regelmäßigen Ausgaben jetzt in vollem Umfang in Anspruch nehmen, könnte das schnell zum Bumerang werden. Die Verbindlichkeiten stauen sich auf und können dann auch in besseren Zeiten nur schwer abbezahlt werden.".
Daher sollten Verbraucher sich einen Überblick über die Kosten verschaffen. Bei Unsicherheiten kann man auch die Verbraucherzentralen in seiner Nähe kontaktieren. Mieter sollte ihren Vermieter kontaktieren oder den örtlichen Mieterverein für eine Beratung aufsuchen.
Bei Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet soll von diesen Leistungen der Grundversorgung wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden, betonen die Verbraucherschützer. Hier darf man für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 nicht zahlen. Darauf müssen Verbraucher sich aber ausdrücklich berufen und auch nachweisen, dass hier Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen.
Daher müssen Verbraucher darlegen, dass ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn man zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen, so die Verbraucherzentrale weiter.
Zahlungsaufschub bei Kreditverträgen
Mit dem Moratorium können Kreditnehmer für einen Raten- oder Immobilienkredit einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub erhalten, wenn diese Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Das gilt für Darlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Auch hier muss man als Kunde gegenüber der Bank darlegen, dass man durch die Corona-Krise nicht mehr zahlen kann. Der Kredit wird dann entsprechend nach hinten verschoben.Damit sich trotz der Zahlungsaufschübe kein Schuldenberg auftürmt, sollten Verbraucher Sie möglichst schnell nach staatlichen Hilfen erkundigen, so eine weitere Empfehlung. Erst mit dem Antrag kann überhaupt die Auszahlung beginnen. Dauert die Bewilligung etwas länger, gibt es meist rückwirkend Geld.
Großkonzerne Adidas und Co. nutzen Corona Krise aus
Kritik kommt derzeit von allen Seiten an Großkonzerne wie Adidas, welche ihre Mieten nicht mehr zahlen wollen. Diese hat Adidas öffentlich verkündigt. Dabei hat das Unternehmen im letzten Jahr mehrere Milliarden Euro verdient. Es ist daher zweifelhaft, ob Adidas hier rechtmäßig handelt und die zuständigen Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen wird. Es geht hier mitunter um Betrugs- und Täuschungsdelikte, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verfolgt werden.Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigte sich empört über den Stopp der Mietzahlungen. "Wenn jetzt finanzstarke Unternehmen einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen, ist dies unanständig und nicht akzeptabel". Die Corona-Hilfsgesetze böten dafür keine Grundlage. Es gelte weiterhin: "Mieter müssen selbstverständlich ihre Miete zahlen. Falls sie tatsächlich infolge der Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten, kann ihnen lediglich für einen begrenzten Zeitraum nicht gekündigt werden."
Inzwischen hat das Unternehmen auf die harsche Kritik reagiert und wird zumindest privaten Vermietern seiner Filialen ungeachtet der Schließungen in der Corona-Krise unverändert die Miete zahlen.
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